Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1840)
- Date
- 1840-01-18
- Page
- Seite 30 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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nur einzige ist, der in allen Punkten eins"Ümformung erfahren, Lnd bei der 2500 Seelen stak^st^ Gemeinde Eingang und Fortgang gewonnen? Aßet' es ist nur zu Wahr , daß jetzt viel zu häufig in's Gelag hineingeschrieben, wird. Was die taEendzüngige Fama da von Berlin erzählt, möchte mgn ^doch erst bei Lichte besehen: purturiunt wontM Jndrß». wünschten wir herzlichst, es wäre oder w^M,fo, v. H. Preußen. Breslau, 24, Dez. (PrivatmiEO^Der^Herr Rabbine Dr. Geiger ist heute endlich zur gröMW» Freude aller Aufgeklärten der jüdischen Nation hier angelangt, nachdem Se. Majestät der König ihm das Preußische Staatsbürgerrecht ertheilt, und dadurch wiederum deutlich gezeigt, wie Ohr Ihm das Wohl aller Seiner' Unterthanen am Herzen liege. Die orthodoxe Gegenparthei ist jetzt ssn der .größten Bestürzung, da sie, die. nicht unbedeutenden Kosten des Prozesses gegen Dr/Geiger, ohne das Geringste ausgerichtet zu haben, tragen muß, welcher, da diese nun unter die Einzelnen rcpartirt werden sollen, zu Streitigkeiten unter ihnen Veranlassung gegeben haben soll. Der aufgeklärte würdige Vorstand der hiesigen Gemeinde würde wohl thun, wenn er aus Liberalität die Kosten übernehme, um hierdurch desto bessereine allgemeine Amnestie gedeihen zu lassen. T.z.z. Berlin, 5. Jan. (Privatmitth.) Bis jetzt waren die Israeliten in der Streitfrage „über die gemischten Ehen" ziemlich schweigsam. A^Wr^nem Aufsatze in der. Leipz. Allg.ZHung, der die-Uttterschrift „Von einem Juden" truZ, erinnere ich mich auch nicht das geringste Wort darüber aus jüdischer Feder .gelesen zu haben. Hz.d^dennoch wol die Zeit vorüber, wo es als'Arrogan^WbesWchmheit, Aufdringlichkeit angesehn wordenMso sich ein Lzude auch ein Word über eine europ«M Stteitftase erlaubt hätte. In dem Kopgress^Mr Geister, « das einzige Schibolety:v„GeistessMrfe und WaMeitsliebe!" Und doch lag auch den Juden das^Gebiet der gemischten Ehe so nahe! Man sieht, dm alten Witzkapiteln über des Juden Zudringsichkeit von der einen, und . des Juden Kriecherei von der andern Seite fehlt es jetzt ganz am gehörigen materiellen Grunde. Möge die würdige Haltung unsrer Glaubensgenossen immerfort an Kraft und Gediegenheit wachsen. Man scheint aber im Gegentheil, die Juden nunmehr auf dieses Gebiet provociren zu wollen, und die Allg. Zeit, des Judenthums wird sich wol auch auf diesem Felde mannbM^reffen lassen. Die „gemischten Ehen" sind Mt ein^Frage, die alle ihre Phasen durchgehen muss-,,. nnd.^>ie jüdische ist gewiß eine ihrer wichtigsten. Es^ist daher wol an uns, ldiese Frage unsrerseits zu einer Lösung zu kbringen. .^Jndeß bleiben wir heute erst referirend. Die 9&I 49 des „Central-Blattes für Preußische Jüngsten," die zu Berlin erscheint, enthält einen. Aussatz, überschrieben: „Die Ehe zwischen Juden u^nb^Christen ist nach dem Preuß. Allg. LgsidZecht erlaubt. Vom Hrn. Justizkommissarius R o b e in Hirschberg °). Bei der Frage, wie weit nach heutiger Gesetzgebung Ncligionsverschiedenheit Ehehindcrniß ist, sind, nach dem Vers., zunächst die Ehen zwischen Juden und Christen in's Auge zu fassen, weil Verschiedenheit der christlichen Bekenntnisse von Ncligionsverschiedenheit zu sondern sei. (Bei der Masse der Christen in den muhamedanischen Staaten, namentlich bei der Nähe des türkischen und griechischen Staates muß die Frage doch wol auch die Ehen zwischen Christen und Muhamedaner betreffen. Diese Frage kann zum Beispiel die russiscke Gesetzgebung gar nicht umgehen, weil sie Unterthanen dieser beiden Religionen hat. Re da kt.) Der Verf. fährt fort: „In Frankreich sind Ehen zwischen Juden und Christen erlaubt. In Belgien traute im Jahr 1834 ein Abbö Helson einen Christen mit einer Jüdin in der katholisch-reformirten Kirche und die Staatsregierung ließ es geschehen; sie that nichts, diese Ehe wieder aufzulösen. In Weimar gestattet sie ein Gesetz von 1823. In MeklenbZzr-E^M fje nach einem Gesetz von 1812 erlaubt, 'das^zrbe^ wieder ausgehoben ist. Ich behaupte, dass Auch in Preußen die Ehe zwischen Juden und Christen an und für sich gesetzlich erlaubt ist, und nur ihre Vollziehung auf eigenthümliche *) Der geehrte Herr Verf. hat Ms einen Abdruck selbst übersandt, und giebt in einem Begleitschreiben uns zu erkennen, daß er den Gegenstand von uns besprochen wünscht. Wir sagen ihm unscrn herzlichen Dank. Redakt.