Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 43 (20.10.1885)
- Date
- 1885-10-20
- Page
- Seite 690 (sequence 10)
- Language
- German
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690 aus Taub er bisch ofsheim waren bestrebt, in dieser Richtung Statutenänderungen anzuregen. Wir dürfen annehmen, daß die beiden Herren schließlich selbst zu der Ueberzeugung gelangten, daß es sich doch nur um einen Streit um Worte handle, und daß es nicht rathsam sein möchte, an den Grundlagen des so segensreich wirkenden und überraschend sich entwickelnden Vereins zu rütteln. Wenn wir Unterstützungen und Ehrenmitgliederbeitröge nehmen, — und diese sind ja recht eigentlich die Quellen des Heils für uns, — so können und dürfen wir uns auch nicht scheuen, solche zu geben. Aus eigenen Kräften sind jüdische Lehrer und Cultusbeamte nicht im Stande, eine irgendwie nennenswerthe Summe als Pension zu bieten und eine Caffe zu Stande zu bringen. Das sollten wir uns nach oft gemachten Erfahrungen ein für alle Mal gesagt sein lasten. Sobald wir von Privaten Hilfe erwarten und bekommen, ist unsere Kaste eine Unterstützungskaste, mögen wir sie nennen, wie wir wollen; und mögen die Worte „hilfsbedürftig" und „Unterstützung" im Namen und in den Statuten stehen oder nicht. Uebrigens ist jedes Mitglied berechtigt, nach seinem Theil Hilfe zu fordern, wenn es nicht sein vollkommenes, nach seiner bisherigen Stellung ungeschmälertes Einkommen hat. Auch ist das, was die Verwaltung vertheilt, nicht als eine Gunst Einzelner oder gar dieser — der Verwaltung — zu betrachten. Eine Unterstützungs- oder Penfionskaste für solche, die ihr vollständiges Auskommen haben ist ein Luxus, für die sich auch der wohlthätigste Mensch nicht erwärmen kann. Wie sehr die Anschauung, daß der Streit sich nur um Worte dreht, berechtigt ist, erhellt aus dem Umstande, daß die Verwaltung in einer Reihe von Jahren kaum ein einziges Mal in der Lage war, die Pension an Dienstunfähige oder Wittwen und Waisen versagen zu müsten. Eine Folge dieser Erörterungen war, daß die auf wesentliche Aenderungen der Statuten abzielenden Anträge nur mäßig unterstützt und schließlich fast einstimmig abgelehnt wurden. Herr Amram wollte sodann § 5 c (der ein amtlich beglaubigtes ärztliches Gesundheitszeugniß bei der Aufnahme verlangt) gestrichen wissen. Er bezeichnet es als eine Härte, wenn kranke Lehrer nicht ausgenommen würden. Es wurde dagegen geltend gemacht, daß viele Lehrer in gesunden Tagen nicht daran denken, ihre Pflicht gegen die Gesammtheit des Lehrerstandes, gegen sich und ihre Angehörigen zu erfüllen und sich erst zur Aufnahme melden, wenn sie das Anklopfen des Todesengels zu vernehmen glauben. Eine allzu weichmüthige Nachsicht gegen solche Lehrer wäre eine unverzeihliche Härte und Ungerechtigkeit gegen die rechtzeitig eingetretenen vollberechtigten Mitglieder, deren Antheile geschmälert würden. — Die Anträge, die gesammten Jahresbeiträge alljährlich zu verwenden, wurden, als zur Zeit und Angesichts des sich vermindernden Zinsenerträgnisses durch den Minderwerth des Geldes nicht angemessen — abgelehnt. — Der Reservefond wurde hingegen auf 2000 Mark erhöht, um insbesondere nothleidenden Familien in außerordentlichen dringlichen Fällen, auch wenn z. B. das Einkommen nicht gemindert ist, Hilfe bieten zu können. — Die Bestimmungen über Bezirkscoinites wurden, als nicht realisirbar, gestrichen; und der Antrag auf Abstimmung durch Delegation bei den Generalversammlungen als unmöglich abgelehnt. Es wurden fernerhin Beschlüsse gefaßt, die dem Vereine eine weitere Oeffentlichkeit seines Wirkens sichern sollen. Es giebt eine ehrliche Probe; warten wir ihren Erfolg ab. — Klingenstein beantragte eine Declaration, daß Bescheinigungen über Dürftigkeit u. dgl. auch von Mitgliedern gegeben werden können und seither thatsächlich gegeben wurden, und daß nicht, wie behauptet wurde, ein behördliches Armuthszeugniß verlangt werde. Auch das wurde als unnöthig erachtet, weil es selbstverständlich ist, daß die Verwaltung in jedem einzelnen Falle die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses zu prüfen hat und keine bindende Form hierin bestimmt werden kann und soll. Das eingeschlagene Verfahren ist stets im Interesse und zu Gunsten des Fordernden und eine Abweisung findet nur statt, wenn der Verwaltung der Beweis erbracht scheint, daß die Zubilligung den Statuten entgegenstehl. — In der Folge sollen die Generalversammlungen wieder von 5 zu 5 Jahren stattfinden und nur eine Ausnahme zu Gunsten einer Jubiläumsversammlung im Jahre 1889 gemacht werden. — In feinem Schlußworte ermahnte der Herr Präsident die Anwesenden — und dies Mahnwort gilt auch den Abwesenden — für die Achawa zu Hause thätig zu sein und insbesondere ihr Geschenke und Ehrenmitglieder zuzusühren. Und Referent erlaubt sich dem hinzuzufügen: So lange die Achawa nicht mindestens 50t0 Ehrenmitglieder zählt, haben die Mitglieder, die in großen Gemeinden einflußreichen Männer — Rabbinen und Vorstände — ihre Schuldigkeit nicht gethan; und wir wollen hoffen, daß diese Zahl bis zur nächsten Generalversammlung — zum 25 jährigen Bestehen der Achawa erreicht wird. — Der Abend vereinigte die noch Anwesenden in der gastlichen Sukkoh unseres für alles Gute und insbesondere für die Achawa jederzeit begeisterten früheren Cassirers Leopold Dam und seiner edlen Gattin. Den hier verlebten Stunden ist dankbare Erinnerung gesichert. K. Bielefeld, 5. October. (Privatmitth.) Die neueste, aus Berlin eingettoffene Nachricht, daß sich dort die beiden conservativen Fractionen wieder vertragen haben und die Partei des Di-. Jrmer nachgegeben hat, so daß Stöcker wieder obenauf schwimmt, hat auch bei den hiesigen Conservattven einen stärkenden Einfluß geübt. Der Bielefelder Wahlkreis für das Abgeordnetenhaus hatte bekanntlich die drei ultra - conservativen Vertreter Stöcker, Straffer und Meyer (Selhausen) gewählt. Der zweite dieser Helden des Anttsemitismus hat