Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 43 (20.10.1885)
- Date
- 1885-10-20
- Page
- Seite 686 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227599--43009-3311617- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
686 eine solche Behandlung und Vereinseitigung des Judenthums erhoben, und können sie heute wie damals nicht mit genügenden Gründen bei Seite geschoben werden. Darum sind wir doch der reformatörischen Entwickelung treu geblieben und glauben dieser auf unserem Wege förderlich gewesen zu sein. — Es versteht sich, daß, wenn wir so Herrn vr. Köhler in seinem Principe entgegentreten und dasselbe für unhaltbar erklären müffen, wir dennoch in seiner Schrift vieles Einzelne zu billigen haben, und als gut und schön ausgesprochen würdigen können. Oie Brünn, 8. Oktober. österreichische Thronrede, was sie sagt und was sie verschweigt. Die Gelegenheit, wo die Regierung in feierlicher Weise Absichten für die Dauer einer längeren Periode ver- > Feinde des Judenthums, ihre kündet, ist immer ein Augenblick, dem alles mit Spannung entgegensieht. Bei der heiklen Natur der Sache ist es begreiflich, daß sich die Krone mehr andeutend als deutlich ausdrückt. Was in diesem Sinne in die österreichische Thronrede hinein und aus ihr herausgedeutet wird, könnte eigentlich nur politische Blätter interessiren. Wir haben nur zu fragen, wie sie sich dem Judenthume gegenüber verhält. Dazu haben wir diesmal ein größeres Recht als sonst, weil der Gesetzantrag über die äußern Rechtsverhältnisie der jüdischen Glaubensgemeinden in dieser Saison erwartet wird. Darüber bewahrt aber die Thronrede, obwohl vor nicht längerer Zeit das Gegentheil uns versichert wurde, ein beredtes Stillschweigen. Beredt können wir dieses Stillschweigen nennen, weil j es sich nur aus zwei Gründen deuten läßt: Entweder erscheint unserer Regierung die Frage der äußern Organisation: des Judenthums als zu geringfügig und sie wird darum mit i Schweigen übergangen, oder man hat den Gedanken an das durch eine zu diesem Zwecke im Ministerium niedergesetzte, Commission vorbereitete Gesetz gänzlich aufgegeben. Beides > wäre ein trauriges Zeichen der Zeit. Lasten wir die zweites Möglichkeit bei Seite, denn uns ist von maßgebender Seitei versichert worden, daß die Regierung noch immer daran denkt,! überragt, der slowenischen sehr nahe kommt, daß die über eine Million Seelen zählende jüdische Confesfion nicht wichtig genug erscheint für das allgemeine Staatswohl, daß man ihren seit Jahrzehnten aufgeschobenen Ordnungen die nöthige Beachtung schenkt. Schließen wir von diesem unfreundlichen Symptome auf den Geist des zu erwartenden Gesetzes, so können wir ihm kein günstiges Prognostikon stellen und fürchten, daß von dem kreißenden Berge wieder nur eine bureaukratische Plackerei mehr geboren werden wird. Aber auch von andrer Seite zeigen sich trübe Wolken. Die Regierung kann sich ihrer Natur nach nicht auf einzelne Parteien stützen, sie muß nach allen Seiten Concesfionen machen und ist mit den diesbezüglichen Versprechungen thatsächlich sehr freigebig. Unter andern sucht sie die clericalen Abgeordneten der deutschen Alpenländer für sich zu gewinnen. Diese sind natürlich die das sie als einen unberechtigten Factor im christlichen Staate betrachten. Sie sind auch diejenigen, welche auf dem Verlangen der confessionellen Schule bestehen und somit den letzten scheinbaren Rest der Gleichberechtigung im öffentlichen Unterrichte vernichten. Diesen verspricht die Thronrede „einen Gesetzantrag über die Vererbung von landwirthschastlichen Besitzungen mittlerer Größe." An und für sich genommen, geht uns die Sache nichts an. Wir gönnen sogar denjenigen, welche meinen, durch bureaukratische Maßnahme wirthschaftliche Gesetze bestimmen zu können, dieses Experiment. Ja, wir wünschen es sogar im Jntereste des Judenthums, denn es wird zeigen, daß nicht die jüdische Geschäftspraxis die Bauernhöfe ausschlachtet, sondern daß theils Ungunst der Berhältniste, theils Gleichgiltigkeit gegen die Erforderniffe der Zeit hier mitspielen; aber als Concesfion an die clerical conservative Partei kann uns die Sache nicht gleichgiltig sein, wenn dieses kleine Häufcben, welches sich als Zünglein an der Wage des österreichischen Parlamentes fühlt, durch dieses Entgegenkommen der Regierung erst recht in , seinem Appetit gereizt wird und wenn wir die Vorgänge der > letzten Saison uns ins Gedächtniß rufen, so könnten wir die j confessionelle Schule als eine Thatsache betrachten, die nur i noch eine Frage der Zeit ist. Fragen wir uns jetzt nicht vom Standpunkte unseres dieses unerläßliche Gesetz zu schaffen. Wenigstens weichen Jntereffes, sondern vom allgemeinen Gesichtspunkte der Orddie Hofräthe des Cultusministeriums allen principiellen Fragen mit dem Bemerken aus, daß über kurz und lang eine allgemeine gesetzliche Regelung erfolgen werde. Bleibt also nur die erste Möglichkeit, so ist es wahrlich beschämend für uns, daß die 4^2^/» der Gesammt-Bevölkerung ausmachende Judenschaft, die also an Zahl beide evangelische Confessionen, sowie die griechisch-orientalische Kirche um mehr als das doppelte übersteigt und der Zahl nach die italienische, serbische, rumänische und ungarische Nationalität in der diesseitigen Reichshälfte nung im Staate, ob ein Gesetz zur Regelung der äußern Rechtsverhältniffe der jüdischen Glaubensgenoffenschaft wirklich etwas gleichgiltiges sei, so müssen wir mit nein antworten. Die jüdische Seelsorge hat ebenso wie die christliche das Geburts- und Sterberegister, sowie das Trauungswesen in ihrer Hand. Sie versieht also wichtige Agenten des Staates im übertragenen Wirkungskreise; das Judenthum ist eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft. Seine Religion wird in öffentlichen Schulen gelehrt unter Aufsicht des Staates;