Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1885)
- Date
- 1885-11-03
- Page
- Seite 721 (sequence 9)
- Language
- German
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721 des Herrn Hofpredigers Stöcker, insonderheit durch die An-' Glaubensgenoffen hervorgehende Parlamentarier haben sich griffe des „Reichsboten" werde ich seit 57‘2 Monaten in' bis jetzt nicht gezeigt. — meiner Ehre als positiv christlicher Theologe gekränkt, inj Kiel, 18. Oct. Der Hofprediger Stöcker scheint trotz meinem akademischen Wirken, wie in meiner Thätigkeit für der gemachten bitteren Erfahrungen der Prozesse nicht überdie Judenmission geschädigt und es wird mir der wissendrüssig zu sein. Uebermorgen kommt hier vor der Strafschaftlichen Arbeiten erforderliche Frieden gestört. Da ich kammer des Landgerichts ein vierter Stöckerprozeß zur Vermich somit für mich selbst und den mir von Gott gegebenen Handlung, indem der Geistliche Agitator gegen den Redakteur Beruf im Stande der Nothwehr befinde, erkläre ich, zwar der humoristischen Wochenschrift „Eulenspicgel" wegen eines mit schmerzlichem Bedauern, aber mit gutem Gewissen öffent- Artikels den Strafantrag gestellt hat. Wir wollen abwarten, lich und feierlich vor Gericht, wie folgt: „In meinem ganj ob ©toder in diesem Prozesse mehr Erfolg hat als in seinen zen Verhalten zu dem Hofprediger Stöcker habe ich bis zum! früheren. Aeußersten, so weit, daß ich sogar in der Oeffentlichkeit den j Kiel, 20. Oct. Das hiesige Landgericht verhandelte Schein gegen mich sein ließ, dem Frieden und der Vermeiheute gegen den Redakteur des Witzblattes „Eulenspiegel" düng öffentlichen Aergernisses nachgejagt. Der Herr Hof-1 Johannes Lauterborn wegen Beleidigung des Herrn Hosprediger Stöcker hat sich aber mir gegenüber derartig benommen, Prediger Stöcker durch ein Gedicht „Die modernisirten Zehndaß das königl. Landgericht I., wenn ihm bei dem Prozesse geböte." Im achten Verse desselben, welcher vom falschen gegen die „Freie Zeitung" diejenigen Aeußerungen Stöckers, welche ich beweisen kann, bekannt gewesen wären: daß, sage ich, das königliche Landgericht l. dann die Art, in der der Herr Hofprediger Stöcker mit seinem Worte umgegangen ist, mit einem schärferen Ausdruck als „leichtfertig" bezeichnet| Zeugnisse handelt, soll eine Anspielung auf Herrn Stöcker enthalten sein. Der Angeklagte gab zu, das fragliche Gedicht verfaßt zu haben, doch beziehe sich der erste Vers desselben nicht auf die Person des Herrn Stöcker sondern auf den bekannten Stöckerprozeß. Er habe sich vor allem gegen eine haben würde." Hier unterbrach der Vorsitzende den Redner! Aeußerung des Staatsanwaltes in dem Stöckerprozej; gewandt, und erklärte die Erörterung dieses Themas als nicht zur > welche wohl geeignet sei, den Grundsatz von dem gleichen Sache gehörig. Nach Schluß der Verhandlung erkannte der Rechte für alle umzustoßen. Der Staatsanwalt sah eine Gerichtshof dahin, daß der Beklagte Prof. Strack der Beleih digung in einem Falle (wegen Publikation der Vorstrafe des May) schuldig, aber für straffrei zu erklären sei, weil die Beleidigungen gegenseitig gefallen wären. Dagegen seien die Beleidigungen des Klägers ungleich gröberer Natur, derselbe daher mit L0 Mk. ev. 6 Tagen Haft und den Prozeßkosten zu belegen. schwere Beleidigung Stöcker's durch den Borwurf des Meineids für erwiesen an und beantragte eine Gefängnißstrase von 6 Monaten. Der Verthcidiger Rechtsanwalt Maier betonte u. A., daß der Angeklagte mit vollem Rechte gegen die Aeußerung des Staatsanwaltes im Stöckerprozeß ausgetreten sei: „Es werde sich kein Staatsanwalt in Deutschland finden, der einen Mann wie den Hofprediger Stöcker wegen Mein- Berlin, 21. Oktober. (Privatmitth.) Die Conservativen eids verfolgen würde". Werde bezweifelt, daß dieser Aus- Berlins haben es nun doch fertig bekommen, Stöcker als ihren! sprach so gefallen sei, dann wünsche er die Vorladungen der Candidaten im ersten Landtagswahlbezirk offiziell zu prokla- Rechtsanwälte Sachs und Munkel unter Anderm als Zeugen, miren. Neben ihm den Landesdirektor von Levetzow und Demgegenüber behauptete der hiesige Staatsanwalt, sein Berden Tischlermeister Brandes. Die „Kreuzzeitung" hat also liner College habe nur gesagt: Es werde sich kein Gericht mit ihren den Fall Stöcker beschönigenden Artikeln ihre volle dazu bereit finden, Herrn Stöcker wegen Meineids zu ver- Wirkung gethan. Dagegen fordert die „Germania" die Katho- | folgen. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des liken Berlins auf, für die Candidaten der freisinnigen Partei Angeklagten. zu stimmen. Die Nationalliberalen, die mit den Conservaj Also abermals eine Niederlage für Stöcker, tiven zu stimmen sich geneigt zeigten, protestirten gegen die Breslau, 1ö. Oktob. (Privatmitth.) Wenn die Hand- Candidatur Stöckers. Das Resultat der Abstimmung wird werksmeister nach Association in Innungen und den dadurch entscheiden. ' zu erwirkenden ihnen nützlichen Anstalten, wie Ankauf von Berlin, 22. Oktober. (Privatmitth.) In dem nächsten Rohmaterialien, Beschaffung von Credit, gemeinschaftlichen Preußischen Abgeordnetenhause werden nur wenige Juden Magazinen u. s. w. streben, so wird mau ihnen Zustimmung Sitze einnehmen, vr. Straßmann hat entschieden erklärt, und womöglich Beihilfe gern gewähren. Leider aber bckein Mandat wieder anzunehmen, da er zu sehr von Geschäften schränken sie sich in der Regel darauf nicht, sondern von den überhäuft sei, und ebenso vr. Marburg in Altona, und zwar j Erinnerungen an längst vergangene, nicht mehr zu erneuernde aus Gesundheitsrücksichten. Neue, aus den Reihen unserer! Zustände, gehen sie alsbald weit rückwärts, verlangen In-