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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-09-22 · Heft 39 (22.9.1885) · p. Seite 620

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 39 (22.9.1885)
Date
1885-09-22
Page
Seite 620 (sequence 4)
Language
German
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Zwecke sei es zunächst nothwendig, den Anwachs der polnischen Bevölkerung durch auswärtige Elemente zu verhindern. Hieraus entsprang es nun, daß die russischen Staatsangehörigen ohne jeden Unterschied ausgewiesen werden mußten. Daß hierunter die in dieser Beziehung Unschuldigen mitbetrosfen werden mußten, ist selbstverständlich. Ein analoger Fall liegt uns aus unserer Erfahrung vor, wo das Resultat allerdings ein anderes war. Während des deutsch-französischen Krieges sollten sich einige Polen in Metz als Spione verrathen haben, und es erfolgte eine preußische Verfügung, welche alle Polen aus Metz und dem Umkreise verbannte. Hiervon wurden auch einige jüdisch-polnische Familien betroffen, die seit längerer Zeit unter der französischen Herrschaft sich in Metz angesiedelt hatten und in ehrlicher Weise ernährten. Jedermann, der diese Leute kennt, weiß, daß sie politisch völlig indifferent sind, von Politik und Parteinahme keine Ahnung haben. Alle polnischen Juden sprechen deutsch in ihrem Jargon, und sie haben keine Veranlassung, weder für das Polenthum noch für das Russenthum Sympathien zu hegen. Der damalige Großrabbiner von Metz wandte sich an uns, um möglichst zu versuchen, diese unglücklichen, politisch harmlosen Menschen vor dem Mißgeschick mitten im Winter hinausgewiesen zu werden, zu bewahren. Wir wandten uns an einen bekannten, einflußreichen Banquier, und bald erhielten wir von diesem die Nachricht, daß diesen jüdischen Familien der Aufenthalt in Metz weiterhin gestattet sei, wogegen wir die Verantwortlichkeit übernahmen, daß sie in keiner Weise sich politisch bemerkbar machten, und nach den Versicherungen des Großrabbinen hatte es damit keine Noth. Bei der Allgemeinheit der gegenwärtig von der preußischen Staatsregierung ergriffenen Maßregel, die eben keine Unterscheidung zuläßt, sondern alle russischen Unterthauen befaßt, können natürlich die Juden eine Ausnahme nicht beanspruchen. Alles dies ist klar und durchsichtig. Jetzt aber versucht man und zwar von russischer Seite, die Sache zu verwirren, und das Vorgehen der preußischen Regierung als nur gegen die Juden gerichtet. darzustellen. Wir haben bereits berichtet, wie die „Nowoje Wremja" sich von ihrem Berichterstatter aus den Aeußerungen russischer Gesandtschaftsbeamter zu Berlin mittheilen ließ, daß es nur „Juden und Spitzbuben" seien, die ausgewiesen werden, und einige deutsche Zeitungen waren perside genug, diese Mitteilungen der „N.W." ohne Widerlegung wicderzugeben, wahrend sie doch in einer langen Reihe von Nummern aus den preußischen Städten Correspondenzen gebracht hatten, welche den Antheil der Juden an den Ausweisungen auf durchschnittlich Vs angaben. In diesen Tagen telegraphirte man nun aus Petersburg, daß nach dem „amtlichen Rapporte aus Preußen ausgcwiesen worden 987 polnische Gewerbsleute, die keinen ständigen Erwerb hätten, 216 Emigranten und 9300 Juden." Wahrscheinlich stammt „dieser amtliche Rapport" aus denselben Quellen, aus welchen die Berichte der „Nowoje Wremja" geflossen. Denn alle diese Zahlen erscheinen durchaus zweifelhaft. Schon daß die Zahl der Juden rund angegeben wird, macht sie verdächtig. Ebenso ist die Gesammtzahl viel zu niedrig angegeben, denn nach den letzten Angaben preußischer Blätter sind über 30000 Personen von der Ausweisung betroffen. Auch das ist unwahr, daß die ausgewiesenen „Gewerbsleute" solche seien, „die keinen ständigen Erwerb haben." Wir ersehen hieraus, daß auch diese Angaben nichts anderes bezwecken, als die ganze Maßregel gegen die Juden gerichtet, erscheinen zu lassen. Wir brauchen nicht hervorzuheben, daß dies den bestimmten Aeußerungen des preußischen Ministers des Innern geradezu widerspricht. Denn diese Juden sind es am wenigsten, welche die Polonifirnng befördern, wie aus den angeführten Gründen offenkundig ist. Fragen wir nun, was die Russen bewegen kann, die ganze Last der Auswei- I sungen auf die Juden zu wälzen, so glauben wir nur das Motiv darin zu finden, dem russischen Volke die preußische Maßregel weniger gehässig erscheinen zu lassen und nicht als gegen die russische Nationalität gewandt. Im gewöhnlichen Laufe der Dinge erhebt eine Regierung gegen derartige Ausweisungen ihrer Unterthanen, solange diese sich nicht eines Vergehens schuldig gemacht haben, nachdrücklich Beschwerden und droht mit Repressalien. Diesem will man im vorliegenden Falle in Rußland überhoben sein. Nebenbei wirft man hierdurch abermals recht dunkle Schatten auf die Juden, ein Vorgehen, das man in gewissen Kreisen sehr liebt. Wir unsererseits können hiergegen nur protestireu, und die wahre Sachlage möglichst ans Licht schaffen. Unter den Polen haben sich bereits Comitös gebildet, um die Unbemittelten unter den Ausgewiesenen zu unterstützen. Ein gleiches muß auch unter unseren Glaubensgenossen geschehen. Es sind bereits desfallsige Aufrufe erlassen und auch in diesem Blatte veröffentlicht. Wir sprechen die Hoffnung aus, daß sie nicht unberücksichtigt bleiben, und genügende Mittel gefunden werden, das Elend dieser Unglücklichen in etwas zu lindern. *) 1) Zum Beweise für das Obige thcilen wir nur aus heute eingetroffenen Blättern Folgendes mit: Posen, lt). Sept. In Sachen der Ausweisungen bringt die „Pos. Zlg." folgende Mittyeilungen: Die Redaktion des „Dziennik Pozn." wurde heute von einer 7öjährigen Frau aus Powidz besucht, welche gleichfalls den Ausweisungsbefehl erhalten hat und aller Mittel baar ist. Sie hat inzwischen ein gastfreundliches Haus gefunden, in welchem sie ihren Unterhalt bekommt. — Auch aus Westpreußen wurden einige sehr bejahrte Personen ausgewiesen: aus Lobau ein 76jähriger Greis mit steifem Fuße, icit 4 Jahren Hospitalit, und ein 67 jähriger am Fuße gelähmter Greis. — Aus dem Kreise Thorn, welcher circa 78 00u Bewohner zählt, sind nach Angabe polnischer Blätter im Ganzen 3566 Personen ausgewiesen worden. Manche Ortschaften sind ganz besonders von den Ausweisungen betroffen und einem der größeren ländlichen Gutsbesitzer sind nach Ausweisung der bei ihm dienenden Ausländer aus Russisch-Polen nur 6 Knechte übrig geblieben. — Aus Schlesien, ll. September, wird der „Boff. Ztg." ge-

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