Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1885)
- Date
- 1885-09-22
- Page
- Seite 624 (sequence 8)
- Language
- German
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6S4 von derselben ferne blieben, mußten sich halbjährig privatim prüfen lasten, da ohne das Religionszeugniß keine Schule ein Zeugniß ausfolgte. Jede Klaffe erhielt wöchentlich drei Stunden Unterricht. Lehrgegenstünde waren: 1. Uebersetzung der Bibel im Urtexte, selbstverständlich Selecta (die Mädchen in den obern Klasten halten Bibellecture in deutscher Uebersetzung), 2. Uebersetzung der wichtigsten Gebetstücke, 3. biblische Geschichte und Geschichte der Juden, 4. Religions- und Sittenlehre. Nachdem jedoch die Gemeinde stets im Wachsen war, begann bereits im Jahre 1868 die Deeentralstation, d. h. es wurden Religionslehrer in Schulen, die zahlreich von jüdischen Schülern besucht wurden, oder in Bezirke, die entfernt vom Centrum der innern Stadt lagen, wo sich die Localitäten der Religionsschule befanden, entsendet. Eine Consequenz dieses Vorganges war, daß die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden von 3 auf 2 und demgemäß auch der Lehrstoff reducirt wurde. In den allgemeinen Schulen, wo die exmittirten Religionslehrer wirkten, waren und sind nämlich für den katholischen Religionsunterricht wöchentlich zwei Stunden anberaumt. Dasselbe Zeitausmaß wurde nun auch dem jüdischen Religionsunterrichte cingeräumt. Nachdem sodann mehrere Familienväter ütcr den Unterricht der Bibel im Urtexte Klage erhoben hatten, wurde dieser Lehrgegenstand 1878 eliminirt und werden jetzt in den Volks-, Bürger- und Mittelschulen folgende Lehrgegenstände tradirt: Bibellectüre in deutscher Uebersetzung, biblische und jüdische Geschichte, munalanstalten sind, so werden auch die Localitäten von der Commune beigestellt. Was den Gehalt der Religionslehrer betrifft, so wird dieser nach den bestehenden Gesetzen an Volks- und Bürgerschulen von der betreffenden Confession, für die jüdischen Religionslehrer also von der jüdischen Gemeinde, getragen; in den Mittelschulen jedoch gehören sie zum Aufwande der Schule und werden daher hier entweder vom Staate oder von der Commune, je nachdem die Schule vom Staate oder von der Commune erhalten wird, bestritten. Da, wo die Religionslehrer intern wirken, ist die Note, welche sie den Schülern ertheilen, vollwichtig, d. h. ein Schüler, der eine schlechte Note erhält, kann nicht in die nächst höhere Klaffe aufsteigen re. In Sammelschulen, wo der Religionslehrer nicht Mitglied des Lehrkörpers ist, kann die Note berücksichtigt werden. Ich füge dem Gesagten die folgende Statistik bei. Im abgelaufenen Schuljahre 1884/ 85 wurden in 38 Volks schulen, 19 Knaben- und 19 Mädchenschulen (darunter je 10 Sammelschulen für Knaben und für Mädchen), von 25 Lehrern der israelitische Religionsunterricht an 3707 Knaben und 3787 Mädchen ertheilt. Diese vertheilteu sich auf die verschiedenen Bezirke folgendermaßen: I. 387 Knaben, 446 Mädchen, II. 1969 Knaben, 1988 Mädchen, Hl. 338 Knaben, 326 Mädchen, IV. und V. 163 Knaben, 190 Mädchen, VI. und VII. 306 Knaben, 309 Mädchen, VIII. 126 Knaben, 106! Mädchen, IX. 328 Knaben, 345 Mädchen, X. 90 Knaben, Religions- und Sittenlehre. In den Volks- und Bürger-! 77 Mädchen. — In den Bürgerschulen wirkten 13 Lehrer schulen und in den untern Klaffen der Mittelschulen wird die Jugend mit der Liturgie vertraut gemacht und werden j die wichtigsten Gebete übersetzt. In Verbindung mit dieser | Disciplin wurde der Jugendgottesdienst eingeführt. Um jedoch jenen Eltern, welche ihre Kinder im hebräischen unterrichten lasten wollen, die Gelegenheit hierzu zu bieten, wurde die hebräische Sprach- und Dibelschule errichtet, welche leider nicht den Zuspruch findet, den man gehofft und vorausgesetzt hatte. Inzwischen wurde jedoch die Decentralisation des Religionsunterrichtes fortgesetzt und es wurden für die Volks-, Bürger- und Mittelschulen Religionslehrer bestellt und zwar da, wo jüdische Schüler oder Schülerinnen in größerer Anzahl vorhanden sind (in Mittelschulen, wenn die Zahl der jüdischen Schüler in sämmtlichen Klassen mehr als 20 ist) wirken die Religionslehrer intern und gehören dem Lehrkörper der betreffenden Schulen an). Da jedoch, wo in Schulen nur eine geringe Anzahl jüdischer Schüler ist, bestehen für den Religionsunterricht, wie dies auch für die Protestanten der Fall ist, Sammelschulen, wo Schüler und Schülerinnen mehrerer Schulen zusammen den Religionsunterricht genießen. Da die Volks- und Bürgerschulen Comin 25 Schulen, darunter 5 Mädchen- und 5 Knabensammelschulen. Diese wurden von 736 Knaben und 1475 Mädchen besucht und zwar I. 80 Knaben, 263 Mädchen, II. 406 Knaben, 703 Mädchen, III. 31 Knaben, 93 Mädchen, IV. und V. 50 Knaben, 69 Mädchen, VI. und VII. 49 Knaben, 127 Mädchen, VIII. 34 Knaben, 32 Mädchen, IX. 59 Knaben, 161 Mädchen, X. 27 Knaben, 27 Mädchen. In den Mittelschulen wurde an 17 Standorten (7 Realschulen, 2 Realgymnasien, 7 Gymnasien und 1 Sammelschule) Religionsunterricht von 10 Lehrern ertheilt. Die Zahl der Realschüler (die Schüler der Oberrealschule erhalten keinen Religionsunterricht) betrug 566, jene der Realgymnasialschüler 472 und der Gymnasralschüler 1168. Schließlich mag noch bemerkt werden, daß mit der Decentralisation des Religionsunterrichtes auch ein neues Amt entstand, das Jnspectorat. In der ersten Zeit war der verstorbene Herr Simon Szanto, Redacteur der Neuzeit, Inspector; jetzt bekleidet dieses Amt Herr Dr. G. Wolf. W.