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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-09-22 · Heft 39 (22.9.1885) · p. Seite 621

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 39 (22.9.1885)
Date
1885-09-22
Page
Seite 621 (sequence 5)
Language
German
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4SI Brünn, im September. Das Ziel im Religionsunterrichte -es weiblichen Geschlechts. x) Von Dr. S. Deutsch. Es ist nicht zu bezweifeln, daß das praktische Judenthum in Religionsübung und Lehre dem Wesen der Frau wenig gerecht geworden ist. Wenn ich das ausspreche, meine ich nicht einen Tadel gegen das Judenthum zu erheben, sondern ich glaube, daß die Natur der Umstände diese Erscheinung rechtfertigt. Das biblische und rabbinische Judenthum kennen die Frau nicht in ihrer Selbständigkeit. Sie ist ihm naturgemäß nur die Hausfrau, ihr Wirkungskreis ist die Familie. Wenn das mosaische Gesetz bestimmt, daß die Tochter kein Erbrecht habe in dem Falle, wo Söhne vorhanden sind, wenn es ferner bestimmt, daß ein Gelübde, von einer Frau gesprochen, durch ihren Vater oder ihren Gatten ohne weiteres aufgehoben werden kann, wenn wir ferner sehen, daß es die Möglichkeit eines Verlangens der Frau nach Scheidung von ihrem Manne gar nicht voraussetzt, wenn es in Folge dessen es als Bruderpflicht bezeichnet, daß ein Mann die Wittwe seines kinderlos verstorbenen Bruders zur Gattin nehmen muß, ohne zu bedenken, daß der Fall eintreten dürfte, daß die Frau selbst ihren Schwager als Gatten zurückweisen könne, so ergiebt sich aus Allem klar, daß die Frau nicht anders wie als Gattin oder als Mutter in das Leben greift. Sehr präcis hat das der Talmud ausgedrückt, indem er anknüpfend an das Psalmwort 45, 14 sagt: „Die Zierde einer Frau ist das Leben im Hause". Auch die talmudischen Schriften kennen in rechtlicher Beziehung das Weib nur als Gattin, in gesellschaftlicher ist es ihnen ein unerhörter Ausnahmefall, wenn eine Frau eine Bildung zeigt, die der des Mannes ebenbürtig ist. Neben der vereinzelten Anschauung, daß es Pflicht des Vaters sei, seine Tochter in der Thora zu unterrichten, besteht das halachasche Gesetz, daß, wer seine Tochter in der Thora unterrichtet, sie „Tifluth" lehrt, was nur dahin gedeutet werden kann, daß geistige Arbeit das Weib seinem Berufe entfremdet. Einzelne Ausnahmen, wie die geistreiche Beruria, welche selbst Rabbi Jose dem Galiläer einen Verweis über sein unkorrektes Verhalten gegenüber dem talmudischen Gesetze ertheilt; (denn er hat gegen das Verbot mit einem Weibe zu viel zu sprechen, sie gefragt: „Auf welchem Wege kommen wir nach der Stadt Lydda?" statt einfach zu sagen: „Wo nach Lydda?") oder Jaltha, die eine eifrige Apologetin des rabbinischen Judenthums ist, werden von dem berühmten Geschichtsforscher Azulai, der den talmudischen Beispielen von gelehrten Frauen noch mehrere aus der neueren Zeit hinzufügt, mit der Bemerkung abgethan: „Für die Ausnahmen der Ausnahmen braucht man selbst nach Rabbi Meir keine Sorge zu tragen," was eine Anspielung darauf enthält, daß Beruria, Rabbi Meir's Gattin, eine Ausnahme der Ausnahmen gewesen ist. So hat die Theorie des Judenthums über die Stellung der Frauen geurtheilt. Die Praxis religiöser Uebung weist ihr einen wo möglich noch beschränkteren Platz an. So wird in der Halacha entschieden, daß die Frau nicht gehalten sei, das Tischgebet zu verrichten — unsere heutigen Damen wissen also gar nicht, wie streng talmudisch sie ihre Lebensweise eingerichtet haben — weil darin von der Thora, die der Herr uns gelehrt hat, die Rede ist, was auf die Frau keine Anwendung findet. Also nicht als selbständiger Faktor der religiösen Gemeinde, sondern lediglich als würdige, nothwendige Helferin des Mannes wird die Frau betrachtet, als seine wahre Ergänzung; darum heißt cs: „Wahre Herzensschrieben: In Kattowitz waren nach dem „Oberschl. Anz." vorgestern 114 Ausländer vorgeladen, um ihre Ausweisungsbefehle zu erhalten, darunter sehr zahlreiche Oesterreicher. Ls ist ihnen ein Zeitraum von 14 Tagen gewährt worden, um ihre Angelegenheiten zu ordnen, dann müssen sie Preußen verlasse». Ein Seifensieder verliert auf diese Weise seine Verkäuferin, einen Gesellen und den Kutscher. 1) Vergl. unsern Leitarrikel in Nr. 81. freudc das ist die Frau" oder, „wer ohne Frau lebt, führt ein freudenloses, segenloses Dasein." Fragen wir uns, ob diese Anschauung über das Weib ein religiöses Prinzip sei, so müssen wir mit „Nein" antworten. Sie ist lediglich der Ausfluß der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche es als unerhört betrachten ließen, daß die Frau ein anderes Interesse haben könnte, als die Fürsorge für das Haus. Fragen wir uns weiter ob die Verhältnisse noch heute so liegen, dann müssen wir mit einem noch entschiedeneren „Nein" antworten. Die Frau bedarf vielmehr ebenso wie der Mann einer Vorbildung zum Zwecke ihres religiösen Lebens. Wollen wir deshalb das Ziel des weiblichen Religionsunterrichtes zuerst ins Auge fassen, dann den Weg betrachten, den wir dazu einschlagen müssen. In früherer Zeit galt als Aufgabe des weiblichen Unterrichtes vorzugsweise das Erreichen einer gewissen mechanischen Fertigkeit in der Kenntniß des Siddur, damit die Frau befähigt sei, an dem synagogalen Gottesdienste theilzunehmen. An den Unterricht in der Lehre der Religion wurde gar nicht gedacht. Es genügte ja, wenn die Frau wußte, was man zum Zwecke eines jüdischen Haushaltes brauchte, und das zu erlernen war leichter in der Küche, als in der Schule möglich. Für die Erbauung des Weibes sorgte das bekannte Zeenah u-reenah, welches in der Regel, ohne verstanden zu werden, aus bloßem Pflichtgefühl jeden Sabbath gelesen wurde. Immerhin konnte diese Art der Bildung genügen, solange die Frau nur als Führerin des Haushaltes und nicht als Mitglied der Gesellschaft erschien, j solange ihr allgemeines Bildungsniveau so niedrig war, daß j es ihren Kenntnissen von religiösen Gegenständen würdig zur

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