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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-24 · Heft 48 (24.11.1885) · p. Seite 771

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 48 (24.11.1885)
Date
1885-11-24
Page
Seite 771 (sequence 11)
Language
German
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771 Dr. Gaster, veröffentlicht folgendes Schreiben an die „N. Fr. Pr.": "In Rumänien im Jahre 1856 von Eltern geboren, deren Vorfahren seit mehreren Generationen im Lande sich Nachweisen lasten, habe ich daselbst die Schulen absolvirt und 1873 mein Maturitäts-Zeugniß erlangt. In Deutschland habe ich längere Zeit, die Universitäten besucht, und meine Doctor-Dissertation behandelt eine Frage aus der rumänischen Philologie. Sie erschien 1877 in der ^Zeitschrift für romanische Philologie" des Profestors Gröber. Nach Hause zurückgekehrt, hat sich meine wistenschaftliche CarriLre folgendermaßen gestaltet: Am 24. November 1880 erhielt ich vom Unterrichtsministerium die „Venia legendi“, d. i. die Erlaubniß, an der Universität Bukarest Vorlesungen über rumänische Sprache und Literatur zu halten, von welchem Rechte ich Jahre hindurch Gebrauch machte. Inzwischen habe ich in mehreren in- und ausländischen Zeitschriften Arbeiten aus dem Gebiete der rumänischen Literatur veröffentlicht, welche mir im Jahre 1881 die Medaille „Lene Llerenti“ als Auszeichnung für meine wistenschaftlichen Leistungen von Seite Sr. Majestät unseres Königs einbrachte. Am 3. Juli 1882 wurde ich vom Unterrichtsministerium als Mitglied in die Kommission ernannt, welche die Regierung bei den Prüfungen der Gymnasien vertrat. Kurz darauf, am 13. September 1882. wurde ich vom selben Ministerium in die Jury gewählt, welche die Bewerber um den Posten eines Profestors der rumänischen Sprache an der Normalschule Carol's I. prüfen sollte. Anfangs 1883 erschien mein großes Werk über die „rumänische Volksliteratur", dem eine Reihe weiterer wistenschaftlicher Publikationen folgte, wodurch ich Mitglied des rumänischen Athenäums und der königlichen Geographischen Gesellschaft wurde, deren Vorsitzender Se. Majestät selber ist. Schließlich sei nur noch meine „Rumänische Chrestomathie" in zwei Bänden erwähnt, welche im Berlage von F. A. Brockhaus erscheint. Der gegen mich halbamtlich in die Welt gesendete Vorwurf lautet aber dahin, daß ich und meine Leidensgefährten zu viel in der Judenfrage engagirt seien. Ich will für den Augenblick die Frage unerörtert lasten, ob Theilnahme für schwerbedrückte Glaubensgenosten als ein Verbrechen bezeichnet werden kann und darf'; allein meine Theilnahme für meine Glaubensgenosten beschränkte sich auf das mit allen Mitteln versuchte Streben: das geistige Niveau derselben zu heben, ihnen Bildung, und zwar: rumänische Bildung, und dadurch Selbstbewußtsein und das Gefühl der eigenen Würde zu geben. Die Mittel, die ich angewendet habe, sind folgende: Im Fahre 1881 haben wir einen Verein gegründet, der besteht und bestehen wird, und desten Aufgabe es ist: Schulbücher in rumänischer Sprache für die jüdischen Schulen zu veröffentlichen. Herr Dr. Beck hat ein Bocabular (hebräischrumänisch) zum Pentateuch und ich eine „Biblische Geschichte" u. s. w. geschrieben. Zu bemerken ist, daß wir selbstlos für die Sache arbeiten, ja das Geld für den Druck selbst sammeln mußten. Im Jahre 1883 habe ich unser Gebetbuch ins Rumänische übersetzt und drucken lasten. Ferner: „Ein Abriß der jüdischen Literatur" und eine Anzahl kleinerer und größerer Abhandlungen in dem Jahrbuche, das ein Freund, M. Schwarzfeld, Bruder des ausgewiesenen Dr. Schwarzfeld, jährlich herausgiebt. Wir sind jetzt schon beim neunten Jahrgange. Außerdem hielten wir abwechselnd Vorlesungen, denen die jüdischen UniversitätS - Studenten und sonstige studirende Jugend beiwohnten. Darauf beschränkt sich meine Thätigkeit in der Judenfrage, zu welcher hinzugefügt sei, daß ich vor zwei bis drei Jahren, als die Wellen der Auswanderungslust hoch gingen, diese Bewegung unterstützt habe. Hunderte von Familien, die ausgewandert sind, sind dadurch der Armuth und dem Elende glücklich entronnen. Nie, und ich unterstreiche das Wort, nie habe ich einen politischen Artikel, für welche Zeitung immer, geschrieben. Nun bin ich trotz alledem ausgewiesen worden, und zwar als fremder Vagabund, weil ich bis heute noch nicht das Jndigenat erlangt habe. Daß ich im Winter 1883 meiner Militärpflicht nachgekommen bin, ändert nach Austastung der Regierung an meinem Charakter als Fremder gar nichts. So lautet ausdrücklich das Gesetz: Militärdienst giebt noch gar kein Recht zu Ansprüchen. Dastelbe Gesetz schreibt auch vor, daß Fremde, d. h. Juden, nicht zu Offizieren aoanciren können. Um als Rumäne betrachtet zu werden, muß man das Jndigenat besitzen. Ich will da nicht erzählen, wie der Berliner Vertrag umgangen worden. Nur die Thatsache sei erwähnt, daß unter dieser sich liberal nennenden Regierung und unter ihrer Leitung bis heute im Ganzen 59 Juden von mindestens 250 000 das Jndigenat und das Bürgerrecht erlangt haben. Jedes Jndigenats-Gesuch hat nämlich einen langen Weg zu durchlaufen, bis es die königliche Sanction erhalt. So schreibt es das Gesetz vor. Zuerst muß man, mit zahlreichen Zeugnisten versehen, sich an das Justizministerium wenden. Dieses prüft die Akten, welche dann Sr. Majestät vorgelegt werden mit einem Gcsetzvorschlage von Seiten des Ministers. Nach Genehmigung Sr. Majestät gehen diese Akten durch den Minister-Conseil und gelangen zur Kammer. Hier wird eine Special-Kommission ernannt, die mit der erneuerten Untersuchung der Akten betraut ist. Findet sie Alles in Ordnung, dann arbeitet sie den Motivenbericht zum Gesetzvorschlage des Justizministers aus, und er wird auf die Tagesordnung zur Abstimmung gesetzt. Erlangt der Betreffende die Majorität, dann wandert Alles in den Senat; dort wird dieselbe Procedur, aber noch complicirter, vorgenommen. Bei dieser Abstimmung muß nach dem neuen Reglement der Gesetzvorschlag zwei Drittel der Stimmen für sich haben, wenn er als angenommen gelten soll. Dieser 4s"

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