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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-10 · Heft 46 (10.11.1885) · p. Seite 730

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 46 (10.11.1885)
Date
1885-11-10
Page
Seite 730 (sequence 2)
Language
German
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730 deutlicheren Hinweis auf die inosaischen Speisegesetze kann man bestimmt werden. Man hat Zweifel an der Echtheit dieses nicht verlangen, und selbst deren Grundsatz, daß durch den Stückes erhoben, die wir jedoch in unserem Commentar zur Genuß unreiner Speisen «die Seele verunreinigt" werde, Stelle beseitigt zu haben glauben, wie denn auch neuere wird mit dem mosaischen Ausdruck angeführt. — In der Kritiker die Echtheit anerkannt haben. Zweck und Tendenz Rede, in welcher der Prophet Israel mit einer treulosen! dieses Gesctzesftückes ist: mitten im babylonischen Götzendienst Gattin vergleicht, ruft er über dasselbe „das Recht der Ehej in den exilirten Juden die Idee des einzigen Tempels und brecherin und Mörderin" an und zwar, ganz nach dem I des diesem geheiligten Priesterinstituts als reale Vorstellung mosaischen Gesetze, die Steinigung über die erstere, das j der Religion des Einigen lebendig zu erhalten und durch Schwert über die letztere (16, 38. 40). Das^ bekannte! Verfassungsanordnungen bei der Rückkehr nach Palästina alle Kap. 18. zählt die Sünden auf, durch welche ein Mensch I Streitelemente zu entfernen und durch Annäherung an die sich strafbar macht. Hierunter wird nicht blos der Ehebruch, j mosaischen Zustände das Leben des Volkes in seinem Berufe sondern auch der Umgang mit seinem Weibe in ihrer Ab-i zu befestigen. Denn es ist höchst bemerkenswerth, daß der sonderung, die Zurückbehaltung des Pfandes, das Nehmen von Zins (Geld) und Uebermaß (von Naturalien) wiederholt und nachdrücklich aufgeführt, völlig nach dem mosaischen Ge setze. Er sagt (20, 11): „Ich gab ihnen meine Satzungen und meine Rechte that ich ihnen kund, die der Mensch thue i Zustände zurückgreist, wie sie unter Moses in der Wüste ge- und durch sie lebe (vgl. 5. M. 30. 16. 10.) und auch meine j wesen. Die ganze Anordnung des Tempels ist dieselbe wie Ruhetage gab ich ihnen, zum Zeichen zu sein zwischen mir! die frühere; die Opfer sind in Bezug auf Gattung und und ihnen, um zu erkennen, daß ich der Ewige sie heilige" Gegenstände die mosaischen, das siebentägige Weiheopfer der (2. Mos. 31, 13). Die Heiligung der Ruhetage und deren! Priester dem 2. Mos. K. 29. gleich gehalten; verschieden ist Entweihung durch die Israeliten wird vom Propheten noch j Ezekiel vom mosaischen Opfer nur in der Zahl der Opferost hervorgehoben, z. B. 22, 8, und Vers 12 heißt es: „Be- > thiere und daß er nur von einem Morgenopfer spricht. Das Prophet in all' seinen Bestimmungen das mosaische vor Augen hat, hier und da zwar einige Lerschiedenheiten im freien prophetischen Geiste aufstellt, dann aber hinsichtlich der Verfassung und der Vertheilung der Stämme auf die stechung nimmt man in dir, um Blut zu vergießen, Zins und Uebermaß nimmst du und bereicherst dich an deinem Priesterinstitut ist dem mosaischen völlig gleich und wendet der Prophet hier überall die mosaischen Ausdrücke an; nur Nächsten durch Berückung," und V. 26: „Ihre Priester ver-jim Ehegesetz der Priester wird der Unterschied zwischen dem letzen meine Lehre und entweihen meine Heiligthümer. Zwischen , gemeinen und dem hoben Priester nicht genugsam festgehalten. Heiligem und Gemeinem unterscheiden sie nicht und zwischen Die eigentliche Verschiedenheit ist die, daß Ezekiel den Priestern Reinem und Unreinem lehren sie den Unterschied nicht und und Leviten einen bestimmten abgegrenzten Bezirk bei dem vor meinen Ruhetagen schließen sie ihre Augen und ich werde Heiligthum zumeist. Das Festgesetz wird nur sehr oberflächentweiht in ihrer Mitte." Der Prophet sieht also mit Ent-^lich berührt und zwar Peßach und Sukkoth. Das Originellste rüstung auf die Verletzung des Sabbaths- und der Reinigin unserem Stücke ist nun die Vertheilung des Landes und keitsgesetze und setzt so alle mosaische Institutionen und Gedie Stellung des Fürsten. Zwar die Grenzen des Landes setze der Heiligung und Reinigung voraus. Wir übergehen werden mit 4. Mos. 34, 3. ff. übereinstimmend angegeben, hier, was den Götzendienst selbst betrifft, namentlich den auch dem mosaischen Grundsatz gleicher Vertheilung nach der Molochsdienst (23, 39). Speciell erwähnt er auch das Ge- Zahl der Familien nicht widersprochen. Dagegen wird das setz über das Blut, wenn er 24, 7 sagt: „Denn in ihrer Land in sehr regelmäßiger Gestalt vertheilt: Jeder Stamm Mitte ist Blut gefloffen, auf harten Felsen vergoß sie es, erhält ein Breitenstück des ganzen Landes von Ost nach West, nicht auf die Erde ließ sie es strömen, um es mit Staub die Länge dieses Breitenstücks bleibt unbestimmt; in der Mitte zu bedecken," wohin auch 33,25 gehört: „Bei Blute effet ihr" ist ein genau gemessenes Stück für das Heiligthum, die Stadt, vgl. 3. Mos. 19, 26. Endlich auch spielt er auf das Gesetz die Priester und Leviten und den Fürsten bestimmt, Heiligan: „Alles, was den Mutterschoß eröffnet", dem Herrn zu thum und Stadt sind getrennt. Diese höchst ausfällige und weihen (20, 26). — Um so mehr Beachtung zieht der regelmäßig gestaltete Vertheilung findet ihre Analogie in Schluß des Buches (Kap. 40 - 48) nach dieser Richtung hindem Lager Israels in der Wüste. Um das Heiligthum auf sich, indem er wie ein Gesetzbuch bildet, in welchem zuist ein geheiligter Raum, um den von den vier Seiten erst der zukünftige Tempel in seinen Maßen und Einzelheiten,j die Priester und Leviten wohnen und daran reihen sich 2) die Einsetzung der Priester und das Priestergesetz, 3) das! die Ländersitze der Stämme, ganz wie im Wüstenlager. Eigenthum des Heiligthums, der Stadt, des Fürsten u. s. w.,! Dem Fürsten war die Stellung eines Cultusdieners zudie Feste und Opfer verordnet, 4) die wundersame Tcmpelquelle gewiesen. So ist hier im Grunde das mosaische Gesetz beschrieben und 5) die Grenzen und Vertheilung des Landes wiedergegeben, und die Verschiedenheiten sind entweder an

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