Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 34 (18.8.1885)
- Date
- 1885-08-18
- Page
- Seite 544 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227590--42858-3311451- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
544 ins Leben trat, bis sie 1856 eine Gemeindeanslalt wurde,! dieses Weltgetriebes und nicht Kraft und Geist als Mittel zugleich mit der im Jahre 1850 eröffneten und zwei Jahre! zur Bewältigung der Lebensarbeit, sondern nur der Geist als später unter Leitung von vr. Samuelsohn gestellten zweiten! Geist ist Bildungsobjckt der Religion, die christlichen Con- Religionsschule. Auch in Berlin hatte nach einem 7 Jahre fessionen bedürfen nicht der besonderen Religionsschulc, weil der vorher mißlungenen Versuch Rabbiner vr. Sachs 1854 eine Staat den Religionsunterricht als obligatorischen Gegenstand jeder Religionsschule ins Leben gerufen, die unter anfängliche j Schule festgesetzt hat. Und hieße es nicht, unsere Religion auf- Direktion von vr. Rvsin gestellt, seit 1867 von vr. Kirschstein! geben, an unserer Lebenskraft verzweifeln, wollten wir, wo geleitet wird. Dem Beispiele Magdeburgs, Breslaus und wir die trefflichen Veranstaltungk.» des Staates zur Erhaltung der Berlins folgten fast alle nur irgendwie bedeutenden Gemeinden Norvdeutschlands, und schon beginnt man auch im Süden die Einrichtung nachzuahmen. Soll ich Sie ermüden, m. g. H., durch Aufzählung aller mir bekannten Religionsschulcn, durch statistische und Personalangaben, durch Detaillirung aller Einrichtungen und Lehrpläne der verschiedenen Religionsschulen? Die ersten Anstalten haben den späteren zum Muster gedient, und Lehrstoff und Lehrplan sind fast überall dieselben; und mögen auch über das Wie und Wieviel verschiedene Meinungen bestehen, mag jede Provinz für sich aus Speciallehrpläncn einen Normallehrplan geschaffen haben, alle die Verschiedenheiten und Meinungsdifferenzen betreffen nur die Form, nicht das Wesen, alle erstreben das gleiche Ziel, wenn auch auf etwas verschiedenen Wegen, das eine große Ziel, Erhaltung und Befestigung des Judenthums in dem Heranwachsenden Geschlechts. christlichen Religion vorAugen sehen, selbst unthätig zufchauen, weil uns nicht Hülfe vom Staate kommt, nicht versuchen zu schwimmen, weil der schwimmkundige Schiffer nicht die Menschenfreundlichkeit hat, uns ans dem Waffer zu ziehen? „Die Sorge für den Unterricht ihrer Jugend (und ihr Kirchenwesen)", sagte bei einer feierlichen Gelegenheit einer der bedeutendsten jüdischen Geister Berlins, „gehört einzig und allein in den Bereich der Wirksamkeit der jüdischen Gemeinde, ja diese Wirksamkeit für den Unterricht ihrer Jugend ist der Grund ihres Bestehens, die größere oder geringere Energie in der Wahrnehmung so hochwichtiger Jutereffen kann den Maßslab für ihre innere Lebenskraft abgeben." Noch haben die Vorstände verschiedener größerer jüdischen Gemeinden, besonders in Ost- und Westpreußen, aber auch in unserer Provinz, dem Bedürfniß ihrer Zeit nicht Rechnung getragen, fei es aus pekuniärer Rücksicht, sei cs aus Einen Einwand hat man gegen die Gründung besondererj religiösem Jndifferentismus, sei es aus principieller Gegner- Religionsschulen erhoben, der scheinbar berechtigt klingt, in der That aber ebenso unrichtig wie unklug ist. Man sagt, die Juden sollen keinen Staat im Staate bilden, es befördere schüft; viele Gemeinden begnügen sich mit einem nach altem Muster zugeschnittenen Beth-Hamidrasch, in denen polnische oder auch deutsche Melamdim Chumcsch mit Raschi nach altdie Entfremdung von den christlichen Mitbürgern, wenn die hergebrachter Weife lehren. Unsere Zeit stellt andere An- Juden eigene Schulen errichteten. Richtig wäre der Vorwurf, wenn wir, während sonst im Staate das Princip der Confessionslosigkeit der Schule zum Durchbruch gekommen wäre, an jüdischen Elementarschulen festhielten, und jüdische Gymnasien und Bürgerschulen nach dem Muster der Samsonschule in Wolfenbüttel gründen wollten. Aber ist denn die große Prinzipienfrage der letzten Jahrzehnte, ob Communalob confefsionslose Schulen zum Abschluß gebracht, neigt nicht, in dem Hin- und Hergewoge der Meinungen, die unmittelbare Gegenwart eher dem Princip der confeisionellen Schule zu? Und trotzdem verschwinden jüdische Elementarschulen immer mehr von der Bildfläche, trotzdem wird als ein Phantast, als Schrullenjäger belächelt, wer von der Gründung jüdischer Gymnasien redet. Eine Absonderung haben wir trotz vorübergehender Reaction nicht zu befürchten. Die gewaltige Aufgabe der Gegenwart bedarf so sehr jeder einzelnen Kraft, daß sie zu ihrer Bewältigung die scheinbar widerstrebendsten Elemente vereinigt und die Annäherung und Verschmelzung aller Klaffen des Staates mit Riesenschritten vorwärts eilt, jeder Schranke spottend, welche Willkür und Haß aufgerichtet. Nur die Religion und religiöse Erziehung liegt abseits spräche. Geläuterter, nach festen Principien geregelter Religionsunterricht, gleich stark einwirkend auf Verstand wie Gemüth, thut unserer Jugend noth. Achtung und Liebe muß sich die Schule verschaffen, die bestimmend auf die Lebensgrundfätze des Kindes einwirken will. — Schlimmer noch sieht es in Gemeinden mit nur wenig jüdischen Familien aus. Entweder fehlt der Religionsunterricht gänzlich oder er wird erthcilt von einem Manne, der je tüchtiger er als Schächter, um so untüchtiger als Schulmeister ist. Der Staat wird hier keine Abhilfe schaffen. Er legt zwar nach dem Gesetze von 1847 jeder Synagogengemcinde die Pflicht auf. solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterricht fehlt und bestimmt, daß nur solche Personen als Religionslehrer zugclaffen werden, welche zur Ausübung eines Elementarschulamtes vom Staate die Er laubniß haben, aber woher sollen kleine arme Gemeinden beim besten Willen die Mittel nehmen, einen staatlich geprüften Religionslehrer zu besolden; und wie viele Deutsche giebt es, die unter so wenig verlockenden Umständen den Beruf eines Lehrers ergreifen mögen, zumal jeder Gemeinde das Recht