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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-07-28 · Heft 31 (28.7.1885) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 31 (28.7.1885)
Date
1885-07-28
Page
Seite 502 (sequence 14)
Language
German
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502 wobei uns weder Pferde noch Esel zum Transporte des Weizens gegeben werden und wir denselben auf unseren Schultern nach den Häusern der Beks tragen müssen. 15) Einen Tag im Jahre gehen 30 Mann aus unserer Mitte in den Wald, um die daselbst befindlichen Pferde- und Rinderställe vom Miste zu reinigen. 16) Einen Tag im Jahre gehen wir alle in den Wald hinaus, um srische Zweige zu schneiden und Besen zu binden. 17) Drei Tage im Lause des Winters sind wir damit beschäftigt, den Schnee von den Dächern ihrer Häuser zu werfen. 18) Zwei Tage im Monate fällen wir alle Holz im Walde für die häuslichen Bedürfnisse der Beks. 1'.») Emen Tag im Monate müssen unsere Weiber den Weizen und die Gerste in der Mühle reinigen. 20) Zwei Tage in der Woche reinigen wir die Pferde- und Rinderställe und führen den Mist auf die Felder hinaus. 21) Einen Tag in der Woche bringen wir mit dem Säubern der unreinen Orte auf ihren Höien zu. 22) 30 Mann von uns sind der Reihe nach. Jeder einen Tag hindurch, in ihren Schmieden beschäftigt; ist die Reihenfolge zu Ende, so wird wieder von Neuem begonnen, und so geht es das ganze Jahr hindurch. 23) Zu jeder beliebigen Zeit, wenn wir aufgefordert werden, müssen wir Sand graben und nach ihren Häusern bringen. 24) Ein jeder von uns ist verpflichtet, einen Tag im Jahre Kalk auf unseren Schultern aus der Stadt Derbent zu bringen, um die Häuser der Beks damit zu weißen. 25) Alljährlich werden wir nach Derbent geschickt, um Naphta auf unseren Schultern zu bringen, ihre Büffel zu schlachten und noch anderer häuslicher Bedürfnisse wegen. (Der Weg von Derbend nach Rakul beträgt etwa 15 Werst oder 3 Stunden zu Pferde.) 26) Zwei oder drei aus unserer Mitte werden beauftragt. Gruben in der Erde zu graben, um daselbst ihr Getreide aufzubewahren; und eine Last von mehr als 500 Pud bringen wir alljährlich von den Feldern auf unseren Schultern nach den Gruben. 27) Wenn es regnet, dann müssen wir die Asche aus unseren Oefen nach den Häusern der Beks bringen, um die Tächcr damit zu bedecken, daß der Regen nicht in die Häuser durchdringe. 28) Jedes Haus von uns muß alljährlich 12 Hühner und Hennen und 150 Eier entrichten; sind keine vorhanden, so nehmen die Diener irgend ein Hausgeräthe zum Unterpfande und schlagen dabei die Hausleute aufs Heftigste. 29) Jedes Haus liefert alljährlich 12 Paar Schuhe. 30) Diejenigen, welche für Lohn in den Tabakspflanzungen arbeiten, müssen alljährlich 20 Pfund Tabak entrichten. 31) Diejenigen, welche keinen Ta-- bak pflanzen, müssen alljährlich eine den Werth von 20 Pfund Tabak repräsentirende Summe entrichten. 32) Der Verheiratete zahlt dem Bck 30 Cop. jährlich, llnverhcirathete und Kinder 15 Cop. 33) Jedes Hans giebt alljährlich für die Knechte und Diener des Beks 2 Pfund Tabak. 34) Dem Steuereintreiber zahlt jeder von uns 3 Cop. für seine Mühe. 3ö) Findet eine Hochzeit bei einem Bek statt, so zahlt ein jedes Haus von uns 1—2 Rubel. 36) Berheirathet sich ein Jude, so zahlt der Vater des Bräutigams den Beks des Dorfes, aus welchem die Braut stammt, l2 Rubel. 37) Der Hochzeitsgeber muß den Beks ein Tuch, einen Hahn und 10 Eier entrichten. 38) Findet bei einem Bek eine Hochzeit statt, so müssen wir zu jeder Hilfeleistung in ihren Häusern bereit sein. 39) Stirbt Jemand von ihnen, so müssen wir alle insgcsammt bei der Bestattung Dienste verrichten. 40) Jeder ist verpflichtet, den Bestinunnngen und Befehlen der Beks sich zu unterordnen und sie genau und pünktlich auszuführen. Wer dieselben nicht sofort ausführt, wer seine Steuern nicht zur Zeit zahlt, wer nicht zur Arbeit geht, sobald er gerufen wird, der unterliegt einer strengen Strafe, die an ihm ohne Nachsicht und Erbarmen geübt wird, gleichviel ob Mann oder Frau. Außer diesen Steuern und Dienstleistungen sind wir beständigem Drucke und Beleidigungen unterworfen. Bringen wir am Abende, wenn wir von der Arbeit heimkehren, Holzbündel auf unseren Schultern, so kommen die Knechte und nehmen sie uns mit Gewalt und schlagen uns dabei heftig (wovon ich selbst Zeuge gewesen bin). Sitzen die Beks am Abende auf dem Dache im oberen Dorfe, unserem Dorfe gegenüber, so darf keiner von uns vor seiner Hausthür sitzen, aus Ehrfurcht vor ihnen. Steht Jemand nicht sofort auf, oder hat er die da oben Sitzenden unbeachtet gelassen, sofort werden Diener abgesandt, die ihn aufs Grausamste zurichtcn. Hat Jemand nicht demüthig genug gegrüßt, so wird er aufs Heftigste von ihren Knechten geschlagen. Zu jeder beliebigen Zeit schicken sie ihre Knechte und nehmen unsere Pferde und Esel zur Arbeit. Alljährlich werden uns Pferde, Rinder und Esel gestohlen, die Beks kümmern sich aber weder um die Diebe noch um das Gestohlene und forschen nach ihnen nicht. In der Nacht überfallen Muselmänner unsere Häuser und plündern und rauben mit Gewalt, während wir nicht im Stande sind, uns zu wehren und den Kampf mit ihnen zu beginnen. Findet bei uns eine Hochzeit statt, so wird in der darauf folgenden Nacht die ganze Mitgift, all' das Geräthe, selbst Talessim, Thephilin und Bücher mit Gewalt entwendet. Gehen unsere Frauen nicht so eilig zur Arbeit, dann werden sie von den Knechten heftig geschlagen. Mit ihren Säuglingen auf der Hucke müssen sie zur Arbeit, eilen; nur Greisinnen und Kinder bleiben zu Hause, und nicht selten ohne Speise und Trank weinen sie, bis ihre Mütter am späten Abend heimkehren. Die Beks zwingen uns, am Sonnabend und Festtagen zu arbeiten und als wir uns weigerten, wurden wir mit Stübern und Peitschen geschlagen. Wir waren bereit, lieber in den Tod zu gehen, als am Sonnabend zu arbeiten, und noch bis auf den heutigen Tag enthalten wir uns der Arbeit am Sabbalh und Festtagen. Trotzdem sind wir oft genöthigt, den Sabbath und die Festtage zu entweihen. Un-

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