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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-10-27 · Heft 44 (27.10.1885) · p. Seite 706

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 44 (27.10.1885)
Date
1885-10-27
Page
Seite 706 (sequence 10)
Language
German
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706 quicke die Politik mit der Religion, indem er durch seine Missionare für sein Organ, den „Reichsbolen", Propaganda machen lasse, während Stöcker dieses abgeleugnet, sei er gleichfalls von der Wahrheit abgewichen. Der Dekan der theologischen Facultät zu Jena (Prof. Lipfius) habe am 29. Oktober 1881 in dem „Protestantischen Kirchenblatt" eine Erklärung bezüglich der Behauptung des Herrn Stöcker über die Eisenacher Eonferenz erloffen, lautend: „Es ist nicht das erste und einzige Mal, daß Herr Hofprediger Stöcker den Vorwurf hat hören müssen, er nehme es mit der Pflicht der Wahrhaftigkeit nicht allzu genau. Um nur das Nächstliegende zu erörtern, so hat ungefähr gleichzeitig mit der Broschüre über das Eisenacher Attentat Professor Beyschlag in Halle in anderer Sache eine öffentliche Anklage wider ihn erhoben. Die Facultät hat sich bisher nicht bewogen gefunden, das Maß von Wahrhaftigkeit öffentlich zu erörtern, welches der Herr Hofprediger für christlich und recht erachtet. Der Thatbestand der Eisenacher Versammlung liegt vollständig genug vor, um Jedem ein eigenes Uriheil zu gestatten. Angesichts dieses Thatbestandes war es vom „Reichsboten" nicht wohlgethan, dem Verfasser der Broschüre mit Schmähreden zu antworten. Es wäre besser gewesen, den Nachweis zu entkräften, daß Herr Stöcker, wenn auch erst auf ausdrückliche Aufforderung, allerdings in die die bekannte Petition eingegriffen hat." wie es schärfer wohl von den Theologen gegen ein Mitglied ihres Standes nicht ausgesprochen werden könne. Er beantrage die kommissarische Vernehmung des Professors Lipsius, betreffend die angeführte Erklärung. Ebenso beantrage er die commissarische Vernehmung des Schneidermeisters Grüneberg in Berlin zum Beweise, daß Hödel sowohl wie Nobiling der christlich-socialen Partei des Herrn Stöcker angehörten. Ferner beantragt der Anwalt die Ladung des Consumverwalters Spieß in Lohe. Derselbe werde bezeugen, daß Herr Stöcker in Creuzthal vier Wochen vor der Wahl die Zeitung des Herrn Bommert mit „Schmutzpresse" bezeichnet habe. Redakteur Mann aus Elberfeld werde bezeugen, daß Herr Stöcker von den Fortschrittlern am 29. November 1884 gesagt, sie schmähten die Armee und verriethen das Vaterland. Da die Flugblätter erst nach diesen Aeußerungen erschienen, seien dieselben als Abwehr dieser Beleidigung zu betrachten. Erster Staatsanwalt Dütschke erklärte, er könne die Anklage auf Beleidigung wegen der Stelle in dem ersten Flugblatt, in welcher behauptet werde, Stöcker habe sich mehrfach Abweichungen von der Wahrheit zu Schulden kommen lassen, nicht aufrecht erhalten'. Das Urtheil des Berliner Gerichtshofes habe es bewiesen, daß Herr Stöcker mehrfach Behauptungen als unrichtig zurücknehmen mußte. Bezüglich des zweiten Flugblattes stelle er dem Gerichtshof anheim, über die Ladung der Zeugen zu beschließen. In Bezug auf Hödel scheine ihm allerdings die Mitgliedschaft desselben bei den Christlich-Socialen erwiesen, nicht so in Bezug auf Nobiling. Der Gerichtshof verkündigt nach nahezu einstündiger Berathung: Der Beweis, daß Herr Hofprediger Stöcker mehrfach von der Wahrheit abgewichen, sei überflüssig, da der Beweis bereits durch das Urtheil des Berliner Gerichtshofes geführt sei. Als Zeugen darüber, daß der Kronprinz dem Commerzienrath Magnus gegenüber die Antisemitenbewegung als eine Schmach bezeichnet habe, sind der Oberbürgermeister v. Forckenbeck, der Redakteur der „Nat.-Ztg.", Herr Dernburg, und Abgeordneter Ludwig Löwe zu Berlin commissarisch zu vernehmen. Als Zeuge für die Behauptung, daß Hödel und Nobiling der christlichsocialen Partei angchörten, ist der Schneidermeister Grünebcrg zu Berlin commiffarisch zu vernehmen. Als weitere Zeugen werden geladen: der Redakteur Mann zu Elberfeld, der Consumverwalter Spieß in Lohe und der Buchdruckereibesitzer C. Buchholz, um sich über ein gegen die Fortschrittler gerichtetes Flugblatt auszulassen. Ferner werden die Acten im Prozeß Stöcker oontra Bäcker requirirt werden. Frankfurt a. M., 14. October. (Privatmitth.) Des Beispiels wegen trage ich zu der in vor. Nummer gegebenen i Notiz nach, daß für die Einführung des israelitischen Reli- Berhandlungen über' gionsunterrichts an der Humboldt-Schule genannten Töchter- Dies sei ein Urtheil, lehranstalt, und zwar mit 4 wöchentlichen Stunden ein jährliches Gehalt von 622 M. von der Stadtverordneten-Bersammlung bewilligt wurde. Sobernheim, 13. October. Zur Warnung und zur Vorsicht: Die „Coblenzer Zeitung" schreibt: „Dieser Tage wurde ein herumziehender Israelit beim Betteln hier betroffen und in das Amtsgerichts-Gefängniß gebracht, welcher ein Vermögen von über 20,600 M, theils in Staatspapieren, theils in Baar, bei sich trug. Gestern wurde derselbe nun, in Anbetracht seines hohen Vermögens, zu sechs Wochen Hast und Tragung der Kosten verurtheilt. Es ist bekanntlich eine von den Israeliten selbst längst sehr unangenehm empfundene Thatsache, daß sie von ihren Confessionsgenossen aus Polen, Rumänien rc. unter dem Vorgeben, man sammle für Brautaussteuer rc., förmlich gebrandschatzt werden. Der vorerwähnte Bettler gehört wahrscheinlich auch unter diese Kategorie." Gera, im October. Unter der Aufschrift „Der Stadtrath von Gera" enthält die Berliner „Allg. Fleischer-Zeitung" vom 12. October folgenden beißenden Artikel: „Der Stadtrath zu Gera muß aus Leuten bestehen, die nicht viel Sorgen haben; soweit sind die Herren nur zu beneiden; aber sie machen sich unnütze Sorgen und werden dadurch ihren Nebenmenschen unbequem; das ist schon weniger schön. In Gera hat es wahrscheinlich bis vor wenig Jahren überhaupt keine Juder.gemeinde gegeben; in den letzten Jahren

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