Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 33 (11.8.1885)
- Date
- 1885-08-11
- Page
- Seite 525 (sequence 5)
- Language
- German
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fl|hrr^^fl(tf~r.tm**mr4mm» 52S ihre» früheren Wohnsitzen eine andere Sprache mitgebracht, i diese zu verlassen und die Sprache ihres gegenwärtigen Vaterlandes anzunehmen. Wir wollen als Beispiel nur auf Ungarn Hinweisen, wo die Juden Jahrhunderte lang deutsch sprachen. Es ist erst einige Jahrzehnte her, als in einigen Gegenden Ungarns von den Juden das Deutsche noch als eine halb und halb geheiligte Sprache betrachtet ward, sodaß sie an Sabbath und Festtag nur deutsch sprachen. Dies ist jetzt nicht allein gänzlich geschwunden, sondern in das Gegentheil umgeschlagen, in einen Fanatismus für die magyarische Sprache, so daß das Deutsche aus ihren Schulen verdrängt ist und deutsche Lehrer selbst in undankbarster Weise hinauscomplimentirt worden, wovon wir mehrere Beispiele sahen. Ebenso ist, namentlich bei der Jugend der russischen Juden die Vorliebe für die russische Sprache erwacht. Wir haben jetzt keine moderne Sprache mehr, in welcher nicht jüdische Autoren aufgetreten und sich zum Th eil recht vortheilhaft ausgezeichnet haben; in Poesie, Geschichte und der strengen Wiffenschaft haben Juden Bedeutendes geleistet. Sprachen wir oben von der Blüthe der neuhebräischen Literatur, so müssen wir eingestehen, daß diese sich auf immer engere Kreise beschränkt, daß die jüdische Masse des Hebräischen immermehr unkundig wird, sodaß selbst im Gottesdienste die Lüneburg, 22. Juli. Offener Zrief au den Herrn Geheimrath Vr. Geffken. Es ist auch in diesem Blatte von dem, im „Hamb. Corr." erschienenen Schreiben des Dr. Geffken die Rede gewesen, in welchem er die Gründe auseinandersetzte, aus welchen er die „Ehrenerklärungfür Stöcker nicht unterschrieben habe. Gegen einige antisemitische Aeußerungen dieses Schreibens hat Herr Robert Heinemann, ein junger Jurist in Lüneburg, in demselben Blatte vom 24. Juli, unter dem oben angeführten Datum einen „offenen Brief" veröffentlicht, welchen wir hier wiederzugeben uns verpflichtet fühlen. Er lautet: Geehrter Herr Geheimrath! Sie haben durch den „Hamburgischen Correspondentcn" ein Schreiben veröffentlichen lassen, in welchem Ihre Stellungnahme zum „Fall Stöcker" motivirt wird. Die Publicität, welche dadurch ihrem Auftreten gegeben ist, und das besondere Gewicht, welches Ihren Aeußerungen in wissenschastlicheu und literarischen Kreisen zukommen muß, veranlaßt mich, mit Bezug aus den Inhalt und die Form Ihrer Begründung das Folgende öffentlich zu erklären. Ich bemerke zunächst, daß ich Jude bin. und daß mich daher der Fall Stöcker als solcher nicht berührt. Die Lösung Landessprache eine theilweise Aufnahme findet, wie denn schon! dieser Frage müssen wir der sittlichen Auffassung unserer mit dem Anfang unseres Jahrhunderts die Predigt aus der! christlichen Mitbürger überlassen. Ihre Erörterungen mit jüdischen Kanzel in reiu deutscher Sprache, in den andern Ländern in der dortigen Landessprache gehalten wird. Daß diese Ausscheidung jedes fremden und hergebrachten Elementes aus der Volkssprache, diese völlige Bereinigung der Juden mit den Völkern in sprachlicher Beziehung, diese Aufnahme der reinen Landessprache in den jugendlichen Geist von Kindesbeinen an von großem psychischen Einflüße sein muß, wird keinem denkenden Beobachter entgehen. Die neueren Untersuchungen und Forschungen haben nachgewiesen, daß Nichts in der menschlichen Seele in so engem Zusammenhänge, in so tiefer Wechselwirkung steht, als Sprache und Verstand und Gesinnung. Mehr als die Annahme äußerer Sitten wirkt die Aneignung und Entwicklung der Sprache auf das psychische Wesen des Menschen. Wie deshalb im ganzen Verlaufe der Geschichte der jüdische Stamm unter dem Einflüsse dieser von ihm in sich aufgenommenen Sprachen stand, so muß auch die neuere Entfaltung, wie wir sie eben bezeichnet, von großer Wirkungsweise sein. Mögen diesem Gegenstände weitere Forschungen und Erörterungen gewidmet werden. Bezug auf diesen Punkt lasse ich daher außer Betracht. Entgegentreten muß ich aber vorerst den von Ihnen gewählten Ausdrücken „jüdischer Wucher" und „jüdische, bezw. verjudete Presse". Es sind dieses Schlagwörter im politischen Tageskampf geworden, von denen man bedauern muß, daß sie im Munde sittlich und geistig gebildeter Männer angetroffen werden. Zu was — darf ich fragen — soll es führen, wenn man Kategorien rechtswidriger oder unsittlicher Handlungen derart mit einem das Religions- oder Stammesverhältniß kennzeichnenden Worte in Verbindung bringt, daß die Annahme eines Causalnexus zwischen beiden Begriffen unausbleiblich ist, daß jeder Dritte glauben muß, eine derart strafbare oder unmoralische Handlungsweise sei Leuten dieses Glaubens, dieser Nationalität immanent? Heißt e» nicht, tausend Unschuldige wegen eines Schuldigen strafen, wenn man auf Grund von historisch gegebenen Beziehungen das Delict eines Einzelnen einer unbestimmten Menge zur Schuld anrechnet? Ist cs nicht der höchste Grundsatz sowohl des staatlichen Strafrechts, als der moralischen und erhischen Kritik, daß eine Verantwortung nur für diejenige Handlung besteht, welche auf das rechtswidrige oder nicht pflichtgemäße „Wollen" des Individuums zurückführbar ist, welche der einzelnen, bestimmten Persönlichkeit zur Schuld zugerechnet werden kann? Erinnert man sich nicht mehr des Worts einer erhabenen Dame, das mit dem Glauben und der Nationalität