Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1885)
- Date
- 1885-12-15
- Page
- Seite 812 (sequence 4)
- Language
- German
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812 zulässig, wodurch dies unmöglich gemacht wird. Wo Gesetze oder Einrichtungen bestehen, welche die Trägheit schützen und Fleiß und Geschicklichkeit hemmen oder vergeblich machen, da ist das natürliche und geschichtliche Recht der Menschen, in das sie hineingeboren werden, verletzt und ist Aenderung, Reform nöthig, die von einem höheren, humanen Geist ausgeht, den man darum mit Recht als den „liberalen" bezeichnet." — Gegen diese klare Auseinandersetzung läßt sich ein begründeter Einwand nicht erheben. Mit der Anschauung des Herrn Schmoller und Genoffen läßt sich nicht bloß die Sklaverei, sondern auch die Religionsverfolgungen und jede Art von Unterdrückung und Beschränkung rechtfertigen. Denn wenn der Staat auch in der Religion unitarisch sein will, so ist es sein Recht nach jenen Sophisten, die Audersgläubigen zu verjagen und auszurotten. Nur auf dem Boden der dem Menschen angeborenen Rechte kann vom Rechtsstaate und von der geschichtlichen Entwickelung zu ihm die Rede sein. Je mehr die Gleichberechtigung vor dem Gesetze, die freie Entwickelung des Individuums auf dem geistigen und materiellen Gebiete, die Freiheit der Ueberzeugung u. s. w. in einem Staate der Verwirklichung in Gesetz, Verwaltung und Ausübung nahe gebracht wird, wird er zum Rechtsstaate. Ist dies jeder voruriheilslosen, vernunftgemäßen Betrachtung zufolge der Fall, so bestätigt der Verlauf der geschichtlichen Entwickelung in den Kulturstaaten diese Auffassung. Tie historisch gewordenen Hindernisse und Gegensätze werden nach und nach überwunden und mit jedem Fortschritt der frühere Zustand unerträglich, unmöglich. Das galhischr Werk. in. Bon einem praktischen Landwirth. In den Nummern 36 und 47 dieser Zeitung wurde unter der Ueberschrift „Das galizische Werk" über die materielle, geistige und physische Nothlage berichtet, in welcher sich zahlreiche Glaubensgenossen in dem österreichischen Kronland Galizien befinden. In eingehender Weise wird der Sendung des Herrn Friedländer erwähnt, welcher, im Aufträge der Wiener-Allianz, an Ort und Stelle genaue Informationen über diese Zustände eingezogen hat und daraufhin ein Programm befürwortet, deffen Befolgung nach der Ansicht tüchtiger Männer, am meisten zur Hebung und Besserung der traurigen Nothstände beitragen kann. Die wesentlichsten Punkte dieses Programms sind: 1) Errichtung von Schulen; 2) Förderung des Handwerks; 3) Förderung des Ackerbaues. Durch Ausführung der beiden ersten Punkte dieses Programms, unter Berücksichtigung der in den obigen Abhandlungen gegebenen Erläuterungen, wird voraussichtlich ganz wesentlich dazu beigetragen werden, die Übeln Zustände zu bessern, jene armen, unterdrückten Menschen zu heben, einen Theil derselben mit den Fortschritten des Handwerks, mit dem Gebrauche verbesserter Maschinen und Geräthe bekannt zu machen. Was den dritten und letzten Punkt des erwähnten Programms indeß anbelangt, so scheint mir der Ausdruck „Förderung des Ackerbaues" noch zu wenig klar gestellt, um daraufhin sicher Vorgehen zu können. Dieser Umstand veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen, zu denen ich mich im Interesse der guten Sache verpflichtet fühle. Beim Durchlesen der beiden Artikel in Nr. 36 und 47 dieser Zeitung, wird es sofort jedem Unbetheiligten auffallen, daß die zunächst interessirten Kreise selbst noch nicht darüber im Einverständniß sind, was unter dem Begriff „Förderung des Ackerbaues" in diesem.Falle zu verstehen ist. In der Nummer 36 wurde über ein Uebereinkommen berichtet, welches Herr Friedländer im Einverständniß mit den bedeutendsten jüdischen Grundbesitzern Podoliens geschlossen hat. Die zu Ulaszkowce am 7. Juli a. c. versammelten Gutsbesitzer und Pächter haben sich demnach bereit erklärt, eine Anzahl Knaben, im Alter von 15 Jahren und höher, bei sich aufzunehmen, dieselben zu tiichtigen Feldarbeitern heranzubilden und während dieser Zeit für das körperliche und geistige Wohl der Knaben, unter entsprechender Beihilfe der Wiener Allianz, Sorge zu tragen. Mit anderen Worten wird hier unter Förderung des Ackerbaues hauptsächlich verstanden, die kräftigen jungen Leute zu den Feldarbeiten zu verwenden, sie mit allem Landwirthschaftlichem bekannt zu machen und falls es denselben im Laufe der Jahre gelungen, den Ackerbau gründlich zu erlernen, so haben diese ausgebildeten Leute Aussicht, sich mit Hilfe einer zu gewährenden Unterstützung ein kleines Eigenthum zu kaufen oder sich als Pächter eine sichere Existenz zu begründen. Mit der hier kurz geschilderten Art und Weise der Ausbildung der jungen Leute zu ihrem Beruf, kann man sich im Ganzen einverstanden erklären, vorausgesetzt, daß denselben auf den größeren Gütern die Möglichkeit gewährt wird, sich mit allen vorkommcnden Arbeiten genügend vertraut zu machen, um dieselben selbständig verrichten zu können, wie dieses für einen künftigen Bauern, der seine eigene Scholle bearbeiten soll, erforderlich ist. Im Laufe der nächsten Fahre wird man alsdann eine Anzahl Leute heranbilden, die den gehegten Erwartungen entsprechen, die bei Fleiß und Arbeitsamkeit im Stande sind, das ihnen anvertraute Grundeigenthum dauernd ertragssähig zu halten, sich selbst einen wünschenswerthen Unterhalt zu sichern. Man sieht und empfindet, daß diese Idee von Männern ausgeht.