Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1885)
- Date
- 1885-12-01
- Page
- Seite 784 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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784 %<2\X\MVCpVlCILC fyzi'cfykcw. Deutschland. Dessau, im Nov. Die Geburtsstadt Moses Mendelssohn's rüstet fich, anläßlich seines bevorstehenden 100 jähr. Todestages, eine Feier zu veranstalten. Es ist vorläufig vom Gemeinnützigen Verein in Deffau in Aussicht genommen, die Gedächtnißfeier am Todestage (4. Januar 1886) durch einen Akt im Geburtshause Mendelssohn's selbst einzuleiten, worauf ein öffentlicher Festactus in der Aula des dortigen Fridericianums, Gottesdienst in der Synagoge und Abends Festvorstellung im Herzoglichen Hoftheater folgen sollen. Bon«, 21. Nov. (Strafkammer.) Ein 18 Jahre alter und ein noch nicht 16 Jahre alter Fabrikarbeiter aus Godes' berg M. F. und H. Th. waren am 21. Aug. dss. I. auf dem israelitischen Friedhofe zu Godesberg dabei betroffen worden, als sie sich bemühten, einen Grabstein umzureißen; der betreffende Stein war jedoch nicht der einzige Beweis ihres Vandalismus, denn ein anderer Grabstein war ebenfalls umgeworfen, ein dritter sogar zertrümmert und etliche Grabstätten durch Zertreten beschädigt. Die Burschen suchten fich damit herauszureden, daß sie beim Herunterlaufen vom Berge (der Friedhof liegt bekanntlich im Berggehänge) sich auf die Grabsteine gestützt. Diese Ausrede schützte sie jedoch nicht vor der Berurtheilung. Ter ältere F. wurde mit sechs Wochen Gefängniß, der jüngere Th. mit einem Monat Gefängniß bestraft. Berlin, 22. Nov. (Privatmitth.) Der deutsche Reichstag ist eröffnet. Abg. Magdzinski hat im Aufträge der polnischen Fraktion folgende Interpellation angekündigt: „Seit einigen Monaten werden österreichische und russische Unterthanen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in keiner Weise gefährdet haben, aus dem preußischen Staatsgebiete massenweise ausgewiesen, und zwar angeblich aus dem Grunde, weil durch dieselben eine Verschiebung der konfessionellen und sprachlichen Verhältnisse hervorgerufen werde. Da dieses Borgehen das Berkehrsleben benachbarter Länder stört, die Gepflogenheit der internationalen Gastfreundschaft außer Acht läßt. Tausende von Familien in ihren innigsten Beziehungen und Interessen kränkt und schädigt und in einem offenbaren Widerspruch mit völkerrechtlichen Verträgen und der Verfassung und Gesetzgebung des Reiches steht, wird an die Reichsregierung die Frage gerichtet, ob und in welcher Weise dieselbe im Bereich ihrer Competenz der weiteren Ausführung der verfügten Maßregel wirksam begegnen will?" Wie man hört, hat diese Interpellation eine zahlreiche Unterstützung bei dem Centrum und bei den Deutsch-Freisinnigen gefunden. Man sieht auch hieraus, daß die Behauptung, die Ausweisungen seien gegen die Juden gerichtet. nur eine tendenziöse Verdunkelung der Angelegenheit beabsichtigte. Die Diskussion wird wohl eben nichts weiter als eine Wiederholung der Rede des Herrn von Puttkammer bringen. — Ein eigentümliches Eingeständniß wollen wir nicht unbemerkt lassen. Im freisinnigen Verein der südlichen Friedrichstadt, umfassend die Stadtbezirke 21. bis 30., hielt der Stadtverordnete Professor Birchow vorgestern einen Bortrag Über die bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen. Der Redner wies die Behauptung, daß die Verwaltung Berlins einen Fortschrittsring bilde, zurück. Zahllose städtische Beamte u. A. hätten offen antisemitische Gesinnung an den Tag gelegt und niemals hätten die Behörden strenges Parteiregiment geführt und solche Leute von der Mitarbeit an der Verwaltung ausgeschlossen. Im Gegentheil sei man in dieser Hinsicht vielleicht oft genug zu nachsichtig gewesen. — Daß die liberale Partei, die fortschrittliche mit eingeschlossen, thatkräftig gegen den Antisemitismus aufgetreten sei, hat noch Niemand behauptet, auch keine Veranlassung dazu gehabt. Warum gerade die Beamten antisemitisch gesinnt sind — nicht bloß die städtischen — ist aus der sorgenvollen Lage dieser Leute erklärlich, die sie mißgünstg auf Alle blicken läßt, von welchen sie voraussetzen, daß sie fich in finanziell besseren Verhältnissen befinden. Berlin, 22. November. (Eingesandt.) Der Ausschuß des D. I. G. B. wird bei Gelegenheit des hundertjährigen Todestages Moses Mendelssohn's am 4. Januar 1886 eine Gedächtnißfeier bei den jüdischen Gemeinden anregen. Die Hauptfeier für Deutschland soll in Mendelssohn's Geburtsorte, Dessau, stattfinden und gemeinschaftlich vom Ausschüsse des D. I. G. B. und dem dortigen Vorstände veranstaltet werden. In Anbetracht der Bedeutung Mendelssohn's für deutsche Literatur und Philosophie, und da auch viele nichtjüdische Verehrer Mendelssohn's an der Feier theilzunehmen wünschen, wird dieselbe einen allgemeinen Charakter gewinnen. In demselben Sinne den Tag zu begehen, haben fich auch bereits andere Gemeinden entschlossen. Das Programm der Feier in Dessau wird nächstens versandt werden. In kleinen Gemeinden wird der Tag am besten durch eine Schulfeier zu begehen sein, und auf Verlangen wird solchen das Bureau des D. I. G. B. sehr gern den Entwurf eines Festvortrages einschicken. Berlin, 22. November. Der oben mitgetheilte Text der von den Polen beabsichtigten Interpellation betreffs der Aus- Weisungen in den östlichen Provinzen Preußens war dem vorläufigen Entwurf entnommen; die Fassung der Interpellation, für welche die Polen Unterschriften auf allen Seiten des Hauses suchen, ist nunmehr endgiltig wie folgt festgestellt: