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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-12-11 · Heft 148 (11.12.1838) · p. Seite 596

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 148 (11.12.1838)
Date
1838-12-11
Page
Seite 596 (sequence 2)
Language
German
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396 Bernburg, den 29. Nov. (Prkvatmitth.) Gestern feierte hier eine Gesellschaft von 50 Personen das Stiftungsfest des Vereins zur Unterstützung armer israelitischer Knaben in Erlernung des Ackerbaues, der Handwerke, der Künste und Wissenschaften. Für den still beobachtenden Menschenfreund war es herzerhebend zu sehen, wie sich da die achtbarsten hiesigen Christen (Bürgermeistern.) der Versammlung anschloffen, und Juden und Christen zusammen die Humanität hoch leben ließen. Nachdem der Stifter und Direktor des Vereins, der Landesrabbine Dr. Herxheimer in einer eindringlichen Rede auf den heilsamen Zweck des Vereins für die Unterstützten selbst, wie für die israelitischen Gemeinden und den Staat, und auf die humane Unterstützung der Anstalt von Seite der Landesobrigkeit und der hohen und vielen christlichen Mitglieder des Vereins hingewiesen, wurden einige zur Feier eigens von einer israelitischen Teilnehmerin, Fanni Gumpel, verfaßte treffliche Gedichte unter Musikbegleitung abgesungen, und neben fröhlichem Mahl und Tanz für die Stadtarmen gespendet. Politik. Zweite Verhandlungen der Provinzialstände für Rord-Iütland, über die Wählbarkeit der mosaischen Glaubensbekenner zu Standemitgliedern. (Aus dem Dänischen der Ständezeitung, im Auszüge.) Oberst Brock konnte durchaus nichtdie von Mehreren gehegte Furcht äußern, daß die Anzahl der Juden, wenn sie wählbar würden, auf bedenkliche Weise von einiger Bedeutung in der Standeversammlung sein würde. Erstens ist die Anzahl derer, welche durch Grundbesitz wählbar und wahlberechtigt sind, nur gering, die Anzahl der christlichen Grundbesitzer dagegen so groß, und ihre Meinung von den Juden noch so unvortheilhaft, daß wahrscheinlich Niemand unter diesen Glaubensgenossen so bald gewählt wird. Wenn auch die Anzahl der Juden mit der Zeit sich noch so sehr vermehren, und das Voructheil der christlichen Bevölkerung gegen sie ganz verschwinden sollte, würde doch kaum mehr Wahrscheinlichkeit dafür sein, daß eine allgemeine Wahl auf sie fallen sollte, als zu befürchten stünde, daß eine einseitig allgemeine Wahl fallen sollte entweder auf lauter Kaufleute, Lauter Handwerker oder lauter Detailhändler; Ln jedem Fall würde eine solche Wahl nur von den Städten zu erwarten sein, und von den Standedeputirten hat diese Versammlung doch nur höchstens 14. Wenn sich aber auch unter diesen 14 und sogar unter den Deputirten für das Land mehrere Juden sich fänden, auf was sollten sie dann wohl als Grundbesitzer antragen blos zum Vortheil für ihre Glaubensgenossen und zum Schaden für das Land im Allgemeinen? Der Jude hat nie die geringste Spur gezeigt, durch Ausbreitung seiner Lehre die Anzahl seiner Glaubensgenossen vermehren zu wollen, worin bekanntlich die Katholiken ihr größtes Verdienst suchen, und wodurch also, wenn religiöse Gegenstände auf die Bahn gebracht würden, die zur Aufnahme in die Versammlung berechtigten Katholiken viel gefährlicher sein würden als die Juden. Ueberhaupt sieht der Redner keine Möglichkeit, nach den gegebenen Bestimmungen für die Wählbarkeit, eine Regel für die Beschränkung der Anzahl Juden aufzustellen, die in die Ständeversammlung auftreten könnten. Daß Se. Majestät einen oder mehrere Juden, wie von bestimmten Corporationen, ernennen sollte, würde aus mehreren Ursachen nicht anzurathen sein, und es müßten auch ihre Kenrrtniß und das Vertrauen, welches die Juden bei ihren zunächst um sie her wohnenden Mitbürgern besitzen, ihre Wahl begründen. Die Absicht des Amendements des Proponenten würde, seiner Meinung nach, hinlänglich erreicht, wenn blos in den Prämissen zur Petition der Versammlung geäußert wurde, daß die Juden an der Stimmgebung über Sachen nicht Theil nehmen konnten, welche die christliche Religion und Kirche betreffen; der Redner könnte aber nicht, da die christliche und jüdische Religion aus einer Wurzel entspringen, einen Schaden darin sehen, daß auch die bloßen Bekenner des alten Testaments an solchen Discussi'onen Theil nahmen; die mehrseitige Ansicht würde vielleicht nicht zur Schande gereichen, und er schlug deshalb vor, daß aus dem gestellten Amendement das Wort „Discusston" wegbleibe. Was die im Amendement des Kammerjunker Mytius erwähnte Untersuchung betreffe, so könne er durchaus nicht einsehen, wozu sie führen solle. Alle kennen so viel von der jüdischen Religion, und wiffen worin die Christen von derselben abweichen, daß Jeder nach seiner Anschauung eine bestimmte Meinung darüber haben kann, wie weit die Anwesenheit der Juden bei Discussi'onen über das Wohl des Staates im Allgemeinen schädlich oder nützlich sein könnte. Der Redner schloß seinen Vortrag mit der Bemerkung, da der Antrag auf Wählbarkeit der Juden einmal in einer so aufgeklärten Zeit und vor einer so aufgeklärten Versamrnlung vorgebracht wäre, so würde die Zurückweisung desselben die Mitglieder nur wenig ehren. Es ist ein Grundprincip, von dem es sich handelt: gleiche Rechte bei gleichen Pflichten! Die Gerechtigkeit fordert, die Vernunft billigt und

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