Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 38 (15.9.1885)
- Date
- 1885-09-15
- Page
- Seite 604 (sequence 4)
- Language
- German
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604 Zeit lang die Besserung des Verbrechers als den wesentlichen Strafzweck angesehen hatte, diese aber durch die Strafe nur in den seltensten Fällen wahrhaft erreicht wird — Zeugniß dafür ist die enorme Zahl der Rückfälligen — wird dieser Strafzweck in der jüngsten Zeit vielfach perhorrescirt. Aber obgleich man ihn als den alleinigen oder allgemeinen Strafzweck nicht mehr anerkennen will, so wird er dennoch in vielfachen Veranstaltungen und namentlich beim jugendlichen Verbrecher, wo die Hoffnung auf Besserung noch stärker ist, verfolgt. Mögen daher jene Theoretiker das Bestehen mehrfacher Strafzwecke nachdrücklich zurückweifen und Feucrbach das Kraftwort angewandt haben: „Daß aus zwei zerrissenen Kleidern kein Staatsklcid zusaminengestückelt werden kann" — so liegt das wohnerIsrael wird vor diesen Greueln gewarnt „damit das Land euch nicht ausspeie, wenn Ihr es verunreinigt." Nicht minder in dem Akte, welcher 5. Mos. 21 vorgeschrieben wird, wenn ein Mord vorgefallen, deffen Thäter unbekannt geblieben. Hier wird nicht blos die nächste Stadt zum Thatorte in Mitleidenschaft gezogen, sondern es werden Gebetworte verordnet, wo es heißt: „Bergieb deinem Volke Israel und lege nicht unschuldiges Blut auf inmitten deines Volkes Israel" und darauf weiter: „Und es soll ihnen vergeben fein das Blut". Deutlicher konnte die Mitschuld des ganzen Volkes an dem unbekannt und deshalb straflos gebliebenen Morde nicht erklärt werden. Ein faktisches Beispiel finden wir in der Geschichte Achans im Buche Josua, wo wegen der Unzutreffende dieses Gleichnisses schon darin, daß wir in! Verletzung des Bannes durch Achan, so lange sie unbekannt jenen keine „zerrissenen Kleider" vor uns haben, sondern in > und unbestraft geblieben, ganz Israel mit der Niederlage bei sich vollständige, aus den allgemeinen psychologischen Zügen! Ai betroffen, und ihm der Sieg erst wieder zngewandt wurde, hervorgehende Zwecke, die sehr gut neben einander bestehen i als die Entdeckung und Bestrafung des Vergehens vor sich und wirksam sein können. Wir werden dies später noch gegangen. — Diese Mitleidenschaft, diese Verschuldung des specicllcr erörtern. Ganzen durch das Verbrechen des Einzelnen verlangt noth- Jn der Thora ist die Staatsidee mit der religiösen Idee, wendig einen Ausgleich der zerstörten sittlichen Ordnung, eine also auch die sociale und die religiöse, so innig verbunden Sühne für die Verletzung des Gesetzes durch die Bestrafung gedacht, daß cs wie selbstverständlich ist, daß durch jedes Verdes Verbrechers, durch welche der Staat sowohl die Sühne brechen die Gesellschaft, der ganze Staat in Mitleidenschaft durch die Anerkennung des Guten und die Lossagung von gezogen wird, eine Mitschuld trägt. Der modernen Aufder Theilnahme an dem Verbrechen, als auch die Vergeltung faffung von der gänzlichen Trennung des Staates von der für die That ausprägt, aber auch zugleich durch die Ab Religion fällt es schwer, eine solche Anficht zu theilen. Aber schreckung der Anderen von gleichem Thun bewirkt. Alle die Geschichte selbst lehrt, daß der Bestand der Völker und diese drei Momente liegen dem mosaischen Strafrecht zu der Staaten von den sittlichen Zuständen abhängt und daß Grunde und werden in ihm geltend gemacht. Derjenige, die fittliche und religiöse Verwilderung den Nieder- und zuwelcher zum Götzendienste verleitet, soll bestraft werden, denn letzt den Untergang herbei führt. So lange die Römer die „du sollst hinwegtilgen das Böse aus deiner Mitte", „dein republikanischen Tugenden pflegten, schritten sie als Sieger Auge blicke nicht schonend auf ihn und erbarme dich nicht über die Länder. Unter der Entartung und schrankenlosen und verdecke es nicht, und ganz Israel soll es hören und sich Sittenlosigkeit unter den Cäsaren sank Rom immer tiefer, bis fiirchten und nicht fürder thun solche Sache in deiner Mitte." es die Beute der Barbaren wurde. Durch sein Versenken Mos. 13, 6 ff.) Wenn Jemand ein falsches Zeugniß abin den kirchlichen Fanatismus verlor Spanien seine Suprematie giebt, „so sollt Ihr ihm thun, wie er trachtete, seinem Bruder und glitt von Stufe zu Stufe bis zu der Ohnmacht und zu thun, daß du hinwegschaffest das Böse aus deiner Mitte Armuth, in welcher es jetzt vegetirt. Doch kehren wir zur und die Uebrigen cs hören und sich fürchten und fürder nicht Sache zurück. Diese Mitbetheiligung der Gesellschaft, später fortfahren, solcherlei Böses zu thun in deiner Mitte." des ganzen Israels an der Schuld, die durch ein schweres: (5. Mos. 19, 19.) Nichts deutlicher als hier die Antheil- Verbrechen entsteht, ist eine mosaische Grundidee. Diese nähme des Ganzen an dem Verbrechen des Einzelnen und spricht sich schon (1. Mos. 40, 10) aus: „Die Stimme von! die daraus gefolgerte Nothwendigkeit der Strafe als Sühne deines Bruders Blute schreiet zu mir aus von dem Erdboden,! für das Ganze, Vergeltung für den Thäter und Abschreckung der seinen Mund aufgcthan, aufzunehmen das Blut deines! der „Uebrigen", damit die That in Zukunft nicht wieder ge- Bruders von deiner Hand." Der „Erdboden" vertritt hier die menschliche Gesellschaft, die eben damals noch nicht bestand. Deutlicher ist sie 3. Mos. 18, 24 ff. ausgedrückt, wo von der Sittenlosigkeit der canaanitischen Bolksstämme die Rede ist: „So ward das Land verunreinigt und ich suche die Schuld beim an ihm und das Land speiet aus seine Beschche. Die Vergeltung durch die Strafe ist übrigens eingeschränkt und vor der Rohheit, die der Strafvollzug bei den Völkern des Alterthums und des Mittelalters hatte, bewahrt, durch die genaue Feststellung des Strafvollzuges, durch den Wegfall aller Foltern und Martern und Gottesurtheile u. s. w., so wie dadurch, daß die Strafe dem Verbrechen adäquat sein