Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1885)
- Date
- 1885-11-10
- Page
- Seite 731 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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731 sich unwichtig, oder gehen in die ursprünglichen mosaischen Zustände zurück. So giebt uns gewiß Ezekiel den Beweis, daß das Prophctenthum völlig aus dem Boden des mosaischen Gesetzes stand und ohne dasselbe nicht verständlich ist. Gehen wir nun zu den übrigen Propheten über. Der Kavkerutt des Antisemitismus. VIII. entschieden ab, obschon ihn viele „Freunde" dazu bewegen wollten. Am 21. erhielt Bloch von dem Landesgerichte in Strafsachen folgendes Decret, welches das Zurückziehen der Klage betrifft, zugestellt: Auf die Erklärung des Privatklägers vr. August Rohling, daß er von der am 18. März 1884 eingereichten Anklage ab-! stehe, wird das Strafverfahren gegen vr. I. S. Bloch wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß § 127 derSt.-P.-O. I eingestellt und gemäß § 3l»0 dem Privatkläger der Ersatz der! in dieser Strafsache ausgelaufenen Kosten aufcrlegt. Dem Be- Der schmähliche Rückzug, welchen Prof. Rohling an-! gehren des Privatklägers, die Kosten des Prozeßverfahrens für getreten, hat so großes Aufsehen gemacht und ist allerdings > uneinbringlich zu erklären, oder deren gnadenweise Nachsicht unter den gegebenen Verhältnisien von solcher Bedeutung.! in Antrag zu bringen, kann mit Hinblick auf die Vorschriften daß wir bei demselben noch verweilen müffen. Daß wir! der Strasproceßordnung nicht Folge gegeben werden, diese für Rohling so schimpfliche Zurücknahme seiner Ehren-! Wien, 20. Oktober 1885. Schwaiger, beleidigungsklage gegen Rabbiner vr. Bloch als von Be-! Die Eingabe Rohling's an das Landesgericht sagt, cS deutung bezeichnen müssen, gereicht eben unserer Zeit nicht j handle sich um eine Sache, welche nur durch wissenschaftliche zur Ehre und beweist, wie gering noch die Einwirkung der Waffen, nicht aber auf prozessualischem Wege zum Austrag Wiffenschaft auf die Masse und besonders auf eine gewisse! gebracht werden könne. Ein weiteres Motiv znm Rücktritt Partei ist. Denn alle europäischen wiffenschaftlichen Celevon der Klage sei der Umstand, daß zu Sachverständigeu britäten und Fachmänner hatten sich gegen die Behauptungen' zwei Männer berufen worden seien, welche als seine (Roh- Rohlings erklärt und die Fälschungen, die sich Rohling hin-! ling's) erbittertsten Gegner sich erwiesen hätten. Endlich aber sichtlich des Talmuds gestattet hatte, waren sonnenklar er-i sei er dazu bemüssigt, in Folge Auftrages seines Vorgesetzten, wiesen lvorden — und dennoch hielten antisemitische und' des Statthalters von Böhmen, welcher ihn von dem drinultramontane Parteigenoffeu und ihre Blätter die Anschul-! genden Wunsche des Unterrichtsministers verständigt habe, digungen Rohlings als wahr und gewiß aufrecht und ver-!daß mit Rücksicht auf die gegenwärtig herrschende lebhafte breiteten ihre Pamphlete mit großem Erfolge unter dem Erregung der Gemüther die Judenfrage nicht neuerlich zur Volke. Hierzu war ihnen ftaatsbehördlich freier Raum gelassen. 'Discussiou gebracht werden möge. Rohling schließt die Ein- Ta erstieg die sittliche Unverfrorenheit Rohlings den Gipfel, gäbe mit dem Petit, das Gericht wolle ihn in der Richtung indem er sich erbot, die Blutbeschuldigung mit einem Eide der Gnade des Monarchen empfehlen, daß ihm der Ersatz zu bekräftigen. Hiermit hatte er aber auch einen Weg beder bis jetzt aufgelaufenen Prozeßkosten erlaffen und dieselben treten, der zu seinem Sturze führen mußte. Die Antwort vom Staate übernommen werden mögen. Die Prozcßkosten auf ein solches Vorgehen konnte nur sein, daß ihm entgegnet! belaufen sich nämlich aus achttausend Gulden. Wie aus dem wurde: er böte den Gerichten wiffentlich einen Meineid i Decrete des Landesgcrichts ersichtlich, hat dieses die Bitte an. Dies that der Reichstagsabgeordnete Rabbiner vr. Rohling's abschlägig beschiedcn. Bloch in der „Wiener Morgenpost" vom 1. Juli 1883 in! Was Rohling darüber sagt, daß das Eultusministcrium mehreren Artikeln unter der Ueberschrist: „das Angebot des! den Fortgang des Prozesses nicht gern sähe, ist wiederum Meineides." Bloch bediente sich hierzu so schneidiger Ausdrücke, daß dem Rohling nichts weiter übrig blieb, als eine erdichtet, denn dasselbe verweigerte Rohling einen nachgesuchten Urlaub, weil es ihm sehr daran liege, daß der Pro- Ehrenbclcidigungsklage gegen Bloch zu erheben. Zwei Jahre zeß ordnungsmäßig durchgesührt werde, um über den fraglichen dauerten die gerichtlichen Vorbereitungen, das Material zu Gegenstand zur gerichtlichen Aufklärung zu gelangen Ta, sammeln, und es hat sich dies so aufgehäuft, daß für die! wie wir bereits mitgctheilr, die von Rohling selbst vorge- Schlußverhandlung 13 Tage in Aussicht genommen worden, schlagenen Sachverständigen verweigert hatten, Gutachten und nun — langte am 20. Oct. bei dem Landgerichte eine abzugeben, forderte das Landcsgericht die Deutschmorgen- Zuschrift Rohlings an, in welcher er unbedingt von der ländische Gesellschaft in Leipzig und den Prof. vr. theol. Anklage absteht. Allerdings hatte Rohling vorher versucht, Zichokke in Wien auf, Sachverständige für diesen Prozeß zu Bloch zu einem Ausgleiche zu bewegen, indem er diesen und bezeichnen und diese empfahlen Vr. Wünsche in Dresden und die Juden überhaupt mit der unvermeidlichen Aufregung der Prof. Röldccke in Straßburg. Wie deren Gutachten für Volksmassen bedrohte, wenn die Verhandlungen stattfänden. Rohling geradezu vernichtend ausfielen, haben wir bereits Der Angeklagte Bloch wies auch die geringsten Zugeständniffe bemerkt. In allen Punkten geschlagen, sah Rohling eine 46*