Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 36 (1.9.1885)
- Date
- 1885-09-01
- Page
- Seite 576 (sequence 8)
- Language
- German
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576 lassungcn der ..Nowoje Wremja" wiederzugebcn, daß sämmtliche aus den Ostprovinzen Ausgewiesenen „Juden und Spitzbuben" seien, das erstere Blatt sogar mit einer Art Zustimmung, muß, zwar nicht ausdrücklich, aber doch durch die Tag für Tag mitzutheilenden Thatsachen von diesen Blättern selbst dementirt werden. Steht es doch statistisch fest, daß kaum ein Fünftel der Ausgewiesenen Juden sind, wie sich dies ebenfalls in der Stadt Posen verhalt (S. uns. Corresp. aus Posen, Redakt.). Die überweisen Politiker der N. Z. sahen nicht ein, daß jener Bericht der Nowoje Wremja nichts Anderes enthält, als den Beweis, daß die deutsche und die russische Regierung hinsichtlich dieser Maßregel im Einverständniß sind. Der Berliner Corresp. der „Franks. Ztg." (vom 21. Aug.) persiflirt deshalb in ausgezeichneter Weise die „Rat. Ztg." — Im Anschluß an den Prozeß des Hofpredigers Stöcker gegen den Redakteur der „Freien Ztg." Bäcker hatte Letzterer bei der Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, ex officio die Anklage gegen den Hofprcdiger Stöcker wegen Beleidigung zu erheben. Darauf ist folgender Bescheid von der Staatsanwaltschaft ergangen: „Auf Ihre Strafanzeige vom 19. Juni 1885 wider den Hofprediger Stöcker wegen Beleidigung gereicht Ihnen zum Bescheide, daß ich die öffentliche Klage nicht erheben werde, weil bei dem Mangel besonderer dazu nöthigen Gründe dies nicht im öffentlichen Jntereffe liegt. Sie sind befugt, Ihr Recht im Wege der Privatklage zu verfolgen (§§. 414. 416. der Reichsstrafprozeßordnung). Der erste Staatsanwalt. Im Aufträge Lippert." Dem Vernehmen nach soll nunmehr der Weg der Privatklage beschritten werden. Dresden, im August. Der Antisemit Baumeister Hartwig, Reichstagsabgeordneter, ist wegen Beleidigung des Dresdner Stadtraths zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, welche Strafe durch Begnadigung in eine Geldstrafe von 1000 Mark umgcwandelt wurde. Aus Württemberg, 21. August. Die Heilbronner Stöckerianer werden von dem Stuttgarter „Beobachter" in folgender köstlicher Weise abgeführt. Das Blatt schreibt: „Stöcker und sein Prozeß. Unter dieser Ueberschrift enthält die „Neckar-Zeitung" folgendes Inserat: „Dem Herrn A. Perls und seinen Anhängern zu Heilbronn, die die Stöckcr'sche Sache so schadenfroh zu ihren Gunsten ausbeuten. ist das Ev. Johannis Kap. 8 B. 1 — 11 zum häufigen Lesen dringend empfohlen. Ein ev. protestantischer Christ." Beim Nachschlagen finden wir, daß es sich um die Geschichte von dem Weibe handelt, welches die Schriftgelehrten vor den Heiland brachten und zu ihm sprachen: „Das Weib ist ergriffen auf frischer That im Ehebruch. Moses aber hat uns im Gesetz geboten, solche zu steinigen; was sagst Du?" Die Antwort des hochsinnigen Weisen von Nazareth ist bekannt: „Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie." Daß der „evangelisch-protestantische Christ" (doppelt genäht hält gut!) der „Neckar-Ztg." den hochwürdigen Herrn Hofprediger mit der sehr defekten Dame in Vergleichung setzt, von welcher der Evangelist hier berichtet, kann uns schon recht sein. Wir hätten einen solch despektirlichen Vergleich nie gewagt; nachdem er aber nun einmal von so autoritativer Seite aufgestellt ist, wollen wir nicht verfehlen, den frommen Einsender noch ganz besonders auf den Schlußpaffus der von ihm citirten Verse aufmerksam zu machen, welcher Jesu Mahnung an die Sünderin enthält: „Gehe hin und sündige hinfort nicht mehr!" Wenn der Herr Hofprediger sich entschließen kann, seinen künftigen Wandel dieser Mahnung entsprechend einzurichten, dann werden es auch der nach ihm geworfenen Steine weniger werden — wo nicht, nicht!" Posen, 21. August. (Privatmitth.) Während die hiesige Polizei-Behörde bisher gegen die hiesigen jüdischen Ausländer mit der größten Nachsicht verfahren — es waren bisher im Ganzen nicht mehr als 4 Familien ausgewiesen — haben gestern und heute neben 95 christlichen auch 25 jüdische Familien, zuallermeist aus Rußland, aber auch einzelne aus Oesterreich, die Ausweisungs-Ordre zum 1. October erhalten. Der größere Theil der Betroffenen ist höchst beklagenswerth, es sind Leute aus allen Berufsklaffen, die mehr oder minder seit vielen Jahren hier ansässig sind. Heilbronn, 19. August. Der Stuttgarter „Beobachter" vom 19. August enthält folgenden Bericht: „Auf Beranlaffung des hiesigen Demokratischen Vereins hielt am Sonntag Abend der Schriftsteller Arnold Perls aus Leipzig einen öffentlichen Bortrag über Herrn Hofprediger Stöcker und seinen Prozeß. Das ausersehene Lokal, der Sonncnsaal, war bis auf den letzten Platz gefüllt, ttotzdem unsere Pietisten in einem Inserat in der „Neckarzeitung" allen „anständigen Bürgern" den Besuch dieser Versammlung widerrathen hatten. Daß die Versammlung dennoch von sehr anständigen Leuten besucht war, geht schon daraus hervor, daß ihr sogar Herr Pfarrer Frauer von Jlsfeld anzuwohnen nicht verschmäht hat. Herr Perls begann seinen Vortrag um 8'/-r Uhr und verbreitete sich, wie die „N. Z." mittheilt, in flüssiger und gewandter Rede über die verschiedenen Phasen des bekannten Prozesses, hob die den Hofprediger Stöcker belastenden Momente an der Hand eines eingehenden Gerichtsberichts nacheinander hervor und kam schließlich zu dem Resume, daß Stöcker sich nicht nur wiederholt gegen die Wahrheit verfehlt, sondern sich auch eines fahrlässigen Falscheides schuldig gemacht habe, was bei einem Hofprediger besonders schwer ins Gewicht falle, um so mehr als er ja selbst anderen Personen ans Herz gelegt habe, einen Eid erst nach 16 ständiger Gewissenserforschung zu leisten. Der moralische Tod, den sich Stöcker durch seinen Prozeß