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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-09-22 · Heft 39 (22.9.1885) · p. Seite 618

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 39 (22.9.1885)
Date
1885-09-22
Page
Seite 618 (sequence 2)
Language
German
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618 jede weltliche Macht fehlt, um einen religiösen Zwang auszuüben; doch aber hätte diese Bedingung der freien religiösen Bewegung keine Folge gehabt, wenn sie nicht im Geiste des Judenthums und der Juden selbst gelegen hätte. Es sind doch schließlich die Individuen selbst, welche das Auseinandergehen nach verschiedenen religiösen Richtungen und den Ausdruck der letzteren in ihren gottesdienstlichen Einrichtungen bewirkten, und es mußte also in diesen Individuen die religiöse Bewegung frei sein und nach den Grundansichten des Judenthums frei sein können. Um uns dies erkennbar zu machen, brauchen wir nur nach anderen Religionen und Kirchen zu sehen, wo diese freie Bewegung prinzipiell und faktisch ausgeschlosien ist. Da fragen wir uns denn: ist diese freie religiöse Bewegung innerhalb des Judenthums ein Produkt der Neuzeit, oder tief in demselben gelegen? Dies kann uns nur die Geschichte beantworten. Erinnnern wir uns, daß ungefähr im Jahre 160 vor d. gew. Zeitr. in Egypten, in Heliopolis, von den Juden unter dem Schutze des Königs Philometor durch den aus der früheren hohenpriesterlichen Familie stammenden Onias ein eigener Tempel neben dem jerusälemischen errichtet wurde. Wenn auch nicht in seiner äußerlichen Gestalt, so doch in allen inneren Einrichtungen und deren Ausschmuck war dieser egyptische Tempel dem jerusalemischen gleich; die Opfer wurden nach dem Gesetze dargebracht und zwar von richtigen Priestern und Leviten. Die Motive hierzu lagen in den damals in Palästina wüthenden Syrerkämpfen, in der zeitweisen Entweihung des Tempels zu Jerusalem. Aber auch nachdem dieser wieder völlig frei und in seiner Weihe hergestellt war, blieb der egyptische Tempel bestehen. Wie verhielten sich nun die jerusalemischen religiösen Behörden gegen diesen Nebentempel, der doch dem Cultusgesetze widersprach und sich nur auf einen Vers im Jesaias 19, 19 stützte? und wie benahmen sich fortan die egyptischen Juden gegen den Tempel von Jerusalem? Was die letzteren betrifft, so hielten sie zwar ihren Tempel sehr hoch, wallfahrteten zu ihm an den drei Festen und brachten daselbst ihre Opfer dar. Nichtsdestoweniger verehrten sie das Heiligthum zu Jerusalem, sahen in ihm ihr Vorbild, erfüllten ihre religiösen Pflichten gegen denselben, sandten ihre Beiträge zu dessen Erhaltung jährlich durch Abgeordnete dahin und ließen für sich Opfer darbringen. In Jerusalem erwägte man das Bedürfniß der egyptischen Juden zur Zeit, als der Tempel entweiht und der Cultus sistirt war, und wenn man auch später den Bestand des egyptischen Tempels bedauerte, so verdammte man ihn doch nicht, es wurde keinerlei Bann gegen ihn ausgesprochen; ja man bestimmte, daß die Priester des Oniastempels zwar nicht im jerusalemischen fungiren dürften, aber ihrer Priesterrechte nicht verlustig seien und daß Opfergelübde, die ausdrücklich für den Oniastempel gemacht worden, auch daselbst erfüllt werden müßten. So hatte sich hier der Geist der religiösen Freiheit innerhalb des Judenthums in eminentester Weise bethätigt. 233 Jahre bestand der Oniastempel in ungestörten Einverständniß neben dem jerusalemischen, und es war ein eigenes Geschick, daß derselbe Kaiser Bespasian, der durch seinen Sohn den Tempel zu Jerusalem zerstört hatte, kurze Zeit darauf auch den Tempel des Onias schließen und die heiligen Geräthschaften in die kaiserliche Schatzkammer bringen ließ. — Wir mögen hier ferner der fteien Bildung verschiedener religiöser Parteien — die Bezeichnung „Sekten" ist ganz unzutreffend — in Jerusalem gedenken, namentlich der Pharisäer und Saduzäer, die bei der prinzipiell und faktisch scharfen Gegensätzlichkeit friedlich neben einander sich entfalteten, bis ihr sozialer und politischer Charakter hervortrat und sie zum Kampfe reizte. Noch mehr haben wir das Bestreben der beiden Schulen Hillel's und Schammai's hervorzuheben, welche in ihren Entscheidungen und Verordnungen oft ganz entgegengesetzte Beschlüsse faßten, und dennoch keine feindselige Gesinnung aufkommen ließen, indem man sich zu dem herrlichen Spruche vereinigte: „Diese und jene (Lehren) sind Worte des lebendigen Gottes." —Wenn in das mittelalterliche Judenthum der fremdem Boden entwachsene Bann eingeführt ward, so sah man sich dazu genöthigt, um innerhalb der Gemeinden die Anarchie und Zersetzung zu verhindern; und da dieses Mittel auch der anderen Partei zu Gebote stand, war es vielfach erfolglos und nutzte sich ab. — Kehren wir nun zur Gegenwart zurück, so hat sich diese Freiheit und die daraus erfolgende Duldsamkeit in vielen sehr reellen Punkten bewährt. Heben wir als Beispiel die Friedhofsfrage hervor, die auf anderen Gebieten so viele Reibungen hervorgebracht hat und hervorbringt. Es ist noch Niemandem eingefallen, die Bestattung einer Person, welche sich dem Ritualgesetze wenig ergeben gezeigt hat, ja selbst wenn sie in dogmatischer Beziehung zweideutige Ansichten hegte, irgend anders auszuführen, als die jüdische Sitte vorschreibt, oder ihr eine abgesonderte Grabstätte zu geben. In Berlin wurde zu einer Zeit, wo dort das Rabbinat noch völlig orthodox war, einem Rabbiner, der der äußersten Reform anhing, ohne Widerspruch eine Stelle in der den Rabbinen vorbehaltenen Reihe des Friedhofs gewahrt. Ein Gleiches findet hinsichtlich der Ehe statt; wenn die betreffenden Personen einig sind, so wird sicherlich kein Einwand aus ihrer verschiedenen religiösen Richtung erhoben. Der Boden, aus welchem die religiöse Freiheit und Duldung im Judenthume entsprossen ist, war und ist vorzugsweise das Gefühl und Bedürfniß der Zusammgehörigkeit, welche eine durchgreifende Spaltung innerhalb einer solchen Minderheit, die so schon von allen Seiten bekämpft und deren Zersetzung gewünscht wird, als eine schwere Schädigung erscheinen lassen muß. Wie könnte eine so kleine, in.viele

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