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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-08-25 · Heft 35 (25.8.1885) · p. Seite 560

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 35 (25.8.1885)
Date
1885-08-25
Page
Seite 560 (sequence 8)
Language
German
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560 die schwangeren Frauen von ihrer Umgebung empfangen; weshalb seit geraumer Zeit, seitdem die Juden nicht mehr in die Ghetti eingepfercht sind, der blonde Typus bei den Juden im Zunehmen ist. Aus Schlesien, 9. August. Ein dieser Tage vom Schöffengerichte in Striegau gefälltes Erkenntniß belegte eilten Striegauer Landwirth mit einer Geldstrafe von 100 Mark, weil er nach Freisprechung zweier wegen Beleidigung eines Wahlvorstehers Angeklagten durch ein Schöffengericht, dessen Vorsitz Assessor Dr. Werner (mosaischen Glaubens) führte, die Aeußerung gethan hatte: „In Schweidnitz kommt die Sache anders, da ist kein Jude Richter." Als Milderungsgrund wurde die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand, daß die Aeußerung bei dem Diner an Kaisers Geburtstage — also in einer Stimmung gefallen sei, in der man nicht jedes Wort auf die Goldwaage lege, — angenommen, im Uebrigen war das Gericht nicht in Zweifel, daß die Aeußerung eine grobe Beleidigung des jüdischen Richters sei. — Homburg v. d. H., 14. August. (Privatmitth.) Auch bei dem diesmaligen Aufenthalte der Kaiserin von Deutschland in unserem Badeorte empfing sie unseren Rabbiner Dr. Appel in Audienz. Die freundlichen Worte, welche die hohe Frau zu dem geistlichen Vertreter des Judenthums sprach, geben von Neuem Zeugniß, daß die antisemitische Gesinnung in ihr keinen Platz gegriffen. Myßlovitz, im August. Man berichtet: Die Simultanschulen verschwinden eine nach der anderen. In der letzten Sitzung der Myslowitzer Stadtverordneten-Versammlung wurde nach der „Kattow. Ztg." die Auflösung der dortigen j Simultanschule beschlossen und nach vorhergegangenen gegenseitigen Zugeständnissen unter den verschiedenen Parteien die Neuanstellung von 4 Lehrern (2 katholische, 1 evangelischer und 1 jüdischer) beschlossen. Die katholische Schule wird i fernerhin 1046 Schüler mit 16 Lehrern, die evangelische! Schule 171 mit 3 Lehrern und die jüdische Schule 96 Schüler! mit ebenfalls 3 Lehrern zählen. j (Wir haben es den jüdischen Gemeindevorständen vorausj gesagt, als unter Falk nicht wenige sich beeilten, ihre! Schulen zu Gunsten der Simultanschulen aufzugeben, selbst ohne die Bürgschast wirklicher Parität! Redakt.) Aus Mecklenburg-Schwerin, im August. (Privatmitth.) Was sich in anderen Ländern von selbst versteht und kaum notirt zu werden braucht, hat für unser M.-Schw. immer noch einige Bedeutung, da das Prinzip der Gleichberechtigung, noch so neu für das Ganze des Staates, noch lange nicht vollständig acceptirt ist. Deshalb sei hier bemerkt, daß jüngst eine Verordnung über das Hebammenwesen erlassen worden, (abgedruckt auch in der „deutschen Mediziual-Zeitung" in Nr. 60.), in welcher auch jüdischen Hebammeu sämmtliche Rechte und Pflichten zuerkannt werden. Wie es sich geziemt, ist davon in der Verordnung gar nicht die Rede, weil es selbstverständlich ist. Es ergiebt sich aber aus der Vorschrift über die Eidesleistung der Hebammen §. 5. Es heißt da: Jede Hebamme hat vor dem Beginn ihrer Berufsthätigkeit 1. sich bei der Obrigkeit ihres Wohnortes zu melden, derselben ihre Berechtigung zur Ausübung des Hebammengewerbes nachzuweisen und vor derselben körperlich, wenn sie einer christlichen Konfession angehört, nachstehenden Eid: „Ich N. N. gelobe und schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die Vorschriften, welche wegen der Ausübung des Hebammenberufs erlassen sind oder künftig erlassen werden, stets mit Treue, Pünktlichkeit und Eifer befolgen und überhaupt alles dasjenige beachten und leisten will, was einer! gewiffenhaften Hebamme zu thun gebührt. So wahr | mir Gott helfe und sein heiliges Wort!" [ wenn sie aber einer christlichen Konfession nicht anj gehört, ebendenselben Eid unter Weglassung der Schlußj Worte „und sein heiliges Wort" abzuleisten. Im Grunde üeht man die Nothwendigkeit dieser Weglassung nicht ein. Auch die Juden hoben „ein heiliges Wort" und zwar ein solches, das auch die christliche Confession als „heiliges Wort" anerkennt. Ein Anderes wäre es, wenn es nach der früheren Formel „und sein heiliges Evangelium" hieße, das kann und wird kein Jude beschwören, aber „sein heiliges Wort" vermag jeder Jude zu sprechen: „Das Wort des Ewigen geht von Zion aus" (Jes. 2,3). Rumänien. Bukarest, 10. August. Die Besorgniß, die wir in voriger Nummer aussprachen, hat sich schnell verwirklicht. Man schreibt aus Bukarest: In Betreff der Londoner Meldung, daß eine Deputation der englischjüdischen Association beim Marquis of Salisbury die Vermittelung des englischen Cabinets zu Gunsten der verfolgten Juden Rumäniens nachgesucht habe, drückt der „Telegraful" die Vermuthung aus, dieser Schritt sei von den hiesigen Juden veranlaßt worden und fordert die Ausweisung der Schuldigen oder deren Bestrafung als Hochverräther, weil sie die Intervention einer fremden Macht gegen Rumänien anrufen. Russland. Odessa, 14. August. (Privatmitth.) Einige auswärtige Blätter machen sich ein Geschäft daraus, geringfügige Zusammenstöße, in welchen Juden betheiligt sind, zu „Judenhetzen" aufzubauschen. So jüngst eine Prügelei zwischen j einem jüdischen Händler und einem russischen Bauer und

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