Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-17 · Heft 47 (17.11.1885) · p. Seite 757

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 47 (17.11.1885)
Date
1885-11-17
Page
Seite 757 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227555-3227603--43084-3311696
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

757 einer kleinen jüdischen Gemeinde, das der hebräischen Sprache unkundig, weder sür den Inhalt des vorgelesenen Thoraabschnittes, noch für die Bedeutung der Gebete ein rechtes Verstand niß habe, den Anspruch erheben darf, durch eine Predigt mit Andacht und religiöser Weihe erfüllt zu werden. Eine solche erfordere aber, soll sie ihren Zweck erfüllen, Fleiß, Geist und Geschick. Daher sei cs billig, daß dem Lehrer für das Predigen ein besonderes Honorar ausgeworfen werde. Aber auch für die anderen Nebenfunktionen des Lehrers müffe demselben eine Vergütung zu theil werden. Doch es gäbe viel Gemeinden, denen es schwer fiele, die Mittel zu erschwingen, um alle diese Forderungen zu erfüllen. Darum müsie auf anderem Wege Abhülfe geschafft werden. Zunächst sei, wie der Herr Referent vorschlägt, durch eine der deutschen Reichsfechtschule ähnliche Organisation die Privatwohlthätigkeit für solche Zwecke in Anspruch zu nehmen, denn: „Biel Wenig geben ein Biel, vereinte Kräfte führen zum Ziel", dann hätte hier auch der Deutsch-Israelitische Gemeindebund helfend einzugreifen, und damit er dazu im Stande ist, sei es Pflicht der Rabbiner und Lehrer, ihre Ge- „Mittel und Wege zur Erreichung einer definitiven Anstellung." Redner führte folgendes aus: Die eigentliche Ursache der unbefriedigenden Lage der Lehrer findet Referent in dem Mangel der definitiven Anstellung. In dieser Beziehung seien die jüdischen Lehrer der Provinz Hannover gegen ihre christlichen Collegen zurückgefetzt. Darin, daß die jüdischen Lehrer schon mit dem ersten Examen, die Berechtigung zu einer definitiven Anstellung erlangen, liege scheinbar ein Vorzug. Denn thatsächlich müsse dieselbe durch einen selbstständigen Act der Gemeinde oder der Behörde verliehen werden und finde ihren Ausdruck nicht in dem Prüfungszeugniß, sondern in der Anstellungsurkunde. In Wirklichkeit seien nur die Lehrer in größern Gemeinden definitiv angestellt und dies erst nach längeren Kämpfen durch die Intervention der Regierung. In kleineren Gemeinden habe die Forderung der definitiven Anstellung seitens der Regierung zu einer Kündigung geführt. Darum sei eine Gleichstellung mit den christlichen Collegen anzustreben, sodaß nach einem Provisorium von 3 oder 5 Jahren allgemein eine definitive Anstellung stattfinde. Um diesen Preis werden die jüdischen Lehrer sich erforderlichen Falles noch einem 2. meinden, seien sie noch so klein, zum Beitritt zu veranlaffen.i Examen unterziehen. Allerdings müßte dann dem jüdischen Ferner müßte die Unterstützung der Staatsbehörde durch eine Seminar zu Hannover das Recht zur Abnahme der 2. Prüfung Maffenpetition erstrebt werden, damit erforderlichen Falles eingeräumt werden, da es viel schwerer ist, die Prüfung durch Zwangsmaßregeln die nöthigen Hilfsfonds aufgebracht | an einer Anstalt zu machen, der man ganz fremd ist. werden. Was insbesondere das Schächten anbeträfe, so sei Die mangelhafte Leistungsfähigkeit eines Lehrers aber rechtfür dasselbe eine einheitliche Gebührentaxe einzuführen undj fertige nicht die Vorenthaltung einer definitiven Anstellung, etwa 3 M. für ein -großes Stück Vieh zu erheben. Bis jetzt' Ter christliche Lehrer, deffen Leistungen nicht genügen, kann bestände in dieser Beziehung in unserer Provinz die größtes auch nur in den ersten 5 Jahren versetzt werden, nach dem Ungleichheit. Die daraus sich ergebende Mehrausgabe träfe i Ablauf des Provisoriums könne er nur zu einem Nachnur den Metzger und dieser könne sie sehr gut ertragen. j kursus an einem Seminar verurtheilt werden. Eine solche Aber selbst wenn in Folge dessen auch die Fleischpreise etwa j Bestimmung werden sich auch die jüdischen Lehrer gefallen 1/2 Pf. pro Psd. gesteigert werden sollten, so würde dies für blassen. Uebrigens dürfte sich die Gemeinde, die einen Lehrer die Konsumenten auch keine unerschwingliche Steuer sein.; beruft, nicht damit begnügen, den anzustellenden Lehrer zum Zum Schlüsse weist Referent noch daraufhin, wie der Lehrer Probegottesdienst kommen zu lassen, sondern müßte sich von selbst die Besserung seiner materiellen Lage fördern könne, > deffen pädagogischer Begabung überzeugen. Auch in der dadurch, daß er ununterbrochen an seiner Fortbildung arbeite, > Verschiedenheit der religiösen Richtung des Lehrers von der um mit Erweiterung seiner Fähigkeiten sich die Berechtigung in der Gemeinde herrschenden sei kein Bedenken gegen die zu größeren Ansprüchen zu erwerben. In Wahrheit erlahme oft das geistige Fortstrebcn der jungen Lehrer, wenn sie aus ihren idealen Jugendträumen durch die rauhe Wirklichkeit geweckt werden; aber auch ein ernster und beharrlicher Wille vermag sich nicht leicht über den Druck der materiellen Lage zum höherm Fluge zu erheben. An der an dem Vortrag sich anschließenden Debatte betheiligten sich die Herren Gotthelf-Geestemünde, Eckmann- Nienburg, Sommer und vr. David Hannover u. a. m. und wurde lebhaft bedauert, daß Referent auf das eigentliche Thema nicht eingcgangen sei. Es wurde daher von der Aufstellung von Thesen Abstand genommen. Hierauf referirte Herr Weinberg-Bodenfelde über definitive Anstellung. Gröbere religiöse Ausschreitungen könnten auf dem Disciplinarwege gestraft werden. Wenn schließlich eine Gemeinde zu klein ist, um die Schule zu unterhalten, d. h. wenn dies wirklich der Fall ist und nicht nur als Vorwand dazu dienen soll, dem bewährten und betagten Lehrer das Gehalt zu kürzen, dann müffe die Schule aufgehoben werden. Um das erstrebte Ziel zu erreichen, legt Referent zunächst den Lehrern ans Herz, den Stellenwechsel thunlichft zu vermeiden, denn durch die Ansäßigkeit der Lehrer gewinne die Idee der definitiven Anstellung bei den Gemeinden immer mehr Boden, und dieselben werden sich gegen die Verwirklichung nicht mehr so sehr sträuben. Ferner schlägt er vor, 'in einer Kollektivpetition die Behörden um

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.