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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-11-03 · Heft 45 (3.11.1885) · p. Seite 720

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 45 (3.11.1885)
Date
1885-11-03
Page
Seite 720 (sequence 8)
Language
German
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720 diesmal ein Jude, und Redakteur des Stöcker'schen „Reichsbote" vor Gericht in das rechte Licht gestellt und eine Helle Beleuchtung auf das Treiben Stöckers geworfen worden, so daß die öffentliche Meinung diesem mit Recht zurufen könnte: Quousqne tandem abutere patientia nostra! Der Bericht darüber lautet: Strack hielt dieselben in dem zweiten incriminirteu Artikel aber aufrecht und betonte noch besonders, daß es ihm nur darum zu thun gewesen, durch Zeugen zu erweisen, daß May auf dem Gebiete der jüdischen Literatur nicht die zur Abgabe eines öffentlichen Urtheils erforderlichen Kenntnisse hat. Zum Berhandlungstermine waren beide Parteien persönlich er- Der in letzter Zeit viel genannte Doctor und Redakteur! schienen, dem Herrn May stand der Rechtsanwalt Plantiko, Simon May hatte gegen den Professor vr. Herm. Strack eine Privatklage wegen Beleidigung angestrengt, die gestern vor der Abtheilung 100. des Schöffengerichts zur Verhandlung gelangte, hatte sich aber gleichzeitig wegen der von Professor Strack wider ihn erhobenen Widerklage zu verantworten. Es liegt den Klagen jene bekannte Polemik zu Grunde, die sich zwischen den Parteien über das jüdische „Lol nidre“ entspann. Hofprediger Stöcker hatte Ende April d. I. im Christlich-socialen Verein einen Vortrag gehalten, in welchem er über die erwähnte jüdische Gebetformel zu Felde zog, und nach diesem Redner hatte Herr May das dem Profeflor Strack der Assessor Wittiug als Rechtsbeistand zur Seite. Der Letztere richtete bei Angabe der Personalien des Herrn May an denselben die Frage, woher dessen Berechtigung zur Führung des Doctortitels stamme. Der Befragte räumte ein, daß er sich den Doctortitel durch literarische Arbeiten an der Universität zu Philadelphia erworben habe. Nach längerer Berathung beschloß der Gerichtshof, in eine Beweisaufnahme über die den Klagen zu Grunde liegenden Thatsachen garnicht einzutreten, vr. May erklärte noch, daß er nur auf den speciellen Wunsch der Redactiou des „Reichsboten", wo er beschäftigt sei, den Klageweg gegen Wort ergriffen und in noch schärfere Weise eine absprechende | den Professor Strack betreten habe. Rechtsanwalt Plantiko Kritik über die Lehren des Talmud geübt. Der Professor! führte ans, daß sein Client durch das unmotivirte Aufdecken der Theologie, vr. Strack, nahm Veranlassung in der „Kreuzztg. j seiner Vorstrafe von seinem Gegner in einer Weise angegriffen eine Erklärung zu veröffentlichen, in welcher er den genannten Rednern verschiedene Unrichtigkeiten undJrrthümer nachwies und nun wurde dieser das Ziel der Manschen Angriffe. In einer bald darauf im Deutschen Antisemiten-Bunde stattgehabten Versammlung behauptete May, daß Professor Strack vom Talmud nichts verstände; er, der Redner, habe bis zu seinem 13. Jahre den Talmud häufiger in den Fingern geworden sei, die eine der schweren Beleidigung entsprechende Sühne erheische, zumal die Behauptung des Prof. Strack, daß vr. May wegen Bankerotts im Gefängniß gesessen habe, falsch sei, denn dieser habe nur eine Strafe wegen Unterschlagung verbüßt, weil er in seiner früheren merkantilen Thätigkeit ein seinem Compagnon gehöriges Hypotheken-Jnstrument hinter sich behalten hatte. Assessor Witting beanhabt, als Prof. Strack zeitlebens. Auch äußerte Herr May j tragte in längerer Rede Freisprechung seines Clienten, der in scharfen Worten seine Mißbilligung darüber, daß Prof, i besonders betont habe, daß ihm bei der ganzen Polemik die Strack, der ein Anhänger Stöcker» sein wolle und eigentlich Sache über der Person stehe. Uebrigens sei Unterschlagung als evangelischer Theologe eine Säule des Christenthums > wohl ein Vergehen ehrenrührigerer Art als Bankerott. Dasein sollte, die Partei der Juden ergriffen und dadurch der gegen beantragte Assessor Witting eine strenge Bestrafung liberalen Presse Gelegenheit gegeben habe, Stöcker in den des Widerbeklagten May wegen der dem Professor Strack Staub zu ziehen. Es wurde hieran die Insinuation geknüpft, daß Prof. Strack sich aus Furcht vor den Juden auf deren Seite geschlagen habe. Es find dies die Aeußerungen des Dr. May. aus welchen die Widerklage gegen ihn basirt, während er den Professor Strack wegen zweier Artikel bestraft wissen will, die am 3. resp. am 26. Juni in der „Post" erschienen sind. In dem ersten behauptet Prof. Strack, daß May, der in jugendlichem Alter als Theilhaber in ein Fellgeschäft eingetreten sei, damals auch nicht eine Zeile vom Talmud verstanden habe. „Der jüdische Geistliche", so schloß der Artikel, „welcher mit Herrn May, als derselbe vor 5 oder 6 Jahren in Plötzensee wegen Bankerotts eine Gefängnißstrafe verbüßte, amtlich zu verkehren hatte, hat mich zu der Erklärung autorisirt, daß May damals nicht einmal die Elemente der hebräischen Grammatik ordentlich gekannt habe, vr. May erklärte diese Behauptungen für unwahr. Prof. gemachten kränkenden Borwürfe und bat bei der Strafabmessung zu erwägen, daß zwischen den Parteien in Betreff der socialen Stellung sowohl, als mit Rücksicht auf ihre Charaktere, Bildung und Moral ein bedeutender Unterschied besteht und ein Mann von der Vergangenheit des vr. May sich wohl gehütet haben sollte, einen Mann wie Prof. Strack in der Weise, wie geschehen, anzugreifen. Prof. Strack verwahrte sich in längerem, bisweilen höchst erregten Bortrage gegen alle ihm gemachten Borwürfe und wurde mehrmals vom Vorsitzenden, Assessor Fuchs, um Mäßigung ersucht. Folgende, vom Professor Strack besonders gegen den Hofprediger Stöcker gerichtete Erklärung halten wir für so charakteristisch und von einer so bedeutenden Tragweite, daß wir dieselbe wörtlich wiedergeben. „Durch die theils direct, theils indirect bis in die unmittelbare Gegenwart ja bis in den Gerichtssaal hinein dauernden Angriffe von Anhängern

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