Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1885)
- Date
- 1885-10-27
- Page
- Seite 704 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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704 ob ein Deutscher der Bekenner einer Religion, die nicht die Schicksal bereitet, das sie früher so oft Juden und Juden- Majorität besitzt, ist und als solcher seiner Religion treu anhängt, oder ob er, Bürger eines anderen Staates, die Interessen eines andcn Staates, seines früheren Vaterlandes, zu vertreten berufen sei. Der deutsche Jude kennt in politischer und socialer Beziehung nur die Pflichten, die er gegen Vaterland und Staat zu erfüllen hat, und hält diese niemals des Conflictes mit seiner Religion fähig, was sich ihm auch nicht bloß theoretisch, sondern auch praktisch bewährt. Wir mögen freunden haben angedeihen lassen. Die weiteren Verhandlungen verliefen ruhig, so daß eine polizeiliche Auflösung nicht eintrat. — Eine Reminiscenz an die „Stöckerprocesse" lieferte eine Beleidigungsklage, welche gestern vor der ersten Straf- ' kammer des Stadtgerichts I. gegen den Chefredacteur der „Kreuzzeitung", Freiherrn v. Hammerstein verhandelt wurde. Es handelte sich um einen in der Nummer vom 25. Juli c. nun nicht betonen, daß die amerikanischen und die deutschen1 des genannten Blattes erschienenen vielbesprochenen Artikel, Jntereffen in Streit mit einander gerathen könnten. Wir der die Ueberschrift „Das freie Ermessen des Richters" trug sind wirklich der Meinung, daß der deutsche Amerikaner sein und mit den Worten schloß: Der Leser wird die Tragweite Deutschthum in Amerika pflegen und erhalten kann, ohne > dieser Darlegungen erkennen. Beyschlag entblödet sich nicht Amerika im Geringsten zu schädigen, und Karl Schurz selbst!in seinen „Blauen Blättern" seinem Gegner Stöcker gegenist das beste Zeugniß dasür. Durchaus ein Borurtheil und über an das stolze Wort: ,il y a des jtxges ä Berlin“ zu ein recht engherziges ist es dann aber, dem deutschen Juden erinnern. Wir denken dabei an ein weniger stolzes: „il y seine Anhänglichkeit an seine väterliche Religion und das Gefühl für seine hilfsbedürftigen Glaubensgenosien — wie beides doch in allen Confessionen vorhanden — zum Bora des jnifs ä Berlin.“ Ein zweiter, ebenfalls gerichtlich beanstandeter Artikel, der am Tage vorher in der „Kreuzztg." erschien, beschäftigte sich mit dem Vorsitzenden des Proceffes Schmidtwurf machen und behaupten zu wollen, daß dies seiner [ Stöcker, dem Amtsgerichtsrath Dr. Kronecker. Es wurde deutsch-nationalen Gesinnung und Handlungsweise Abbruch i demselben vorgeworfen, daß er sich durch Parteileidenschaft thue! Aber es ist einmal so, daß man am Juden Alles tadelt, j in seinem Urtheile habe beeinfluffen lassen, daß er Licht und und zu einem Grunde der Verfolgung und Ausschließung macht, was man an einem andern Deutschen lobenswerth findet. — Im Reichslande Elsaß-Lothringen sind die Verhältnisse der israelitischen Bevölkerung ganz so erhalten geblieben, wie sie unter französischer Herrschaft bestanden; ja man bemerkte mit Befriedigung, daß die reichsländische Regierung die Gehälter jüdischer Geistlichen und Lehrer etwas ausgebessert hat. So wird denn auch in einer kaiserlichen Verordnung vom 28. September c., „betreffend die lieberj tragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter", wozu bekanntlich der Fürst Hohenlohe jüngst ernannt worden, diesem „die Abgrenzung von Jnspections-Bezirken der Kirche augsburgischer Confession, von protestantischen Consistorial- Bezirken, von israelitischen Consistorial- und Rabbinats-Bezirken; die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Cultusstätten" übertragen. Die Gleichberechtigung der Culte unterliegt im Reichslande keinem Zweifel. — Am 12. fand hier im achten Communal-Wahlbezirk Schatten nicht gleichmäßig bemessen habe und daß er, als von jüdischen Eltern stammend (wenn auch selbst getauft) es nicht vorgezogen, sich perhorresciren zu lassen. Die Anklage lautet somit auf wiederholte Beleidigung des Amtsrichters Kronecker. Berlin, 15. October. (Eingesandt.) Der „deutsch-israel. Gemeindebund sendet uns folgende Notiz zur Mittheilung: Obwohl die Friedrich-Wilhelm-Bictoria-Stiftung des D.-J.G.-B. im ganzen nur kurze Zeit besteht, so hat sie doch nun schon den Tod eines bei ihr versicherten Lebrers zu beklagen. Es war ein unverheiratheter junger Mann, der sich mit 10 000 M. für den Sterbefall versichert hatte. Die Summe ist den Hinterbliebenen Eltern sofort ausgezahlt worden. Berlin, 18. October. Herr Stöcker wird wohl jetzt in den von ihm gegen liberale Journalisten angestrengten Beleidigungsprozeffen ein Haar gefunden haben, und wenn der jetzt in Siegen schwebende Prozeß beendet sein wird, werden wir von Stöckerprozessen sobald nichts mehr hören. , Der fromme Mann hat bis jetzt, vielleicht verführt durch die eine vom liberalen Comite zusammenberüfene Versammlung , Bereitwilligkeit, mit der die Staatsanwälte auf seine Anträge statt, in welcher es zu erregten Auftritten kam. Der Zweck! im öffentlichen Interesse eingingen - anderen Parlamentariern der Versammlung war, die Wiederwahl des bisherigen Stadtgegenüber sind sie bekanntlich viel schwieriger — seiner Rachverordneten, des jetzigen Führers der Antisemiten, Pickensucht in ganz ungewöhnlicher Weise die Zügel schießen lassen, bach, zu hintertreiben. Nun hatten sich zahlreiche Arbeiter,' Die Zahl der Verurthcilungen wegen Stöckerbeleidigung ist aber auch Anhänger Pickenbach's eingesunden. Schon als eine ganz bedeutende. Nachdem aber der Staatsanwalt in Br. Phillips das Referat hielt, fanden viele Beifallsrufe und Siegen erklärt hat, daß der Vorwurf, Stöcker sei oft von der Gegendemonstrationen statt. Der Tumult vergrößerte sich in Wahrheit abgewichen, keine Beleidigung enthalte, da dieser der Pause, bis es zu Prügeleien kam, und endlich die Anti- Mangel an Wahrheitstreue gerichtlich fcststehe, so wird der semiten hinausgeworfen wurden. So wurde diesen dasselbe Herr Hofprediger, dem seine Gegner noch nie so Schlimmes