Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 145 (4.12.1838)
- Date
- 1838-12-04
- Page
- Seite 584 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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584 Politik. Zweite Verhandlnugen der Provinzialstände für Nord - Jütland, über die Wählbarkeit der mosaischen Glaubensbekenner zu Ständemitgliedern. (AuS dem Dänischen der Ständezeitung,;ini AuSzuge.) (Fortsetzung.) Den ersten Grund der Majorität will er der Vollständigkeit wegen hier nur wiederholen, denn es kommt ihm vor, daß er der Widerlegung bedarf. Das Herz in der Menschenbrust wird stack an die Stelle gefesselt, wo seine Wiege stand, und der Jude hat gewiß, hier wie anderwärts, in der That gezeigt, daß er das Land liebt, wo ec geboren wurde, und wo seine Vater Schutz und Menschenrechte fanden. Rückstchtlich des vom Proponenten vorher Geäußerten stellte er folgendes Amendement: „Der Mosait, der zum Deputirten gewählt werden dürfte, darf an Discussion und Stimmgebung über Sachen nicht Theit nehmen, welche die christliche Religion und Kirche betreffen." — Etatsrath Brück - Seidelin mußte rücksichtlich der Meinung des Referenten, daß die Juden nie mit den andern Juden verschmelzen würden, bemerken, wenn man darauf sieht, wie verschieden die jetzigen Mosaiken von denen sind, von denen die Vorfahren erzählt haben, so kann man wol erwarten, daß der Rest von Eigenthümlichkeit, der noch bei ihnen übrig ist, ganz wegfallen wird, wenn sie mit den übrigen Unterthanen in bürgerlichen Rechten gleich sind. Kammerjunker Mylius: Bei einer christlichen Bevölkerung von 1,210,060 Individuen sind 121 Ständedeputirte. Die Anzahl der in Dänemark lebenden Juden kann nicht außer Betracht gelassen werden,' da entsprechende Verhältnisse ihnen nicht mehr als einen einzelnen Deputirten gestatten können. Wenn aber die Mosaiken in Verbindung mit den christlichen Einwohnern des Landes gewühlt werden sollten, so könnte der Fall eintreffen, daß mehrere Bekenner der mosaischen Religion als Deputirte in der Ständeversammlung aufträten, als Folge der Handelstätigkeit, vermittelst welcher ein großer Theil der christlichen Wohtbecechrigten von ihnen abhängig ist. Da aber geachtete und verdiente Männer unter den Mosaiken sich dadurch gekränkt suhlen, daß sie zu der Ehre nicht berufen werden können. welche die Wahl zum Ständedeputirten verschafft, und eine besondere Ehre darin setzen, derselben theilhaftig werden zu können, so glaubte der Redner, daß die Stelle eines einzelnen Depurirten in der Versammlung ihnen zugestanden werden könnte, ohne dem Ansehen oder den Rechten der christlichen Nation zu nahe zu treten, und insofern Sr. Maj. allergnadigst darauf Rücksicht nehmen wollte, meinte er, könnte die Wahl von sämmtlichen jüdischen Grundbesitzern ausgehen, und diese dann eine besondere Wahlklasse mit eigenem Stimmrecht bilden; und in Bezug auf das Vorstehende sowol, wie auf das, was er vorher in Betreff der Religion geäußert, stellte er folgendes Amendement: „Daß Se. Maj. allerunterthänigst ersucht werde, allergnädigst einigen sprach- und sachkundigen Männern zu befehlen, daß sie zur Untersuchung zusammentreten, ob von Seiten der Religion ein gegründetes Hinderniß entgegenstände, haß ein Mosait Sitz in der Ständeversammlung erhält, und, im Fall solches Hinderniß nicht stattsindet, daß den Grundbesitzern unter den mosaischen Gtaubensgenoffen allergnadigst bewilligt werde, eine besondere Wahlklasse zur Wahl eines einzelnen Deputirten aus dieser Genossenschaft zu bilden." Der Referent mußte den Vorschlag des letzten Redners, die Juden als Juden reprasentiren zu lassen, für durchaus unrathsam ansehen, und es würde, seiner Meinung nach, ganz unrichtig sein, auf diese Weise dieser Nation eine eigene Repräsentation zu gestatten, um ihre Interessen im Rathe des dänischen Volkes wahrzunehmen. Man mußte lieber ihnen das Recht einraumen als Grundbesitzer wählbar zu sein; dann würde es von den christlichen Wählern abhängen, ob sie wünschten, sich von einem Israeliten reprasentiren zu lassen. Kammerjunker Mylius bemerkte ferner, daß allein Juden, welche Grundbesitzer sind, berechtigt sein sollten, das Wahlrecht auszuüben und Wählbarkeit zu genießen. ' Kanzleirath Rum melhoff fand ebenfalls den Vorschlag des Kammerjunkecs Mylius nicht rathsam, denn wenn der Jude als Jude gewählt würde, würde das Schisma, das durch den Vorschlag gehoben werden soll, noch vergrößert. Es wäre übrigens so viel und so gut für die gute Sähe gesprochen, und diesen Namen verdiene die Sache, welche eine herabwürdigende Ausschließung einzelner Bürger von einem hochgeschützten, den Uebrigen zugestandenen Recht, zu haben sucht, daß seine schwache Stimme dabei gewiß überflüssig wäre. Er wolle sich deshalb bloß die Bemerkung erlauben, daß die Entscheidung der Frage wichtiger rücksichtlich des Princips, allen Bürgern gleiche Rechte zu gestalten, sei, als der Folgen, da es kaum anzunehmen ist, daß viele Ju-