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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-12-01 · Heft 49 (1.12.1885) · p. Seite 785

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 49 (1.12.1885)
Date
1885-12-01
Page
Seite 785 (sequence 9)
Language
German
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785 »In den letzten Monaten wurden viele Tausende von fremden | Der Sachverhalt ist folgender: llnterthanen aus dem preußischen Staatsgebiete ausgewiesen | In dem benachbarten Städtchen Gronau wurde dem bei oder für die nächste Zukunft damit bedroht. — Wir richten einem dortigen Kaufmann in der Lehre stehenden jungen Manne an die Reichsregierung die Anfrage, ob nicht diese Thatsachen von dem Vorsteher der Gemeinde ein Platz in der Synagoge und ihre Begründung zu ihrer Kenntniß gelangt ist, und ob' angewiesen, welchen aber der Haussohn eines Mitglieds derdieselbe bereits Schritte gethan hat, oder noch zu thun be/selben Gemeinde als den seinigen, ihm allein zustehendcn, absichtigt, um der weiteren Durchführung der verhängten beanspruchte. Maßregel entgegenzuwirken." Beim Gottesdienst an einem Sabbath kam es zwischen Leipzig, 12. Nov. (Privatmitth.) Das Reichsgericht den beiden jungen Leuten während der Thoravorlesung zu hat jüngst entschieden, daß eine Beschimpfung irgend einer unangenehmen Auftritten — Austritten in des Wortes ver- Stelle des „Alten Testaments" noch keine Beschimpfung des wegenster Bedeutung, dadurch, daß der Haussohn durch mehr- Christenthums sei. Es wurde hervorgehoben, daß „das Alte ffach seinem Nachbar versetzte Fußtritte sein vermeintliches Recht Testament zwar eine ReligionSquelle des Christenthums fei/geltend zu machen suchte. Der Lehrling, in angedeuteter Weise aber nicht identisch mit diesem." Dies acceptiren auch wir/provocirt und den heiligen Crt, an dem er sich befand, leider denn daß wesentliche Unterschiede zwischen Lehren unserer vergessend, gerieth hiernach in solche Aufregung, daß er Bibel und denen des Christenthums bestehen, haben wir j seinem Nebenmanne eine schallende Ohrfeige applicirte, wo- Juden stets anerkannt und behauptet.! durch der Gottesdienst auf einige Augenblicke unterbrochen Metz. 14. Nov. Bekanntlich weilt jetzt der neue Statt/wurde, aber nach Einschreiten des Borstehers ohne weitere Halter des Reichslandes Fürst Hohenlohe in hiesiger Stabt. Störung beendet werden konnte. Es fanden die offiziellen Borstellungen der höheren Behörden j Ter Vorsteher wachte einige Tage darauf von diesem statt. Bemerkenswerth ist aus dem Empfang des israelitischen Vorgänge dem an dem Orte beamteten Landrath Anzeige, in Consistoriums, daß Fürst Hohenlohe in seiner Antwort auf! der alleinigen Absicht, solche Vorkommnisse für die Zukunft die Ansprache des Oberrabbiners die Gleichberechtigung der! verhütet zu sehen und in dem Glauben, daß auch den jungen Israeliten mit den Angehörigen anderer Confessioncn auf Grund der geltenden französischen Gesetzgebung hervorhob. Auf die Bemerkung des Oberrabbiners, daß der verewigte Feldmarschall von Manteuffel sich jeder antisemitischen Be wegung durch Schriften oder in sonstiger Weise widersetzt habe, bemerkte Fürst Hohenlohe, daß eine antisemitische Be- Misiethätern für ihre ungebührliche Aufführung im Gotteshause nur eine ernste Verwarnung und Ermahnung zu Theil werden würde. Jndeß, einmal dem betreffenden Beamten zur Anzeige gebracht, ließ sich die Angelegenheit nicht wieder zurücknehmen, und sie wurde zur Aburtheilung an die hiesige Strafwegung nur von Osten her importirt werden konnte, eine kammer verwiesen. solche aber in Elsaß-Lothringen nicht geduldet würde.! Ter zu dem Zwecke als Bertheidiger des Haussohnes Bielefeld, im November. (Freist Ztg.) Etwas Juden-' von Göttiugen berufene Rechtsanwalt Seckel fußte nun in hetze betreibt, in einem, »im Namen des Vorstandes des seinem Plaidoyer auf einem bei ähnlicher Veranlaffung irr Hauptvereins „Arbciterheim" versandten Circular, Pastor einer anderen Gemeinde abgegebenen Gutachten des Rabbiners von Bodelschwingh in Bielefeld. In gedachtem Circular! Ehrenfeld in Gnesen und suchte auf Grund dieses Gutachtens flicht nämlich Pastor von Bodelschwingh allgemeirren Betrach darzuthun, daß die Vorlesung der Thora als ein integrirender tungen über Arbeiterwohnungen den Satz ein. daß man an Theil des Gottesdienstes nicht anzusehen sei und nur eine verschiedenen Orten in Beziehung auf die Arbeiterwohnungen untergeordnete Bedeutung habe. Dieselbe ziele nicht auf Aneiner unheilvollen Spekulation, die namentlich von Seiten dacht und Erbauung, sondern im besten Falle aut Belehrung der Juden hervorgetreten ist, nicht genügend vorgebeugt hat." ab und — da die Besucher des Gottesdienstes der hebräischen — Diese ganz allgemein gehaltene Beschuldigung gegen die/ Sprache durchaus unkundig seien und den Inhalt der Thora- Juven wird in keiner Weife näher zu erhärten versucht. Ein,' Vorlesung nicht verständen, so sei es gang und gäbe, daß nebenbei bemerkt, christliches Mitglied des Hauptvereins „Arwährend desselben allerlei Unterhaltung und nicht selten iobeiterheim" sendet uns ein Exemplar des erwähnten Circm gar arger Unsug getrieben würde. Demnach könne der belars zu, mit dem Bemerken, daß es infolge des obigen Passus! zügliche Paragraph des Strafgesetzbuches in diesem Falle sofort seinen Austritt aus dem Verein erklärt hat. keine Anwendung sinden und es sei der Angeklagte freizu- Hildesherm, im November, i Privatmitth.) Eine auch! sprechen, für weitere Kreise Jntereffe erregende Angelegenheit gelangte Der als Zeuge und Sachverständige vernommene Landam 6. November vor der hiesigen Strafkammer zur Berrabbiner vr. Guttmann bekundete indeß. daß jenes angezogeue Handlung. > Ehrenfeld'sche Gutachten, auf welches sich die Bertheidigung 40

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