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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-10 · Heft 46 (10.11.1885) · p. Seite 737

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 46 (10.11.1885)
Date
1885-11-10
Page
Seite 737 (sequence 9)
Language
German
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Berlin, 1. Nov. (Privatmitth.) Tie hiesigen Blätter enthalten folgende Verordnung, betreffend die Verleihung der Rechte einer Synagogen-Gemeindc an die israelitische Synagogen-Gemeinde (Adaß Jisrok^l) zu Berlin. Vom l>. September 1885. „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc, verordnen auf Grund des § 8. Gesetzes vom 28. Juli 1876, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogen-Gemeinden (Gesetz-Samml. S. 353.), was folgt: Nachdem verschiedene, auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1876 aus der jüdischen Synagogen-Gemeinde zu Berlin ausgetretene Juden sich behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes unter dem Namen „israelitische Synagogen- Gemeinde (Adaß Jisrok'l) zu Berlin" vereinigt und ein Statut beschlossen haben, werden dieser Bereinigung aus Grund des Statuts die Rechte einer Synagogen-Gemeinde beigelegt. Das Statut ist in der genehmigten Fassung durch das Amtsblatt der königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin zu veröffentlichen. Gegeben Berlin, den 0. September 1885. (L. S.) Wilhelm. Für den Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten: v. Boetticher. v. Puttkammer. Friedberg." Wir haben somit in Berlin zwei gesonderte Synagogcn- Gemeinden, eine große und eine kleine, und wird die letztere nunmehr auch für einen gesonderten Friedhof sorgen müssen. Daß diese Sonderung auf das Privatleben der Juden, aus Verkehr, Geselligkeit und Verschwägerung gar keinen Einfluß hat, ist bekannt. Man sieht übrigens, daß die Hyperortho doxen überall denselben Weg der Absonderung gehen, während die Reformer svrtsahren, ihren Gcmcinsinn zu bethätigen. Denn den Mitgliedern der „Berliner Resormgemeinde" ist es noch nie eingefallen, aus der Muttergemeindc auszutreteu und eine besondere Synagogen-Gemeinde zu bilden. Irgendwelche fühlbare Wirkung wird diese Trennung nicht haben. Berlin, 2. Nov. (Privatmitth.) Der Erfolg, welchen die Freisinnigen allhier über die vereinigten Antisemiten- Conservativen und Nationalliberalen bei den Wahlmännerwahlen zum preußischen Abgeordnetenhause erreicht haben, macht den besiegten Parteien vielen Kummer. Es versteht sich, daß nach der gemeinschaftlichen Niederlage die Verbündeten wieder auseinanverfallen und sich gegenseitig die Ursache ihres Fiascos zuschreiben. Der Stöcker'sche „Reichsbote" findet die Verbindung mit den Nationalliberalen so nachtheilig, daß der Unscgen nothwendig darauf folgen mußte. Die sreiconservative „Post" schiebt dagegen alle Schuld der Candidatur Stöckers zu. Sie sagt: „Während die nach beiden Seiten gemäßigten Candidaturen im dritten Wahlkreise offenbar überaus förderlich für die Stärkung der antifortschrittlichen Minorität gewirkt haben, ist allem Anscheine nach gerade die Candidatur, welche die Signatur für den Wahlkampf im ersten Wahlkreise abgab, von verhängnißvoller Wirkung gewesen. Die Aufstellung des Hospredigers Stöcker scheint, soweit die Landtagswahlen in Betracht kommen, ein verhängnißvoller Fehler -gewesen zu sein. Ohne diese Candidatur würden die Wahlen im ersten Wahlkreise ohne Zweifel ungleich günstiger sich gestaltet haben; mit der Thatsache, daß zahlreiche, gerade für die Landtagswahlen wichtige Elemente zur Unterstützung dieser Candidatur nicht zu bringen sind, muß man eben rechnen." Die „Kreuzztg." dagegen findet die Ursache der Niederlage ihrer Partei in der „Judenfchaft", welche einen erheblichen Antheil an dem Siege der Fortschrittler habe — als ob den Berliner Juden etwas Anderes übrig bliebe, wenn die vereinigten Gegner einen Stöcker zu ihrem Candidaten machen! Sollen sie etwa antisemitische wählen? — Dv. Bernhard Förster hat im vorigen Monat in Dortmund einen Vortrag gehalten, in welchem er die Amtsführung des Staatsministers von Goßler angegriffen hatte. Herr von Goßler hat sich beleidigt gefühlt und Strafantrag gestellt. Der verantwortliche Redacteur der „Dortm. Ztg.", welche einen Bericht über den Bortrag brachte, ist bereits vom Amtsgericht in dieser Angelegenheit vernommen worden. (Für die ebenso heftigen wie gemeinen Angriffe, die sich Förster in jenem Bortrage gegen die Juden erlaubte, findet sich kein Ankläger!) — Das „Berliner Tageblatt" schreibt: „Wer da sagt, daß die Antisemiten an Selbstüberschätzung leiden, der thut ihnen entschieden Unrecht. Sic wissen genau, was sie werth sind und behandeln sich auch gegenseitig danach. So hatte ein Bürgervereinler Dr. Heutig einen anderen Bürgervereinler Dr. Blasius in der heftigsten Weise angegriffen und erklärt, kein Mann von Ehre könne mit ihm verkehren. Ferner hatte er von einem schleichenden Mephisto und einer Viper gesprochen, der man den Kopf zertreten müsse. Diese Liebenswürdigkeiten solle:: keinem Anderen gegolten haben, als dem Don Cristobal Cremer. So bezeugt wenigstens ein dritter Bürgervereinler Dr. Kleist, der diese Dinge in die Oeffenttichkeit gebracht hat und jetzt erklärt, Blasius habe gegen Heutig gerichtliche Schritte eingeleitet. Wir sind den Herren sehr dankbar, daß sie selbst ihre schmutzige Wäsche waschen und die Gegner des unerquicklichen Geschäfts überheben. „Jeder dieser Ehrenmänner wird vom andern abgethan." Bonn, 2. November. (Privatmitth.) Die Ertheilung der Corporationsrechtc als Synagogengemeinde an die Adaß Jisroill in Berlin, über die oben berichtet worden, erinnert uns wieder einmal an das Austrittsgesetz, diese letzte gesetzgeberische Gabe des sel. Lasker. Es kann selbstverständlich einer Gemeinde von mehr als 50000 Seelen gleichgültig sein, ob sich 5 oder 6 Hundert von ihr ablösen und eine selbständige kleine Körperschaft bilden. Aber es ist doch wieder

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