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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-12-04 · Heft 145 (4.12.1838) · p. Seite 585

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 145 (4.12.1838)
Date
1838-12-04
Page
Seite 585 (sequence 3)
Language
German
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den gewählt werden. Dieser Schluß, glaubte erkönne mit Gewißheit aus den Resultaten der kürzlich stattgefundenen Wahl zu Bürgecreprasentanten gezogen werden, wober man doch eher hatte erwarten können, daß Reichthum und große Handelsverbindungen ihren Einfluß würden geltend machen. Ole Kirk ist bei der Aeußerung, daß es unnütz wäre über eine Sache zu debattiren, wenn man im Voraus Ln die Versammlung mit dem Entschlüsse gegangen wäre, seine Meinung nicht zu verändern, der Meinung, daß es keine Schande wäre, eine feste Meinung über eine Sache zu haben, wenn der Fall wie hier vorliegt, daß man Veranlassung gehabt hatte, sich damit bekannt zu machen, so daß man sich deshalb nicht-durch eine Rede von der Meinung abbringen laßt. Daher gesteht auch der Redner dieselbe Meinung jetzt zu haben, wie bei der ersten Behandlung der Sache. Wenn man meint, daß die Juden nach den Landern wandern würden, wo sie größere Freiheit haben, so wüßte er nicht, inwiefern dem Lande damit gedient wäre, daß sie wegzögen, das aber wüßte er, daß sie nicht hereingerufen worden sind, und wäre ihnen mit den Rechten nicht gedient, die sie jetzt haben, so hatte der Redner nichts dagegen, daß sie das Land verließen. Der Redner hat übrigens nichts gegen Jemanden seines Glaubens wegen; aber er glaubte doch, daß Grund vorhanden wäre, die Mosaiken von der Versammlung entfernt zu halten. Examinatus Juris Schytte äußerte, wenn auch den Juden die besprochenen Eigenthümlichkeiten beigelegt werden können, könnte er doch nicht einsehen, daß man hieraus oder im Ganzen aus ihrem Glauben und ihrer Hoffnung berechtigt sein könnte, die Schlüsse oder Zweifel zu ziehen, welche im Bedenken der Majorität hervorgehoben und hier in der Versammlung mit so vielem Gewicht wiederholt worden sind, wonach es nicht rathsam wäre, ihnen den Zutritt zu den Ständen zu eröffnen. Wer kann in den Herzen forschen, und wer darf mit Gewißheit behaupten, daß der Jude nicht eben so gewissenhaft und rechtschaffen seine Pflicht hier erfüllen würde, wie der Christ? Würde es nicht ungerecht sein, hier nach Vermuthungen zu uctheilen, die sich wol sogar großentheils auf Vorurtheil gründeten, ja vielleicht aus Furcht vor der Tüchtigkeit der Juden und vor dem Einfluß ihres Vermögens? Der Redner muffe gestehen, daß er nie solche Furcht oder solchen Zweifel gehegt habe, denn er fühlte sich als Christ verpflichtet, Ln dem Juden einen Bruder zu sehen, der gleiche Rechte mit ihm haben müßte. Hätte der Redner in dieser Ueberzeugung erschüttert werden können, so würde er nicht verhehlen, daß es ihn ganz schwankend gemacht hatte, wenn er hier erfahren mußte, daß die beiden einzigen Mitglieder aus der Geistlichkeit, welche die Versammlung unter sich zahlt,, so ganz verschieden Ln ihren Meinungen über diesen Gegenstand sein konnten. Der Präsident mußte auf Anlaß der Bedenklichkeit gegen den Vorschlag, welchen die Versammlung und Mehrere darin gefunden haben, daß in der Standeversammlung Sachen in Betreff der Religion und des Sutwesens Vorkommen, bemerkte, wenn diese Bedenklichkeit gegründet sein sollte, welches er durchaus nicht annehmen könnte, so mußte sie auch bewirken, daß die Katholiken von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein mußten, ja es scheint sogar in Bezug auf diese eher stattsinden zu müssen, denen man im Allgemeinen den Hang zur Proselytenmacherei beizutegen geneigt ist, die sich dagegen bei den Juden nicht findet. Die Verordnung vom 15. Mai 1834 hatte aber den Katholiken Wählbarkeit eingeräumt, und dieses, wie er meinte, mit vollkommenem Fug. Der königliche Commissarius mußte bemerken, wie nicht leicht unter den Verhandlungen der Stmrde Sachen Vorkommen, worin die Abweichung der katholischen Kirche vom Lehrbegriff unserer Kirche oder die Neigung zur Proselytenmacherei, die jener Kirche beigelegt wird, einen Einfluß erhalten könnte, so ist auch die Zahl der Katholiken in Dänemark so beschrankt, daß in dieser Hinsicht durchaus nichts zu befürchten sein kann. Da es nach der deutschen Bundesakte durchaus nicht anging, die Katholiken von den ständischen Rechten im Herzogtum Holstein auszuschließen, so würde es schon aus diesem Grunde unpassend gewesen sein, ihnen diese Rechte entweder in Dänemark oder im Herzogthum Schleswig zu versagen. Zwischen der vorläufigen und endlichen Verhandlung der Sache, welu-e letztere in einer Plenarsitzung am 3. August Statt fand, stellte der Vergleichscommissair Kol« byn folgendes Amendement als Anhang zum Amendement des Kammerjunkers Lüttichau: „Daß diese Anzahl nach der jetzigen Volkszaht nur auf ein Mitglied bestimmt werde, welches von Sr. Maj. dem König unter der in vorletzten Passus der Verordnung vom 15. Mai 1834 91 benannten Anzahl gewählt wird." Bei der endlichen Behandlung der Sache äußerte der Referent, daß die in dem Amendement des Kamrrrerjmrkers Mylius vorgeschlqgene Untersuchung kaum zu einem Resultate führen würde.- Was das von dem Proponenten gestellte Amendement anbetrifft, so schiene dieses vorauszusetzen, daß der einzige Grund gegen die 'Aufnahme der Israeliten in den Rath des Volks der wäre, daß sie zum Vertiliren über rein kirchliche Sachen kommen könnten; nach

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