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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-10-06 · Heft 41 (6.10.1885) · p. Seite 662

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 41 (6.10.1885)
Date
1885-10-06
Page
Seite 662 (sequence 14)
Language
German
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662 des Reichthums nicht satt. Doch für wen müht er sich und läßt seine Seele des Gütlichen ermangeln?" Und später, hat er einen Sohn, weiß er, welchen Gebrauch dieser von dem aufgespeicherten Gute, das er mit eigener Entbehrung zusammengehäuft, macht und es in alle Winde zerstreut? Beispiele dessen erfahren wir nur allzu oft. Es gehört zur eigensten Natur des Menschen, zu schaffen und zu bauen, so lang' er lebt, für die Zukunft zu bauen, als ob sie ihm für immer gehörte, und nun mit tiefem Schmerze abzulassen, wenn die Kräfte ihm dazu versagen. Ach. weiß er doch, daß, wenn er abtritt von seiner Stellung, er baldiger Vergessenheit bei den Menschen auheimfällt, und sie an ihm vorübergehen, ohne ihn zu beachten. Der Strom des Lebens fließt weiter, so Biele auch in ihm untergesunken; die Wellen kommen und gehen und füllen sofort jede Lücke wieder aus, die entstanden. Sehen wir die Dinge nicht von der Oberfläche an, so hat diese Betrachtung durchaus nichts Abschreckendes, nichts Düsteres für uns. Jm Gegentheil, wir erkennen daraus, daß das Leben doch einen bestimmten und dauernden Erwerb und Besitz uns giebt, das wir in unserm Ich mit uns tragen und bewahren, so lange wir auf Erden sind. Wer möchte beklagen, daß seine Vergangenheit vergangen ist? Wer wünschte einen Stillstand für irgend einen Moment seines Lebens? Wer könnte ihn ertragen? Stillstand ist Tod. Bewegung Leben! Die Gegenwart ist so flüchtig? Dafür dehnt sich deine Zukunft verheißungsvoll vor dir aus, deine Schmerzen zu lindern und deine Freuden zu mehren! Darum erscheint schließlich das Leben doch so am besten, wie es einmal ist, und wir sind so gewöhnt daran, daß wir es gar nicht anders wünschen, ja gar nicht anders ausdenken können. Wir erinnern an jenen Midrasch, wo Elias den über sein Loos jammernden Bettler in das Gewölbe des Schicksals führt, wo für jeden Menschen ein gefüllter Sack steht, den er zu tragen hat. Der klagende Bettler soll sich einen solchen nach seinem Belieben auswählen. Er versucht und durchprobt sie alle, des Herrschers, des Vornehmen, des Reichen und so fort. Keiner sagt ihm zu, jeder ist ihm für seine Schultern zu schwer. Endlich findet er einen, den er mit Leichtigkeit hebt und auf seinen Schultern trägt. Den will ich haben, ruft er dem Propheten zu. Gut antwortete dieser, das ist der Deinige, den du seit deiner Kindheit trägst. Unsre Weisen sagen: „Wer ist reich? Der mit seinem Lose zufrieden ist." Dies ist allerdings der Kern aller Lebensweisheit: Genügsamkeit, Selbstbeschräukung, Zufriedenheit. Sie wird die Jugend vor verzehrendem Feuer, vor hinwegschleuderndeu Stürmen bewahren. Sie wird den Mann auf den Wegen des Rechts und der Treue erhalten, und dem Greise lächelt sie noch zu, selbst wenn er ein Stück des Lebens nach dem andern aufgeben muß. Vermischtes. Eine Gerichtsverhandlung in Berlin. Am Stammtisch einer Brauerei in der Brunnenstraße saß am 1 -. Juli Abends ein Kaufmann jüdischer Confession, dem sich ein Polizei-Lieutenant in Uniform gesellte, worauf später noch ein anderer Kaufmann am Tische Platz nahm. Das Gespräch kam auf den Stöckerprozeß. Der liberale christliche Kaufmann meinte, die Sache mit den 2000 Mark sei doch nicht gehörig aufgeklärt, und der jüdische Kaufmann äußerte, daß Stöcker, wie selbst das Gericht annahm, einen fahrlässigen Eid geleistet habe. Hierüber entrüstet, entgegnete der Polizei-Lieutenant: „Das sagen die Juden und das kann nur ein dummer Junge sagen." Am Sonnabend Vormittag stand vor der Abtheilung 07/08. des Schöffengerichts dieserhalb Termin an. Der Polizei-Lieutenant erklärte, daß er ein treuer Anhänger und ein Verehrer Stöckers sei, daß er deshalb, besonders da er in Uniform war, und sich als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft betrachte, es für geboten hielt, gegen solche Acußcrungen des Klägers ernstlich Front zu machen, da er als guter Conservativer auch die Interessen der Regierung mit zu wahren sich verpflichtet fühle. Der klügerische Anwalt theilt u. A. in seinem Plaidoic mit, daß der Polizei Lieutenant von der Aeußerung des Klägers Herrn Hofprediger Stöcker Mittheilung machte, daß dieser den Kläger auch vor den Schiedsmaun forderte, dann aber nicht zum Termin erschien, wohl aber später den Kläger wissen ließ, daß er seine Klage zurücknehmen wolle, falls Kläger die seine gegen den Herrn Polizei-Lieutenant zurücknehme. Kläger ist hierauf nicht eingegangen, sondern wünschte, daß Herr Hofprediger Stöcker ihn verklage, damit endlich gerichtlich die Frage entschieden werde, ob der Herr Hofprediger den Eid fahrlässig geleistet habe oder nicht, und ob es demnach beleidigend sei, dies zu äußern. Der Gerichtshof erkannte wider den Polizei-Lieutenant auf Schuldig wegen gröblicher Beleidigung des Klägers und verurtheilte denselben zu 30 Mark Geldbuße event. für je 5 Mark einen Tag Gefängniß. Der Amtsrichter Koffka als Vorsitzender führte in den Urtheilsgründen als erschwerend an, daß der Polizei-Lieutenant in Uniform war und einen ruhigen Bürger, der seine Ansicht über eine Tagesfrage aussprach, gröblich beleidigte. Bon Politik war hier keine Rede, die Erörterungen über den Prozeß Stöcker, speciell über die Frage der 2000 Mark, haben durchaus nichts mit der Politik zu thun, und es figurire hier der Hofprediger Stöcker durchaus nicht als eine politische Persönlichkeit; als mildernd für den Verurtheilten nahm der Gerichtshof nur an, daß sich derselbe als Gesinnungsgenosse und Freund Stöckers beleidigt fühlte.

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