Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1885)
- Date
- 1885-07-28
- Page
- Seite 494 (sequence 6)
- Language
- German
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4V4 nun bereits wiederholt durch gerichtliche Erkenntnisse gekennzeichnet worden, braucht wohl kaum hervorgehoben zu werden: Fügt man hinzu, daß die Gerichtshöfe doch immer nur auf streng-juridisch erwiesene Thatsachen eingehen können und den allgemeinen sittlichen Werth nicht in Betracht ziehen dürfen: so wird jeder Unbefangene zugestehen, daß wir Juden einer besseren Rechtfertigung nicht bedürfen. *) l) Wir heben aus dem zweiten Blatte der „Köln. Ztg." vom 17. Juli folgende Stelle hervor: „Was endlich den driuen Punkt betrifft, so hat sich die Lage des Herrn Hospredigers nach dem Prozesse wesentlich verschlechtert. Es handelt sich um den Erlös einer Sammlung, die Herr Stöcker nach einer Rede vom 18. Januar 1878 sür ein Haus für Arbeilcrinvaliden veranstaltet hatte. Im Bäcker'- schen Prozesse, in dem auch dieser Punkt zur Sprache kam, erklärte nun Zeuge Stöcker, er habe von einem Freunde eine kleine Summe >ur Begründung eines Jnvalidenhauses bekommen, die weiteren Sammlungen hätten nur 2000 Mark ergeben, und da damit der Sammelzweck nicht zu erreichen war, habe er zur Deckung von Parteischulden jene 2000 Mark gegen einen Schuldschein von ihm verwandt, die Zinsen an die 1884 cingcgangene Tahrlehn-kaffe der christlichlocialen Partei überwiesen und demnächst die Summe zinslos der Stadtmission, deren Direktor Herr Stöcker selbst ist, geliehen. Bald nach dem Prozesse ist dann die in weiteren Krei'en bisher mit Erfolg unbekannt gebliebene Caffenverwaltung der christlich-socialen Partei ihrem Parteiführer zu Hülfe gekommen und erklärte, die gesammelte Summe sei zu gering und für den Zweck unverwendbar gewesen, und doch hätte die Ausführung vertagt werden müssen; deshalb habe der Parteivorstand, dem ausschließlich die Verfügung zugestanden habe, das Geld in verschiedener Art angelegt, zuletzt als zinsloses Darlehn zum Ankauf des Stadtmissionshauses; die Grundstücke der Stadtmission, die keine Corporationsrechte besitze, seien aber auf den Namen des Hospredigers Stöcker eingetragen, und deshalb habe dieser den Schuldi schein über die 20OO Mark ausgestellt. Demgegenüber weist nun der „Reichsfrcund" aus Quittungen des „Staatssocialisten" und dem Bericht des..Reichsboten" nach, dass die Sammlung schon am 7. Mär; 1878 3500 Mark, nicht bloß 2000 Mark, betragen habe; daß nicht , zu ermitteln sei, wie viel nachher die Sammlung noch ergeben habe.! warum sie plötzlich eingestellt worden sei und wo die Zinsen dieser > 3500 Mark, wenigstens bis 1884, also während 6 Jahren (zu 4 pEt. etwa 840 Mark), geblieben, sowie endlich, daß die angeblich der Stadtmission 1884 zinslos geliehenen 2000 Mark im Cassenbericht des I Schatzmeisters der Stadtmission sür 1884 nicht aufzufinden seien. Die Nachweise dürften nicht nur Herrn Slöcker, sondern dem gesammten i Vorstande der christlich-socialen Partei, falls dieser die Sammlung I als Parterfammlung anerkennen will, den dringendsten Anlaß geben, j schleunigst Rechenschaft abzulezen." Sevt'Mvi d yvuxc ijzic (] lew Deutschland. Berlin, den IO. Juli. Wir geben hier noch einige Bemerkungen des Berliner Coresp. der „Franks. Ztg." über die „Erklärung" zu Gunsten Stöckers wieder. Er sagt: „Zu den Mitteln, mit welchen die Anhänger des Hofpredigers Stöcker seine Rehabilitirung betreiben, gehört bekanntlich auch eine in der „Kreuzzeitung" und im „Reichsboten" veröffentlichte Erklärung, deren Unterzeichner versichern, „daß die Lauterkeit und Ehrenhaftigkeit seines Charakters, wie die Verdienstlichkeit seines Wirkens über allen Zweifeln erhaben sind." Das Ding sah ja, als die erste Serie Unterschriften veröffentlicht wurde, nicht übel aus, und die Sache war auch schlau angefangen, denn die Erklärung ist so allgemein gehalten und vermeidet so geschickt jedes Eingehen auf die Einzelheiten des Prozesses und die Urtheilsrnotivirung, daß Jeder der jetzt überhaupt noch den Muth hat, sich zu Stöcker zu bekennen, sie allenfalls unterschreiben kann. Inzwischen aber dürften die Urheber wohl selbst zu der Ueberzeugung gekommen sein, daß sie damit in eine böse Falle gcrathen sind. So lange die „Kreuzzeitung" und der „Reichsbote" in Leitartikeln und in ihrer Eigenschaft als konservative Organe für Stöcker's Unschuld plaidirten, konnten sie behaupten, sie sprechen im Namen der konservativen Partei, namentlich der konservativen Fraktionen des Landtages und Reichstages. Sie hatten den Vottheil des Grundsatzes für sich: grsi laoet, eoasentit. Nachdem sie aber diese Adresse mit Namensunterschriften inscenirt haben, sind sie dieses Bortheils verlustig gegangen. Wer diese Adresse, für die lebhaft agitirt wird, nicht unterschreibt, bezeugt damit ausdrücklich, daß er ihr nicht zustimmt und von der „Lauterkeit und Ehrenhaftigkeit des Charakters und der Verdienstlichkeit des Wirkens" des Herrn Hospredigers eine andere Meinung hat- Unstreitig gilt dies von den Mitgliedern der konservaliven Fraktionen im Reichstage und im Landtage. Wie gestaltet sich nun die Sache'? Unter den ersten zwei- bis dreihundert Unterschriften waren 47 konservative Mitglieder des Reichstages, des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses; unter der zweiten Fortsetzung waren nur noch 5 oder 6 und unter den weiteren Fortsetzungen haben wir konservative Abgeordnete überhaupt nicht mehr entdeckt, sondern nur unbekannte Namen, sehr viele Pastoren, Kandidaten und Studenten der Theologie, hin und wieder einmal einen Beamten, in der Hauptsache aber Leute, deren Namen bei dieser Gelegenheit warscheinlich zum ersten Male gedruckt wird. Es mögen jetzt ini Ganzen vielleicht tausend Unterschriften sein. Daß dies geradezu beängstigend wenig ist, wird wohl den Urhebern der Adresse inzwischen klar geworden sein. Das Schlimmste für sie aber ist die Zahl der konservativen Abgedordneten, die unterschrieben haben, beträgt noch nicht 60, und cs müßten mindestens 160 sein. Wie denken nun diese fehlenden Hundert über die Lauterkeit und Ehrenhaftigkeit des Charakters und die Verdienstlichkeit des Wirkens von Stöcker? Dazu kommt, daß man in diesem Falle die Namen nicht nur zählen, sondern wägen muß. Daß die Abgg. Cremer, v. Hammerstein, Strosser, Kropatscheck u. s. w. unterschrieben haben, ist selbstverständlich; sie hätten ja ihrem Freund das moralische Todesurtheil gesprochen, hätten sie es nicht gethan. Die Unterschrift keines einzigen, höchstens die des Herrn v. Rauchhaupt, hat uns überrascht.