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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-17 · Heft 47 (17.11.1885) · p. Seite 753

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 47 (17.11.1885)
Date
1885-11-17
Page
Seite 753 (sequence 9)
Language
German
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753 wert in Siegen wegen Beleidigung des Hofredigers Stöcker hatte die Strafkammer in Siegen beschlossen, den vom Angeklagten angetretenen Beweis der Wahrheit dafür, daß der Kronprinz die Antisemitenbewegung als eine Schmach für Angehörigen das preußische Staatsgebiet bis zum 7. October c. bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln zu verlassen." I., der sich seit Jahren mit der Anfertigung und dem Haufirgewerbe von Cigarretten beschäftigt, beschloß, mit seiner Deutschland bezeichnet habe, durch Requisition des Berliner! Familie nach Amsterdam auszuwandern, sah aber, dort an- Gerichts zu erheben. Dieser Termin fand gestern vor dem! gekommen, sehr bald ein, daß er unmöglich seine zahlreiche ersuchten Richter, Assessor Bicher Hierselbst, statt. Die Be- Familie ehrlich durchbringen könne, da er nicht allein der Weisaufnahme, die sich auf die Vernehmung der Herren Oberbürgermeister v. Forckenbeck, Ludwig Löwe und Redacteur Dernburg erstreckte, hat, wie uns mitgetheilt wird, ergeben, daß die dem Kronprinzen zugeschriebene Aeußerung gegenüber dem verstorbenen Stadrath Magnus thatsächlich gefallen ist. (Und für den Vater dieser «Schmach" legen 324 conservative Wählmänner Bielefeld-Minden ihre Stimmenein, und Nationalliberale verschaffen ihm den Wahlsieg'.) Breslau, 3. Nov. (Privatmitth.) Die Berliner und Breslauer Wahlen, welche nur zu Gunsten der Freisinnigen ausgefallen, erregen natürlich das Mißfallen der Conservativen im höchsten Grade, und sie suchen deshalb in ihrem Aerger nach den Ursachen ihres Fiasco in den Hauptstädten des Landes. Früher hatte man geglaubt, daß das Dreiklassenwahlsystem zu Gunsten der Gouvernementalen und Conservattven gereiche, besonders in der Verbindung mit der öffentlichen Abgabe der Stimmen. Im Ganzen ist dies ja auch diesmal der Fall, und die Conservattven wissen sich ja viel mit ihren Siegen bei den eben vollzogenen Wahlen. Aber daß auch nur eine kleine Schaar Freisinniger in den Landtag einzieht und zwar gerade aus den großen Städten, bringt sie zur Entrüstung. Am originellsten benimmt sich dabei die «Schles. Zeitung", indem sie behauptet, daß die Klasseneintheilung nach dem Steuerzettel die indirekte Wahl und die öffentliche Abstimmung lediglich den Juden zugute käme. Aus Gründen des Antisemitismus müsse daher dieses Wahlgesetz abgeschafft werden sammt seinem Bruder, dem allgemeinen Stimmrecht. Was dieses barokke Blatt an der Stelle jener empfiehlt, ist so geartet, daß man sich kaum damit zu beschäftigen braucht. Gewiß, würde die Abschaffung des Dreiklassenwahlgesetzes im Landtage beantragt werden, so würden sich gewiß die Conservattven und Gouvernementalen Sprache unkundig, sondern auch sein Fabrikat «Cigarretten" dort gar keine Abnehmer findet. Herr I. faßte daher den Entschluß, nach seiner Heimath Rußland auszuwander», und reiste am 28. Oktober c. von hier aus mit seiner Familie nach Eydtkuhnen, um die Grenze zu passiren. An der russischen Grenzstation Wirballe» angekommen, wurde ihm nebst seiner Familie der Uebertritt nach Rußland verweigert, »eil auf ihn der Arttkel der Konventton vom Fahre 1872 nicht zuträfe, «er weder wegen Mittellosigkeit noch Bagaboudirens ausgewiesen sei, noch durch einen Gouvernementspaß oder durch ein von der russischen Behörde beglaubigtes Geburtsattest sich als Russe legitimiren könne." F. ist nunmehr hierher zurückgekommen, kann aber seinem Gewerbe nicht nachgehen, da er täglich auf neue Maßregeln der Polizei- Behörde gefaßt sein. muß. Der oben geschilderte Vorfall steht nicht vereinzelt da; wenn ich gerade diesen Fall auswahlte, so geschah es, weil I. sich den Vorgang an der russischen Grenze durch die königl. preußische Grenz-Kommisfion amtlich bescheinigen ließ, und zwar wie folgt: «Daß der russische Unterthan Wolff Jacobson nebst Ehefrau und vier Kindern auf Grund dieser Ausweisungsverfügung den Uebertritt nach Rußland versucht hat, jedoch von den russischen Behörden wegen ungenügender Legitimation zurückgewieseu und daß die llebernahme des rc. Jacobsohn bei den russischen Behörden beantragt worden ist, wird hiermit amtlich bescheinigt. Der betreffende Bescheid aus Rußland wird dem königlichen Polizeipräsidium von hier seiuer Zeit mitgetheilt. Eydtkuhnen, den 29. Oktober 1885. Ter Königliche Grenz-Commissar gez. Kloß, Polizeirath. Pose«, 4. Rov. (Privatmitth.) Ihre Bemerkung auf derselben widersetzen, also sich nach oer «Schlcs. Ztg." zu! die von Kairo an Sie gerichteten Fragen rm Bttefkasten Gunsten der Juden aussprechen.! Nr. 45 veranlaßt mich. Ihnen mitzutheilen, daß i« Deutsch- Königsberg , 1. Nov. Der «Volks-Zeitung" schreibt ^land schon mehrere „Logen Bue Berith" bestehe» und soman: Folgender Beitrag zu den «Ausweisungen" dürfte von eben eine solche auch in Posen gegründet worden. In Berlin allgemeinem Interesse sein: Ein hiesiger Haufirer, Wolff giebt es bereits drei, in Stettin und Breslau je eine und Hirsch Jacobsohn, der seit 16 Jahren hier ansässig ist und j auch in anderen Städten. Es find im Grunde Wohlthätigsich stets gut geführt hat erhielt am 28. August d. I. vom! keitsvereine, welche sich mit einem Formenwesen gleich den hiesigen Polizeipräsidium folgenden Ausweisungsbefehl: Freimaurern umgeben, was immerhin einige Leute lieben. «Sie werden hiermit in Kenntnis gesetzt, daß ihre Aus- , Als dieser Tage die Loge in Posen installirt wurde, fanden Weisung aus dem preußischen Staatsgebiete beschloffen ist. In Folge dessen werden fie hiermit angewiesen, nebst Ihren sich 24 Mitglieder ein, zu welchen sich seitdem noch einige gesellt haben.. B. 47

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