Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1885)
- Date
- 1885-12-15
- Page
- Seite 810 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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810 Vom Rechtsstaat und Leu „Unechten". Es kommt dem, welcher einen längeren Zeitraum durchlebt hat, oft recht sonderbar vor, wenn er, was seit langer Zeit prinzipiell anerkannt ist und an dessen Verwirklichung ein Jahrhundert hindurch gearbeitet worden, Plötzlich wieder in Frage gestellt, ab- und verurtheilt sieht. So hörten wir jüngst den Prof. Schm oller mit souveräner Autorität den Ausspruch thun: „Die Lehre von Urrechten ist Unsinn," also gegeben werden, denn jeder Staat wäre ein Rechtsstaat, der despotische, der absolutistische, der Feudal-, Militär-, Polizei, staat rc. — er schafft sein Recht nach dem Willen der staatlichen Machthaber und außerhalb dessen giebt es kein Recht. Es ergiebt sich hieraus, daß diese Männer, welche sich für konservativ und „staatserhaltend" ausgeben, in Wirklichkeit große Revolutionäre find, da sie dahin ausgehen, die sich immer fester zusammenschließenden Fundamente des modernen Staates wieder auseinander zu reißen. Mit ihren Anschauvon Menschenrechten, von unveräußerlichen Rechten des Men-! ungen kann z. B. der Sozialismus sich für völlig gerechtschen, die ihm zwar Gewalt, Borurtheil, Jrrthum vorent- J fertigt ansehen, um, wenn er die staatliche Gewalt erlangt halten, aber nicht rauben kann. Was ein Mann von Ansehen,! hätte, von sich aus die ganze gesellschaftliche Organisation namentlich von wissenschaftlichem, behauptet, das wird von! umzustoßen und alle „Urrechte" wie die persönliche Freiheit, einer Menge kleiner Literaten wiederholt und bald als allgemein anerkannte, unumstößliche Wahrheit ausgeschrieen. Woraus stützen nun diese Herren ihren Ausspruch? Auf den hypothetischen Satz: Ter Staat ist die alleinige Quelle des Rechts; er schafft, gewährt uno zieht zurück das Recht; vor dem Staate bestand rein Recht. Man möchte glauben, daß diese Männer, welche die angegebenen Sätze mit allem Ernste, mit votier Entschiedenheit vortragen, sich trotzdem der Folgerungen aus ihnen nicht bewußt sind und mit leichtem Sinn aussprechen, was von der weittragendsten Wirkung wäre. Würde ihre Behauptung wahr sein, und flösse das Recht allein aus dem Staate, so würde jeder Staat, von welcher Beschaffenheit und Verfassung er auch sei, ein unbedingtes Recht geben; so würde der Despotismus, der dem Herrscher das Recht über Leben und Eigenthum aller Staatsangehörigen zuertheilt, volles Recht konstituiren, ebenso der Absolutismus, welcher von den Monarchen allein alles Recht ausgehen läßt, und selbst die Anarchie, wenn sie sich der staatlichen Gewalt bemächtigt, würde ein vollgültiges, unzweifelhaftes Recht bilden. Hiermit wäre aber jedes allgemeine Recht und jede Kritik eines bestehenden Rechtes geläugnet, alles Recht zersetzt, da es nach jener Erklärung nichts weiter als der augenblickliche Wille der zeitweisen Machthaber im Staate ist. Tann hätte auch Ludwig XIV. Recht gehabt als er sagte: L’etat c’est moi! denn da er wirklich die einzige Rechtsquelle in seinem Staate war, und alles Recht vom Staate ausgehen soll, so war er der Staat. Er war dann z. B. in seinem vollen Rechte, das Edikt von Nantes zu widerrufen, er nahm nur ein Recht zurück, was Heinrich IV. gewährt hatte — von einem Rechte der Gewissens- und der Religionsfreiheit könnte ja gar nicht die Rede sein, die wäre ja als „Urrecht* ein Unsinn. Am Ende ist dies nichts weiter als eine Auf wärmung der Lehre Hobbes', Hallers u. s. w. vom abso die freie Entwickelung der Individualitäten, das Eigenthumsrecht u. s. w. zu leugnen und zu unterdrücken. Glücklicherweise lassen sich durch all' dieses Geschrei, dessen Zwecke durchnchtig sind, die in die Geister und Gemüther unserer Zeit tief eingedrungenen Ansichten nicht von ihrem festen Piedestal verdrängen, und giebt es Männer genug, welche die mit scharfen Waffen bekämpfen. Wir rechnen hierher folgendes vor kurzem erschienene Werk: „Über die Organisation und Cultur der menschlichen Gesellschaft. Philosophische Untersuchungen über Recht und Staat, soziales Leben und Erziehung, von I. Frohschammer, Professor (München, Ackermann 1885)." In der That untersucht und beleuchtet der Verfasser die ganze Organisation der Gesellschaft nach allen Momenten, die sie bietet, und zwar der Vernunft wie der Geschichte gemäß und in einfacher, auch dem Laien verständlicher Sprache.*) Er erörtert den Ursprung des Staates, und findet ihn in der Entwickelung der Familie zu Stämmen und der Stämme zum Volke, mit welchem der Staat sein eigentliches Dasein beginnt. Wir stimmen hierin völlig mit ihm überein, und haben diese Meinung, welche die der vorzüglichsten Denker ist, wiederholt ausgesprochen. Man wird es uns nicht verdenken, wenn wir hierfür ein glänzendes 1) Wir hätten gewünscht, daß der Vers, nicht so oft wiederholt in seinem Buche den Klerikalismus bekämpft hätte. Einmal und ausführlich hätte wohl genügt und mußte dankbar anerkannt werden. Aber in der oftmaligen Wiederholung doch nur derselben Argumente liegt eine Schwäche. Aus seiner Vorrede entnehmen wir folgende Stelle: „Die Geschichte zeigt ja allenthalben, daß im Laufe der geistigen Entwickelung ans die Priester (Opferer und Herrscher-Autoritäten für das geistige Leben), die Lehrer folgen in dem Maße, als an die «teile der äußeren Gaben an die Gottheit und der blinden, vernunftlosen Unterwerfung unter dieselbe, die Verehrung im Geiste und in der Wahrheit tritt und Hingabe in Gesinnung und Willensstreben. So traten bei dem jüdischen Volke der Veräußerlichung des Cnltus und dem bloßen Ceremonien- und Opferdienst die Propheten entgegen mit oft scharfem Tadel und der entschiedenen Versicherung, daß Gott an solch äußerlichem Gebühren in der Befolgung von fpin (Timt fmfu» itnh in her ü(*it irtifnffii»* taten Rech. des Monarchen und dem unbedingten Geharsam der Untertanen. Unter dem Schutze jener Lehrsätze kann j an gegenüber dem bloßen Opferdienst, der schließlich ja ganz auf- MN« sich alles Nachdenken und Reden über den Rechtsstaa.! ersparen, jedes Streben und Ringen nach ihm müßte auf-1 Wesens gereicht, hier anerkannt zu sehen.