Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1885)
- Date
- 1885-09-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Zei1uil> ^Allgemeine des Iudenlhums. 7 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig * Mart. Abonnement in Deutschland lPost;eitungsliste Nr. Hl» und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Or. Ludwiz Philippsoll in Bonn. GXpeörtion: Leipzig, Woßptcrh 18. In redactionellen Angelegenheiten ' wende man sich an Dr. Philipps«» in . I Bonn direct, in allen übrigen an die! ' Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr! 12 M.) find gleichfalls an letztere | einzusenden. 49. Jahrgang. Leipzig, den 22. September 1885. JVo. 39. Inhalt. Leitende Artikel: Die religiöse Freiheit innerhalb des Judenihums. — Die Ausweisungen. I. — Das Ziel im Religions unterrichte des weiblichen Geschlechts. — Der Religionsunrerricht in Wien. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Fra >k furt a. M., München, Posen. — Oesterreich - Ungarn: Wien. — Frankreich: Paris. — Rußland: Warschau. — Amerika. New-Aork. — Bonn: Notizen. — London: Literarische Notizen. — Feuilleton: Das Leben. — Vermischtes. £citc ivc*« Q-cttßcf. Bonn, 16. September. Die religiöse Freiheit innerhalb des Indenthuws. Zum Succothfeste. Unsere Glaubensgenossen in Amerika rühmen sich gern der unbedingten religiösen Freiheit, die sie genießen, und mittelst welcher sie in jeder Stadt eine beliebige Zahl von Gemeinden, je nach den verschiedenen religiösen Richtungen bilden können, so daß der Einzelne, ansässig oder Ankömmling, sich die ihm beliebende, seinen religiösen Ansichten entsprechende auswählen, sich ihr anschließen oder sie wieder verlaffen kann. Sie stellen dies dem gesetzlichen Zwange in mehreren europäischen Staaten für jeden Juden entgegen, der jüdischen Ortsgemeinde anzugehören. Wenn aber Jemand nach Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Wien, Pest, London kommt, so steht ihm die Wahl des Gotteshauses frei, das er besuchen, in welchem er einen Platz erwerben will. Er findet da orthodoxe und Reform-Gemeinden, so wie gemäßigte, der Mittelpartei huldigende. Ja, es giebt sogar kleinere Städte, wie Wiesbaden, Karlsruhe u. s. w.. wo eine orthodoxe und eine reformirte Synagoge besteht. Ueberall, wo die eine oder die andere Partei genügenden Eifer und hinlängliche Mittel besitzt, ist es ihr gestattet, ihrer religiösen Ansicht durch Herstellung eines Gottesdienstes Befriedigung zu schasien. In den meisten Gemeinden hat es die Muttergemeinde übernommen, diesen verschiedenen Richtungen durch Bewilligung von Zuschüsien aus der Gemeindekaffe unter die Arme zu greifen. Nur in den kleinen Gemeinden ist es unmöglich, mehrere oder nur zwei Synagogen neben einander zu erhalten, und dies wird sich in Amerika ebenso verhalten. Allerdings ist dieser Zustand der Freiheit durch das Austrittsgesetz gefördert worden; aber schon vor dem Erlaß derselben bestanden in vielen Gemeinden Synagogen verschiedener religiöser Richtung, indem man sich innerhalb der Gemeinde hierüber verständigte, höchstens mußten die Separatisten ihre gottesdienstliche Einrichtung aus eigenen Mitteln bestreiten, während sie zugleich zur Gemeinde beisteuern mußten. Es war dies also keine religiöse Unfreiheit, sondern nur eine Geldfrage. Dahingegen hatte der gesetzliche Bestand der Ortsgemeinde den großen Borzug — „Einigkeit macht stark" — mit vereinten Kräften alle Bedürfnisse der Gemeinde decken, und segensreiche Institute ins Leben rufen zu können und sich eine gewisse Sicherheit und Dauerhaftigkeit zu bewahren. Jene Beweglichkeit und beständige Schwankung der amerikanischen Gemeinden führt große Nachtheile mit sich; man ist gezwungen, die Beamten auf eine kurze Zeit, also aus ein immerwährendes kurzes Provisorium anzustellen; deshalb die Ermangelung einer tiefer gehenden Wirksamkeit. Selbstverständlich giebt! es auch Ausnahmen. — Fragen wir aber nach dem tieferen Grunde, nach dem Prinzipe, welches diesem Berhältniß in Amerika wie in Europa einwohnt: so besieht es in der innerhalb des Judenthums herrschenden Freiheit, seine religiöse Ueberzeugung zu entwickeln und dieser im Gemeinde- und gottesdienstlichen Leben Ausdruck zu schaffen. Allerdings konnte sich diese Freiheit dadurch entfalten, daß dem Judenthume 39