Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1885)
- Date
- 1885-12-01
- Page
- Seite 779 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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779 bewährte sich Stöcker und so ist es ein Bedürfniß dieser Partei, ihn trotz Allem zu halten. Wohlthatige Werke, v. Durch die Reihe dieser Artikel glauben wir dem Leser zu der Einsicht zu verhelfen, wie umfangreich und mannichfaltig die wohlthatigen und gemeinnützigen Werke sind, welche der Jetztzeit zur Aufgabe gestellt sind, und ihm möglich zu machen, sich diejenigen zu wählen, denen er seine besondere Aufmerksamkeit und thatkräftige Unterstützung widmen wolle. Unter den neuen Grundsätzen, welche seit einiger Zeit zu einer gewissen Geltung gekommen, gehört die Selbsthilfe. Sie hat den Vorzug, daß sie von der Gesinnung Anderer unabhängig macht und an die Stelle von Gaben und Geschenken den rechtmäßigen Anspruch setzt. Sie bethätigt sich auf unsrem Gebiete dadurch, daß die Grundquelle der Vereinsmittel in den Beiträgen der Mitglieder besteht und daß die Wirksamkeit des Vereines ausschließlich den Mitgliedern gilt. Hierin eben liegt das Neue, denn unsre alten Chebroth leisteten ihre Dienste jedem Hilfsbedürftigen, ob er zur Chebra gehörte oder nicht, nur daß den Mitgliedern gewisie Vorrechte zustanden. Aber die Gegenseitigkeit bedingt die Ausschließlichkeit, welche zugleich iu dem besonderen^ Zwecke begründet liegt. Genau genommen sind alle Affekuranzen und Versicherungsgesellschaften Institute der Selbsthilfe: man zahlt eine gewisse Prämie und erhält dadurch das Recht, in den Fällen der Versicherung aus den gemeinsamen Mitteln eine bestimmte Entschädigung zu erhalten. Hier hört aber die Wohlthätigkeit auf, da die ganze Veranstaltung einen finanziellen und juridischen Charakter hat. Auf dem Felde jüdischer Wohlthätigkeitszwecke waren es die Lehrerunterstützungsvereine, welche den Grundsatz der Selbsthilfe zuerst in Anwendung brachten. Die zu einem solchen Vereine verbundenen Lehrer zahlen bestimmte Beiträge und sie ausschließlich erlangen dadurch das Recht, in Nothfällen für sich, ihre Wittwen und Waisen eine Unterstützung zu beanspruchen. Sie waren gezwungen, diese jüdischen Lehrer, solche Vereine zu bilden, da die Gemeinden, mit Ausnahme der größeren, auf Zahlung von Jnvalidengeldern, Pensionen und Wittwengehälter ihrer Lehrer sich nicht einlasien. Jndeß da, wo aus den gegebenen Berhältnisien heraus die Beiträge der Mitglieder nur gering sein können, genügt die Selbsthilfe doch nicht, um irgend befriedigende Leistungen zu ermöglichen. Hieran sind so oft Gesellschaften, die auf Selbsthilfe errichtet sind, zu Grunde gegangen, da ihre Mittel nicht ausreichten, die verheißenen Ansprüche, die allmälig anwachsen, zu befriedigen oder nur in einem Maße, das dem Bedürfnisse irgendwie entsprechen konnte. Jene jüdischen Lehrer-Unterstützungskassen schlugen deshalb einen anderen Weg ein, indem sie einerseits außer den Beiträgen ihrer Mitglieder auch die Wohlthätigkeit von Menschenfreunden in Anspruch nahmen, also Beiträge und Spenden von nur zahlenden Mitgliedern außerhalb des Lehrerstandes, worauf Niemand gerechtere Anrechte hat als die Lehrer, um so für das einzutreten, was eigentlich die Gemeinden schuldig waren. Andrerseits nahm sie den Grundsatz an, jährlich nur die Summen zu vertheilen, die ihnen zu Gebote standen, indem sie dieselben nach der Zahl der Bedürftigen nach bestimmten Normen in Quoten theilten. Unter diesen Bedingungen sind diese Unterstützungskassen in stetem Wachsthum und bieten den Mitgliedern wie den Förderern und Spendern die vollste Sicherheit. Ja, sie waren im Stande, schon beträchtliche Fonds zu sammeln, deren Zinsen jährlich die Höhe der Quoten vergrößert. — Bon diesen Lehrervereinen geht jetzt der bezeichnete Grundsatz der Selbsthilfe auch auf einen anderen der Hilfe bedürftigen Kreis über. Wir meinen die jüdischen Studirenden. Wir erinnern an Nr. III. (Nr. 44) dieser Artikel, in welcher wir von Vereinen zur Unterstützung armer Studirender unserer Religion bandelten. Es sind bereits 13 Jahre, daß sich in Leipzig, einer Universität, die mit sehr zahlreichen Stipendien versehen ist, von deren Genuß jedoch die jüdischen Studenten ausgeschlossen sind, ein „akademisch-israelitischer Unterstützungs-Verein", unter dem Namen Humanitas bildete. Es liegt uns jetzt der 8. Bericht über das Sommersemester 1884, das Wintersemester 1884,85 und das Sommersemester 1885 vor. Auch hier sind die Beiträge der Mitglieder der Stock, der aber wesentlich vergrößert wird durch die Beitrage und Geschenke der „Förderer". Die Leistungen des Vereins beschränken sich auf die jüdischen Studenten der Universität Leipzig. Der Verein besteht und ist wirksam, aber da die Zahl der Förderer und die Höhe ihrer Beiträge noch nicht sehr groß ist, mehrt sich die Zahl der Gesuche, kann aber nur eine verhältnißmäßig geringe Anzahl derselben befriedigt werden. Der Verein steht vor einem wirklichen Nothstande und er mußte sich nun darüber entschließen, ob er durch kleinere Stipendien eine größere Zahl Stipendiaten bedenken wollte, oder nach Maßgabe des Bedürfnisses weniger Gesuche mit erheblichen Beträgen berücksichtigen möge? Er entschied sich für das Letztere, weil die Erfahrung gelehrt, daß durch viele kleinere Beträge keine wesentliche Erleichterung gebracht ward. In dem Sommersemester 1884 und dem Wintersemester 1884 85 betrugen die Einnahmen bei einem Saldovortrag von M. 144 die Summe von M. 12i»l. Es wurden vier Stipendien zu M. 60, drei zu M. 50, drei zu M. 40 und drei zu M. 30 gewährt und ein Saldovortrag von M. 63 t übrig behalten. Hierbei drängt sich uns die Frage auf: aus welchem Grunde ein so großer Saldovortrag, wenn so viele 49*