Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1885)
- Date
- 1885-11-24
- Page
- Seite 772 (sequence 12)
- Language
- German
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772 Beschluß wird dann von Sr. Majestät bestätigt, und der neue Bürger muß für sein Bürgerpatent dann noch zweihundert Francs Taxe bezahlen. Ich habe mein Gesuch am 23. Februar 1880 eingereicht. Durch königliches Rescript No. 560. ist es an die Kammer geleitet worden: Zuerst im Jahre 1883, dann 1884 (8. Februar) wurde es von der betreffenden Kommission in der wärmsten Weise unterstützt und auf die Tagesordnung gesetzt, aber von der Tagesordnung wieder abgesetzt und ist so bis heute unerledigt geblieben. Der Motivenbericht enthält alles von mir oben Angeführte und empfiehlt, mir das Jndigenat in Anbetracht „meiner hervorragenden Leistungen", zu gewähren. Trotz alledem wurde ich doch ausgewiesen und, was der Sache die Krone aufsetzt: mit einem rumänischen Paste versehen! In diesem einzigen Faktum liegt die ganze Anomalie des Berhältnistes, in welchem sich die eingeborenen Juden Rumäniens befinden. Sind wir Fremde, warum giebt man uns rumänische Pässe und schickt uns nicht lieber in unsere vermeintliche Heimath mit Pässen von dort versehen? Sind wir aber Einheimische, wie kann man uns dann aus weisen und an andere Staaten die Zumuthung stellen, ausgewiesene Rumänen aufzunehmen?" Rußland. Warschau, 10. November. Die „Ausweisungen" in Bausch und Bogen scheinen in Mittel und Osteuropa eine staatsrechtliche Gewohnheit zu werden, was allerdings für die Förderung des humanen Geistes im letzten Viertel des laufenden Jahrhunderts kein günstiges Zeugniß abgiebt. Die Nachrichten von Ausweisungen ganzer Menschenklassen häufen sich von Tag zu Tag, bald aus Preußen, bald aus Rumänien, bald aus Rußland. Die „Gazeta Handlowa" meldet aus Charkow: Durch Regierungsverfügung sind die dort ansässigen Juden aus der Stadt ausgewiesen und ist den dort zur Messe anwesenden Juden der Aufenthalt beschränkt worden. Zufolge dieser Maßnahme herrscht Geschäftsflaue. Bonn, 15. Nov. (Notizen.) Man schreibt uns aus Stuttgart 0. Nov. Der kürzlich hier verstorbene Friseur Sedelmaier (Katholik) hat für das israelitische Waisenhaus Eßlingen ein Vermächtniß von M. 1000 bestimmt. — Rabbiner M. Berlinger in Braunsbach, zu dessen Bezirk auch die größeren Gemeinden Crailsheim, Hall, Ernsbach, Michelbach und mehrere kleinere Gemeinden gehören, feierte gestern sein 25 jähriges Dienstjubiläum, woran sich nicht nur die dortige Gemeinde ohne Unterschied der Konfession, die bürgerlichen Kollegien und Deputirte aus allen Gemeinden, sondern auch viele christliche Geistlichen und Freunde aus der Umgegend betheiligten. Am Vorabend brachte der Gesangverein ein Ständchen. Die Festpredigt beim Gottesdienst hielt Lehrer Strauß in Braunsbach. Nach demselben fanden die Gratulationen statt mit Ueberreichung der Festgeschenke, von den Bezirksgemeinden ein solches im Werthe von M. 1200, von der jüdischen Gemeinde in Braunsbach einen werthvollen Regulator; auch die politische Gemeinde übergab ein Ehrengeschenk. Nachmittags fand ein Bankett und Abends eine gesellige Unterhaltung statt. Der Jubilar gehört einer alten Rabbinerfamilie an und erfreut sich allgemeiner Achtung. — Man schreibt uns aus Potsdam vom 12.dss.: AmIl.d.M. verstarb plötzlich im kräftigsten Mannesalter Herr Adolf Abramczyck,! erster Vorsteher unserer Gemeinde. Wir verlieren in ihm einen Mann, derm it regstem Eifer und unermüdlicher Thatkraft für das Wohl unserer Gemeinde und ihrer verschiedenen Institutionen wirkte und mit Herz und Seele in dem übernommenen Amte thätigwar. Sein Andenken sei gesegnet! Kenitleton. Vermischtes. Bei den Chassidim- Im „Stübel" der Chassidim ginz's sehr beweglich zu Der Eine lernte im Auf- und Niedergehen, der Zweite rannte betend von einem Ende des Stübel zum anderen, der Dritte rauchte gemächlich, indem er schrittweise einherspazierte. Ein „Mißnagid" (d. h. Jemand, der nicht zu den Chassidim ge-! hört), nahm sich ein Herz zur Frage, indem er sich an den! Raucher wandte: „Wie könnt ihr im Gotteshause rauchen?" I — „Wo haben unsere Chachamim verboten", erwiderte der Ehassid, — „im Gebete zu rauchen"? „Ihr Narren" antwortete der Nichtchassid, „konnten denn unsere Weisen Etwas verbieten, was in ihrer Zeit noch gar nicht bekannt war. Uebrigens werde ich Euch sagen, Ihr liebt doch Remofim (Andeutungen in Schrift stellen). Nun, dann merkt Euch, daß es in Thillim verboten ist, denn es heißt Psalm 80, 5, rhsr.z r.:s>y \na iy „Wie lange wirst Du rauchen beim Gebet Deines Volkes!" — „Ihr habt Recht„ sagte der Chassid, aber aus Thillim lernt man keinen Jssur (Verbot)." (Sabatstunden) *) rauchen, zürnen. i