Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 143 (29.11.1838)
- Date
- 1838-11-29
- Page
- Seite 577 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3224856-3225000--01448-3311806- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
577 mark betragt ungefähr 4000. Von diesen, heißt es in „Faedretand" No. 2 für dieses Jahr, können kaum mehr als 415 jüdische Männer zwischen 30 und 60 Jahren sein, und unter diesen 415 ist die Anzahl der Wähler nicht unverhaltnißmaßig groß. Wie sollten von der geringen Anzahl, die im ganzen Lande zerstreut lebt, 10 oder doch nur 6 daran denken können, zu Deputirten gewählt zu werden? — Der zweite Grund bedarf einiger Berichtigung. Es ist wol wahr, daß das Schulwesen in naher Verbindung mit unserem christlichen Glaubensbekenntniß in Bezug auf das in den Schuten Gelehrte steht; darüber wird aber im Standesaal keine Debatte stattfinden. Dagegen sieht er nicht ein, daß es anstößig gewesen sein würde, wenn ein Jude beigewohnt oder Theil genommen hätte an den Schulwesen- Sachen, die schon unter Discussion hier in der Versammlung gestanden sind, über wechselseitigen Unterricht, (im Jahre 1836) und über Verbesserung in der Lage der Schullehrer; denn ein Jude wird sehr gut eine begründete Meinung über eine gewisse Unterrichtsmethode in den ersten Elementen haben und mit dazu beitragen können die Aufklärung zu geben, welche die Versammlung über das Verhättniß zwischen dem Gesetzentwurf zu einem Placat über Verbesserung in der Lage der Schullehrer und den sinanzr iellen Kräften Jütlands gegeben hat. Wenn die Majorität gesagt hat, daß „jeder Fall, wo die Anwendung des Eides im Rechtsgange in Frage steht, in naher Verbindung mit unserem christlichen Glaubensbekenntniß ist," so hat sie sicher die Anwendung des Eides mit der Ablegung des Eides verwechselt. Bei der Ablegung des Eides muß freilich unser christliches Glaubensbekenntniß uns klar vor Augen stehen, es wird aber nicht aus dem Glaubensbekenntniß, als sott chem, bestimmt werden können, in welchem Falle der Eid angewendet werden muß. Uebrigens ist der Eid eben so heilig für den Juden wie für den Christen. Es wäre zu wünschen, daß der Eid bei uns auf eine Weise abgelegt werden könnte, die so feierlich ist, wie die Eidesablegung der Juden. Das Wesentliche des Eides ist die Anrufung des allwissenden Gottes als Zeugen und Herabrufung des Strafgerichtes des gerechten Gottes über den, der falsch schwört. Der Proponent braucht doch wol nicht dieser Versammlung zu sagen, daß der Jude so gut, wie der Christ, an Gottes Allwissenheit und Gerechtigkeit glaubt. Bei der Discussion über Verbesserung in der Lage der Geistlichkeit kann der Jude sehr gut anwesend sein und Theil daran nehmen Zu beurtheilen, ob ein Prediger von seiner Einnahme leben kann oder nicht, kann der Jude wol im Stande sein. Es ist früher ein eventuelles Sabbatsgesetz als ein Gegenstand genannt worden, bei dessen Discussion ein Jude nicht zugegen sein kantt; inzwischen darf nicht übersehen werden, daß doch der Jude noch weiß, was es heißt, den Sabbat halten. Wenn aber im Ständesaat Sachen rein christlichen Inhaltes Vorkommen sollten, so kann man sich überzeugt halten, daß der Mosait, der Deputirte sein sollte, so viele Delkcatesse haben würde, sich zu entfernen. Um indessen alles Anstößige zu entfernen, was darin liegen könnte, daß Juden als Deputirte bei der Discussion dieser Art Sachen sein könnten, wird er in dieser Beziehung ein Amendement zu stellen sich erlauben. (Fortsetzung folgt.) Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Aus Prag, November. Vorbemerkung der Redaktion. Wenn die Richtungen einer Zeit sich. ihrer Lösung zu nähern beginnen, wenn der Geist der allgemeinen, einheitlichen Entwicklung widerstrebende Elemente zur Vereinigung zu zwingen anfängt, so ist es gewöhnlich, daß dann das Austauschen der Parteien gerade am lautesten wird. Trotz allem Bestreben können dann die Persönlichkeiten, die sich hinein- und dazwischendrängen, nicht ganz abgehalten werden, und wäre es auch ein leerer Wahn, da, wo unmittelbar das Leben berührt wird, jene ganz abhalten zu können. Schreitet denn doch die Zeit über dieselben hinweg. Das folgende Schreiben des Herrn Prof. Müller in Prag, wird einige Verletzungen, die ein früheres hervorbrachte, indifferenziren, und mit Vergnügen nehmen wir es daher hier auf. Nur die eine Bemerkung: es wird darin die Persönlichkeit des Herrn Konsulenten Mordechai Justus in Frage gestellt — darauf die Antwort, daß derselbe unS zwar persönlich unbekannt ist, sein Schreiben uns aber von einem der bekanntesten und rennomirtesten Gelehrten, von welchem keine Redaktion sich scheuen wird, eine Arbeit aufzunehmen, oder nur der leiseste Schein einer Mystifikation zu vermuthen wäre, übersendet werden. Dje Redaktion. In der 115. und 116. Nummer Ihres geschätzten Blattes, findet sich unter der Ueberschrift „Zur Entlarvung eines Pseudonymen" ein mehr als heftiger Aufsatz, dessen Verfasser sich Mordechai Justus k. russischer Comm ercien-Con su lent in Odessa unterzeichnet: Wir wollen gerne zugeben, daß Mordechai Justus der wirkliche Name des Verfassers sei, müssen aber in diesem Falle bedauern, daß Mordechai die Bedeutung des Zunamens „JustuS" nicht erwogen hat, als er die Feder ergriff, um seine atra bilis — nicht über ein gedrucktes Werk, sondern über ein Manuskript auszugießen, welches bis jetzt zur Drucklegung noch nicht