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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-09-15 · Heft 38 (15.9.1885) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 38 (15.9.1885)
Date
1885-09-15
Page
Seite 603 (sequence 3)
Language
German
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auch hier drängten sich die bösen Geister ein, säeten Feindschaft, grimmigen Nationalhaß mit all' seinen traurigen Folgen aus, und diese Saat schoß üppig in die Höhe. Jetzt steht jede Nation der anderen immerfort kampfgerüstet gegenüber, immerfort gespannt, welchen Weg das Nachbarvolk einschlage zum Schaden des anderen. Dieser Nationalhaß besteht aber nicht bloß zwischen den einzelnen Staaten, sondern erhob sein Gorgonenhanpt in allen Staaten mit gemischter Bevölkerung. Da will eine Nationalität die andere beherrschen und sie unter ihre Füße bringen. Der Friede ist überall gestört und der Staat empfindet davon die erschütternden Wirkungen. — Zunächst ist die Folge einer solchen Trennung und Spannung zwischen den Nationen, daß jeder Staat einen großen Theil der Volkskraft auf die Kriegsausrüstung und die Vermehrung seiner Heere verwenden muß, und daß jeder Staat, selbst die kleinen und neutralen, sein Gebiet mit Schutzwehren und Festungen umgürtet. Hieran schließt sich aber mit höchst ernsten Wirkungen auch in Friedenszeiten und da erst recht der Kampf zwischen den Industrien der einzelnen Nationen, ein Zollkrieg, der die Produkte des einen Landes aus den Grenzen des anderen ausschließen will, um die eigene nicht bloß im Lande zu fördern, sondern ihr auch auf den Weltstraßen und Weltmärkten den Sieg über die der anderen Nationen zu verschaffen. Rumänien legt auf die französischen Waaren einen Zoll von 5O0/o ihres Werthes und Frankreich erwidert dies durch einen gleichen Zoll, was nichts anderes als die gegenseitige Ausschließung ihrer Produkte bedeutet. So erschweren, vermindern, vielleicht sogar vernichten sich die Industrien der verschiedenen Nationen. — Aber der Geist, der einmal geweckt ist, schreitet immer weiter vor, verlangt immer stärkere Befriedigung. Dahin rechnen wir die jetzt in einzelnen Staaten aufgekommenen Ausweisungen, die sich nicht auf Verbrecher und Vagabunden beschränken, sondern seit langer Zeit ansässige Familien anderer Nationalität treffen und für dieselben unsägliches Elend bereiten. Wir wollen hier nicht auf die Motive dieser harten Maßregeln eingehen; wir betrachten nur die Thatsache, und diese ist für den Menschenfreund überaus betrübend, nicht blos, weil dadurch das schwerste Unheil über Tausende gebracht, sondern weil durch die Ausführung solcher Maßregeln die Humanität, die Zusammengehörigkeit aller Menschen ties ins Herz getroffen, weil der Haß zwischen den Nationalitäten, die gegenseitige Erbitterung nachhaltig gestärkt wird. Was uns diese Betrachtung heranführt, das ist dieUeberzeuguug, wie weit cs noch bis zu jenem Völkerfrieden ist, der uns seit so vielen Jahrhunderten verkündet worden. Nein, wir zweifeln darum nicht an der dereinstigen Erfüllung. Denn gar viele geschichtliche Vorgänge und Thatsachen lehren uns den allerdings sehr langsamen Gang, welchen die Menschheit bis zu diesem Ziele durchwandert. So heftig, ja so grausam j dieser Zwist unter den Menschenvölkern wüthet, so sehen wir! doch immer wieder den Geist der Humanität erwachen, die Geister ergreifen, dieses und jenes Hinderniß für immer beseitigen. Ja diese Siege der Humanität sind es, welche den Widerstreit der bösen Dämonen aufrufen; aber gewiß, sie werden schließlich an Kraft immer mehr verlieren und in ihrer Wirksamkeit auf immer kleinere Gebiete beschränkt werden. Zu Vieles hat sich von jener Verkündigung bereits verwirklicht, als daß wir die Hoffnung und das Vertrauen aus sie aufgeben möchten. „Ein Geschlecht kommt und ein Geschlecht geht, aber das Wort des Ewigen besteht ewiglich/' Das princip -es Strafrechts oder der Strahweck. 11. Alle diese Theorien haben den Nachtheil, daß sie einseitig aus einer bestimmten Anschauung, aus einer einzigen Voraussetzung hervorgehen. Wir befinden uns aber bei dem Verbrechen nicht blos aus socialem, sondern auch aus psychologischem Boden. Wie nun in der Natur eine Erscheinung nicht aus einem einzigen Faktor, sondern aus mehreren zu-! sammentreffenden entsteht, das Produkt verschiedener Kräfte ist, die Zusammenwirken, um es heroorzubringen — so auch in der menschlichen Seele. Alle unsere Gefühle, unsere Entschließungen und Handlungen sind nicht aus einem einzigen Motive zu erklären, sondern aus nrehrfachen, welche thätig sind, um jene zu produziren. Allerdings besteht das Strafrecht innerhalb der Gesellschaft, des Staates. Sowohl die Strafandrohung, als das gerichtliche Urtheil und der Strafvollzug sind durch das Gesetz geschaffen und bestimmt, und das Gesetz wird allein vom Staate gegeben. Aber das Verbrechen geht doch aus der Seele des Individuums hervor und tritt nur als That in das Gebiet der Gesellschaft ein. Kein Gedanke eines Verbrechens, kein Vorsatz zu demselben, so lange nicht ein Versuch, eine thatsächliche Bemühung zur Ausführung desselben vor sich gegangen, kann bestraft werden. Aber das Verbrechen, vom Individuum gedacht und vollzogen, möge der Gedanke dazu auch noch so schnell, so plötzlich in der Seele des Verbrechers entstanden sein, geht dennoch aus allgemeinen psychologischen Zügen der menschlichen Seele hervor, und erweist sich dies dadurch, daß, sobald man nach den Motiven des Verbrechens forscht, diese in gewisse Kategorien fallen, wie Rach-, Habgier, Wollust und dergleichen. Es erweist sich ferner dadurch, das; der Richter nach den seelischen Motiven forscht und selbst das Strafmaß nach denselben abgemessen wird. Nichts natürlicher deshalb, als daß auch der Strafzweck nicht ein einseitiger, aus einem einzigen Zwecke hervorgehender, einen einzigen Zweck verfolgender sein kann. Nachdem man z. B. eine

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