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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-01-18 · Heft 3 (18.1.1840) · p. Seite 40

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 3 (18.1.1840)
Date
1840-01-18
Page
Seite 40 (sequence 12)
Language
German
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4U und die sie nach den Gesetzen Moses und seiner Ausleger entscheiden, findet von ihren Urtheilen keine Appellation statt. Denjenigen, der an einen muselmännischen Gerichtshof appelliren wollte, würde der Bann treffen. In jeder Stadt wo eine jüdische Gemeinde ist, besteht eine Schule, in welcher die Kinder die Elemente der Hebräischen Sprache und die Grundsätze ihrer Religion lernen. Die Kinder, welche eine geistliche Laufbahn wählen, setzen den Unterricht bei anderen Lehrern fort, von denen sie in der Auslegung des Talmud und der anderen Kommentatoren unterwiesen werden. Nach einigen Probejahren werden sie in der Hebräischen Theologie geprüft, und wenn sie die Prüfung bestehen, werden sie Gelehrte genannt. Alle Juden, welche sich eines gewissen Wohlstandes erfreuen, zahlen, nach Maßgabe ihres Vermögens, eine jährliche'Steuer; wer sie verweigern wollte, würde in den Bann gethan werden. Mit diesem Gelde werden die verschiedenen Bedürfnisse der Gemeinde, die Unterhaltung der Geistlichkeit und die außerordentlichen an die Türkischen Behörden zu entrichtenden Abgaben bestritten. Alle Jahre versammeln sich die Steuerpflichtigen und wählen einen Rath; dieser Rath wählt drei Mitglieder, welche die vollziehende Gewalt repräsentiren und welche von den Rabbinern zu Rathe gezogen werden müssen, ehe sie in den Bann thun. Der Rath wählt unter den Gelehrten drei Richter für die Civilprozesse und einen Rabbiner, welchem die Prüfung und Entscheidung aller praktischen religiösen Fragen obliegt. Alle diese Rabbiner werden auf Lebenszeit ernannt. Die drei Mitglieder, denen die vollziehende Gewalt übertragen ist, bedürfen der Bestätigung der Regierung. Eine geistliche Hierarchie ist unter den Juden nicht vorhanden; jede Synagoge ist selbstständig, und der Oberrabbiner in Konstantinopel hat keinen höheren Rang als die anderen Rabbiner. (Schluß folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum ausgenommen. £ie Az-r! agöh a N dl« Ng. Ein Mädchen israelitischer Religion, welches mit einem angenehmen Aeußern höchst sittliche Bildung vereinigt, Fertigkeit in weiblichen Arbeiten: Kleidermachen, Putz, Bügeln rc. besitzt, in Würzburg und München servirte, mit den besten Zeugnissen versehen; wünscht auf künftige Ostern, oder auch früher, in ein gutes Haus, als Ladenmädchen, Aufseherin einer bedeutenden Haushaltung, Aufseherin auf Kinder oder Stubenmädchen unterzukommen. Aus Verlangen könnte dasselbe auch einige Hundert Gulden Eautkon leisten. Das Nähere bei der Redaktion dieses Blattes. Ein junger Mann von gefälligem Aeußeren und guter Erziehung, findet als Lehrling sogleich in einem Manufaktur-Geschäft hierein Unterkommen, und wird der Herr Dr. Philippson Meldungen unter 0. K. franco, befördern. Magdeburg im Januar 1840. Avertissement für Ungarn. Zwei geprüfte, scientivisch gebildete Lehrer Preußens, die als solche, wie auch als Prediger, eine Reihe von Jahren in bedeutenden Gemeinden Deutschlands so fungiren, daß sie ihre besten Erfolge, durch Überzeugenste Testimonia belegen können, dringt innerer Berus und freundschaftliches Verhältnis, wo möglich einen gemeinschaftlichen Wirkungskreis zu erstreben. Außer den sogenannten Elementarkenntnissen gaben dieselben auch bisher gründlichen Unterricht in den hohem Wissenschaften, vorzüglich im Talmud und dessen Eommentaren, in der hebräischen und rabbinischen Literatur; in der lateinischen, französischen und englischen Sprache; in mathematischen, technologischen und kaufmännischen Wissenschaften. Von jeher Pädagogik, Didaktik und Methodik zum Gegenstände ihres eifrigen Studiums gemacht, haben sie schon tatsächlich ihren Beruf, zu Heranbildung tüchtiger Schulamtscandidaten bewahrt; und da der eine von ihnen mit einer sehr gebildeten Frau verheirathet ist, so würden sie auch eine Pensi'onsanstalt für Mädchen gründen können. Erwünscht wäre es ihnen, gleichzeitig Gelegenheit zu finden, die einmal liebgewonnene bisherige Thatigkeit als Volkslehrer, fottsetzen zu können. Ist denselben nun ein Ruf zu angemessenem Wirkungskreise, woher solcher auch kommen mag — etwa von Frankreich, Belgien oder Holland — willkommen: so glauben sie dennoch, durch das öffentlich sich kundgegebene, wahrhaft religiöse Vorwärtsstreben der Israeliten Ungarns, erfolgreicher dorthin ihre Blicke richten zu dürfen, und resp. Gemeinden Ungarns zu bitten, hierauf zu reflektiren und ihre desfalsigen Anträge zuvörderst an die Verlagshandlung dieser Zeitung, unter Addresse 0.?. 0. franco richten zu wollen.

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