Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 143 (29.11.1838)
- Date
- 1838-11-29
- Page
- Seite 578 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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378 bereit liegt. Ist es gerecht, sich die Handschrift eines andern zu verschaffen, um ihn noch ehe sie erschienen ist, vor den Augen deS Lesepublikums als einen Ignoranten zu bezeichnen, der nicht einmal so viel weiß, um ein Tnvraljchulbuch zu verstehen, und alS einen Bösewicht zu brandmarken, der in Betrügereien und Verfälschungen aller Art ergraut ist? — Wenn Mordechai Justus wirklich Commercien' Consulent ist, so wird er hoffentlich wiffen, daß eS ein sträflicher Eingriff in die Rechte eines Andern sei, eine Waare, bevor sie noch fertig ist, und ausgebolen wird, als ein Pfuschwerk, und den Producenren und Verkäufer alS einen Betrüger auszuschreien. Mordechai mag ein Handelsmann sein, aber für einen Commercien-Consulenren können wir ihn nicht halten, ohne an seiner amtlichen Redlichkeit zu zweifeln. Auch wird es uns Mordechai Justus vergeben, daß wir die Angabe fernes Aufenthaltsortes in Zweifel ziehen. t Denn ein Coming cien-Consulent aus Odessa, der auf seiner Rückreise von Karlsbad sich nur einige Lage in Prag aufhalt, har nicht Seit genug, sich über den Sachbestand der Verhältniffe zu unterrichten, welche in der vermeintlichen „Entlarvung eines Pseudonymen" mit d eutlicher Hinw eisu ng auf Personen angeführt werden. Ist er wirklich aus Odcga, so wüsten wir glauben, daß ihm irgend ein Prager den Aufsah in die Schreibtafel diktirt hat, um das Geh siigc eines ungerechten, und wie es sich zeigen wird, lügenhaften Angriffs von hch auf einem leichtgläubigen Fremden abzulenken. Da Mordechai Justus über die vermeintlichen drei Verfafler der Gegenschrift zu den „Reminiscenzen." so wol unterrichtet ist, so wundert es uns sehr, daß er dte „Reminiscenzen" nur vom Hörensagen kennen will, und den Namen ihres Verfasters gänzlich ignorirr. Wer eine Gegenschrift beurtheitt, ohne die angegriffene Partei und ihre Sache zu kenne«, der kann sem Unheil nur aufS Gerathewohl, und nur mit leidenschaftlichem Hane abgeben. Und in diesem Falle befindet sich Mordechai Justus nach seinem eigenen Geständnisse. Der von ihm entweder absichtlich verkannte und entstellte oder nur obenhin erforschte Tatbestand verhalt sich so: Im Jaore 1837 gab ein bicsiger Schriftsteller unter dem Lite! „Reminiscenzen" eine Broichure heraus, in welchem er alles zusammen stellte, was seit etwa zwanzig Jahren für die Abschaffung der hebräischen Gebete und für die gottesdienstliche Zulässigkeit des Orgelspieles an Sabbaten und Festtagen durch einen Israeliten geäußert wurde. Diese Schrift wollte ein hiesiger ^Gelehrter, der Dr. der Rechte und der Philosophie Wolfgang Wenely (zugleich beeideter Translator und öffentlicher Religivnslehrer) kritisch beleuchten. Er nahm die Reminiscenzen Seite für Seile durch, stellte den Citaten, Citate den Gründen, Gründe entgegen, und es sollte das Resultat seiner Polemik nicht, wie Mordechai Justus glaubt, und andere gern glauben machen möchte, ein Bannfluch gegen die Reformatoren des jüdischen Ritus, sondern eine Warnung sein, im Reformiren den Weg der allmaligen Entwicklung aus dem Bestehenden zu halten, das gute Alte, blos weil es alt ist, nicht zur Beirrung und zum Aergcrnisse der Gemeinde zu verwerfen, und das Altehrwürdige der hebräischen Sprache nicht mit vornehmthuender Freigeisterei zu belächeln, und vom jüdischen Gottesdienste auszuscheiden. Er überschrieb seine polemische Abhandlung, „die Reformatoren im heutigen Judenthum vom Rabbi Gamaliel Justus," nicht als ob er durch einen angenommenen Namen feine Person sichern, oder sich unter dem Schilde der Pseudonymitat verstecken wollte, wenn eS vielleicht dem Herausgeber der „Reminiscenzen" gefallen sollte, mit einer Replik aufzutreten, sondern um vor der Hand die Streitfrage aus dem Gebiete der Persönlichkeit wegzuweisen. Der Unterzeichnete, welcher zur Durchsicht des Manufcriptö auf einem ehrlicheren Wege, als auf jenem des Mordechai JustuS! gelangte, mißbilligte fowol die Wahl eines falschen Namens (weil sich Dr\ Weffclv des eigenen nicht zu schämen hat), als den Ton der skizzirten Vorrede (zu welchem ihn fremde Anmaßung und eigener Eifer verleitete); auch kann sich der Unterzeichnete den streitenden Parteien nicht zum Schiedsrichter aufwerfen (denn er ist einer andern Confeffion); wohl aber betrübt es ihn, einen seiner ehemaligen Zuhörer auf eine so ungebührliche und lügenhafte Werse bei seinen Glaubensgenossen, für deren Bildung er lebt und wirkt, angegriffen zu seyen. Dr. Wessely versteht das Deutsche wenigstens eben so .'gut, als der Herr Commercten-2.onsul.ent; das Lateinische hat er jedenfalls besser gelernt, als Mordechai JustuS, welcher statt: „partuiiunt montes“ odneweiters „pariuntur montes“ citirt; auch würbe Dr. Wessely schwerlich stau „chef-d*. oeuvre“ „chefdeuvers“) geschrieben haben, wie der Herr Commercien-Consulent. Um Dr. Wegely der Unklarheit und des undeutschen Auödrsckes zu beschuldigen, crtirt der Consulent eine Stelle aus einerun gedruckte »Vorrede. — — — — — — Mordechar's Aufsah dagegen ist gedruckt. — Sagt und schreibt man denn aber „wegen den Affront" „Chanche" statt „Jauche" und sagen die Worte „wodurch die Ehre meines verstorbenen Bruders, und durch ihn die der ganzen Familie co:upromittirt wurde" nicht das gerade Gegentheil von dem aus, was der Verfasser eigentlich sagen wollte? — Aber das Ehrloseste in dem ganzen Schmähartrkel ist, daß derConsulent zum Schluffe gradezu behauptet, es hatten an dem Manustripte des Dr. Weyely drei Jmpostoren gearbeitet. Nachdem Mordechai Justus im Eingänge allen Schimpf, sogar den der sittlichen Verwahrlosung und ctner in Betrügereien egranten Schlechtigkeit nur auf ein Haupt gehäuft hat, sollen sich am Ende drei in den Ehren-' rite! der Ignoranz und Unsittlichkeit theilcn. Der eine Jmpostor soll die rabbini'.cben Cttate, der andere die Ueberschung, und der dritte (ein ärmlich gekleideter Colporteur) den Witz geliefert haben. Ein beeideter gerichtlicher Translator, welcher das Hebräische und Rabbinische mit nicht geringerem Fleiße studirr hat, als die philosophischen und juristischen Wissenschaften, kann die Citate zu einer polemischen Schritt wol selbst finden, und übersehen, und wo es sich um Wahrheit handelt, bedarf eS keines Wihes. Schon lange hat der Unterzeichnete keinen frecher» Ausfall gegen einen allgemein geachteten Ebrenmann gelesen, als den Artikel des Mordechai Justus, welcher besser gethan hatte, sich den Zunamen „Jniustus" beizulegen Aber der Herr Consulent hängt im Bewußtsein seines Unrechtes der schlechten Sache, die er zu Gunsten eines dritten verficht, den weiten Mantel patriarchalischer Familienanhänglichkeit um, indem er vorgibt, daß er mit seiner Entlarvung nichts anders wolle als die Ehre seines verstorbenen Bruders Rabbi Gamaliet Justus in Sinseropol, und damit zugleich (Kisuin teneatis) „die Ehre der Jufrischen Familie, die in gerader Linie von Simon Justus den (dem) ersten Tanaiten abstammt," zu retten! — Einen bessern Ehrenrettcr als den Herrn Consulenten hätte sich die uralte justisch e Familie nicht aussuchen können Auf jeden Fall gebt aber aus dieser Wendung hervor, daß der Herr Consulent, trotz seines Reformationseifers, noch ein gutes Stück auf das Alte halt. Der Herr Consulent nennt zwar den Namen des ManneS, den er mit beispielloser Frechheit öffentlich angreift nicht ausdrücklich, bezeichnet aber seine Person den Prager Juden uni) 'Nichtjuden (und für diese ist sein Artikel geschrieben) so deutlich, daß jeder seinen Namen errathen kann. , Bis zur Erscheinung des in Manuscripte angegriffenen WerkchenS des Dr. Weffely glaubte der Unterzeichnete einige Worte der Verständigung nicht nur der Ehre feines ehemaligen Schülers, sondern auch Ihres geschätzten Blattes schuldig zu sein. Prag, im Oktober 1838. Antoy Müller, k. k. Professor an der prager Universität. •) Beider waren Druckfehler. Redakt» Redacteur: vr. L. Philippson. — Verlag von Baumgärtners Buchhandlung. — Druck von I. B. Hirschfeld<