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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-08-04 · Heft 32 (4.8.1885) · p. Seite 510

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 32 (4.8.1885)
Date
1885-08-04
Page
Seite 510 (sequence 6)
Language
German
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510 vor einem Kreise seiner Anhänger hören lassen und dabei! Streiflichter auf seine Thätigkeit im öffentlichen- Leben und seine fernere Agitationsweise geworfen. Die Chriftlichsocialen des dritten Wahlkreises feierten auf dem Bock ein gut besuchtes Sommerfest. Jedoch bestand das Gros der Versammlung ans Frauen und Kindern, unter den Männern überwogen die jugendlichen Elemente. Herr Stöcker, mit Beifall begrüßt, gedachte der Prozeße, erklärte, daß ihm das Urtheil des ersteren 12 Stunden lang die schwerste Betrübniß, so lange er eben dies Urtheil nicht gelesen, bereitet habe; später sei er ruhig geworden. Viele Sympathiebezeugungen habe er wäbrend dieser Zeit erhalten, und er erkläre hier an dieser Stelle, daß er, so lange noch ein Bluts-! tropfen in ihm sei. für die Sache, der er sich hingegeben, kämpfen werde; aber er werde versuchen, die Gegner freundlicher zu behandeln und vorsichtiger aufzutreten. Nach der Rede Stöckers sang die Versammlung das Lutherlied „Eine feste Burg ist unser Gott", darauf feierte Prof. A. Wagner in der ihm üblichen Weise Hofprediger Stöcker als den Bahnbrecher. Das Fest nahm dann feinen gewöhnlichen Verlauf. Es ist klar, daß Stöcker, selbst wenn er von seinem Amte suspendirt würde, seine agitatorische Thätigkeit fortsetzen werde. Jndcß wird derselben die nachhaltigste Kraft, die in der ethischen Werthschätzung liegt, fehlen, und daß ein großer Theil der confervativen Partei sich von ihm fern halten werde, müssen wir zu ihrer Ehre annehmen. Was die national-liberale Partei betrifft — deren Anhänger in Siegen die Wahl Stöckers in den Reichstag entschieden haben — so hat sich die „Köln. Ztg." nach dem ersten Processe entschieden gegen Stöcker ausgesprochen. Das Organ der! national-liberalen Partei im vormaligen Kurhessen, die „Hess.; Morgenztg." bringt einen geharnischten Leitartikel gegen „Stöcker und seine Anhänger", in welchem es heißt: „Wer jetzt gegen Stöcker ist, kann sich stützen auf den Wahrspruch unserer Gerichte. Wer jetzt noch für Stöcker ist, der erklärt damit, daß unsere Richter das, was Recht ist, nicht zu finden wissen, daß öffentliche Meinung und Richterspruch zwei unvereinbare Dinge find, und daß für einen Deutschen an unseren Gerichten nicht Recht und Gerechtigkeit zu finden ist." Aus der Provinz Posen, im Juli. Lol-Ardre. in. Dem Aergerniß gegenüber, welches die im Kol-Nidre Artikel I I nach gewiesene Ausbeutung der R. Eliefer den Jakob'schen Sentenz seitens des Talmuds im Herzen jedes Nichtstocktalmudisten erzeugt, gewährt das Verhalten des Volkes jener Zeit zu dieser Deutelei eine wahrhaft erhebende Erquickung. Der gesunde Sinn des jüdischen Volkes batte eben an der einen Neuerung, nach welcher Lossprechung von bereits gethanen Gelübden zulässig sei, schon genug, und ließ dieselbe um deswillen sich gefallen, weil die pentateuchische Einsprechung durch den Vater oder Ehemann ihm für jene einige Anlehnung bot. Tie weitere Neuerung jedoch, gegen noch gar nicht entstandene Gelübde durch Abfolution von vornherein (ü ln Tetzel -) sich sicher stellen zu können, lehnte derselbe Bolksgeist ab und versagte ihr die Anerkennung. Es beweist dies außer dem Kol Nidre alten Stils, auf den ich bald zurückkomme, der 2”-: rrm --r, wie auch im Rödelheimer Machsor für das Bersöhnungsfest zu finden ist. Dieses Stück, in fast rein hebräischer Sprache verfaßt, zerfällt nämlich in drei Theile, von welchen dort der erste 3;), der zweite 1 und der dritte 6 Zeilen zählt. Dasselbe; bildete ein bei unseren Voreltern stark in Hebung gewesenes; Privat-Exercitium, an welche:« rnindestens vier Personen theilnehmen mußten. Es tritt hier je abwechselnd der eine vor den andern dreien mit der Ansprache all I auf, in welcher er in aller Form Lossprechung nachsucht für die im vorigen Jahre übernommenen Gelübde aller Art. Ter zweite Theil enthält die ihui von den andern dreien ertheilte Lossprechung, und erst mit dem dritten Theil nimmt derselbe nochmals nachträglich und nebensächlich das Wort zu der Erklärung, daß auch seine Gelübde, auch des nächsten Jahres, ungültig und wcrthlos seien. — Es liegt auf der Hand, daß, hätte das Volk der talmudischen Neuerung der vorherigen Lossprechung zu Neujahr von den Gelübden des zukünftigen Jahres feine volle Sympathie entgegengebracht, so müßte hier der Löwenantheil dieser zufallen,und somit die Priorität und das längere Stück ihr, die dritte Reihe und das kürzere Stück dagegen der nachträglichen Lossprechung zu Theil geworden fein. — Genau dieselbe Erscheinung bietet aber auch der chaldäische Theil des Kol Nidre noch in seiner jetzigen Gestalt. Denn die an ihm geübte Aenderung ist so ungeschickt und stümperhaft ausgefallen, daß sie auch dem blödesten Auge nachweisbar ist. — An die rein hebräische Oase des dritten Verses in der chaldäischen Wüste des Kol-Nidre stößt sich Jeder. Gar leicht begreiflich ist ihr Sinn, daß sie das bevor steh ende Jahr zum Inhalte hat. Ebenso ist grammatikalisch unbestreitbar, daß die vier Zeitwörter de» zweiten und das eine des dritten Verses des Kol-Nidre die Vergangenheit ’ (Präteritum) ausdrücken. Es refultirt hieraus ein Wider- , spruch, der mindestens lächerlich ist. —

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