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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-07-14 · Heft 29 (14.7.1885) · p. Seite 466

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 29 (14.7.1885)
Date
1885-07-14
Page
Seite 466 (sequence 10)
Language
German
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466 als unumgänglich anerkannt, Hebräische Quadrat- und Cursivschrift nur als fakultativ. Die Bertheilung der wöchentlichen Unterrichtsstunden und die Stosseintheilung findet eingehende Berathung; doch müssen wir hierüber auf den Bericht selbst verweisen; namentlich das hebräische Lesen und Uebersetzen erhält angemessene Bestimmungen. Zum Schlüsse der Verhandlungen wird die Resolution angenommen: „Es ist wünschensrverth, daß die Frage eines Normallehrplanes im Anschlüsse an das hier gewonnene Material Gegenstand der Berathung in den Lehrerconserenzen werde und die Resultate dem Gemeindcbunde zugesandt werden." Der Bericht giebt auch noch in einem Anhänge einige tüchtige Arbeiten zu dem vorliegendem Zweck. Der Ausschuß veröffentlicht in Nr. 14 auch noch folgende Bekanntmachungen: „Das Büreau ist zur Zeit beschäftigt, ein Almanach der jüdischen Gemeinden in Deutschland und ihrer Beamten herauszugeben. Das gesammelte Material ist schon ein sehr umfangreiches, und wir danken allen Vorständen und Correspondenten, welche uns in der Beschaffung derselben unterstützt, sowie auch den Redactionenjüdischer Zeitungen, welche ihre Leser zur Förderung dieses gemeinnützigen Unternehmens sreundlicbst aufgesordert haben. Immer aber fehlen uns noch sehr viele Namen, besonders aus Bayern, Elsaß-Lothringen und dem Großherzogthum Hessen. Unsere Gönner in diesen Theilen des Reiches bitten wir ergebenst, uns recht bald Namen von Gemeinden und Beamten mittheilen zu wollen. Zu große Lückenhaftigkeit unseres Almanachs wäre ja schon im Allgemeinen sehr zu beklagen, aber es würde auch für den Einzelnen nicht angenehm sein, wenn sein Name vermißt würde. DieVerwaltungscommissivn derFriedrich-Wilhelm-Victoria- Stiftung hat auch für das neue Geschäftsjahr wieder eine Summe zum Einkauf unserer Gemeindebcamten in die Achawa und andere Provinzialhilfskaffen votirt. Zu unserem großen Bedauern mußten im vorigen Jahre manche Petenten, welche wegen vorgeschrittenen Alters nicht mehr in die Kassen ausgenommen wurden, unberücksichtigt bleiben. Wir bitten daher die Herren Lehrer re., schon in jüngeren Jahren an die Sicherung ihrer Zukunft zu denken und machen besonders darauf ausmerksain, daß viele Kaffen Meldungen von Solchen, die das 40. Jahr schon erreicht haben, statutenmäßig gar nicht mehr annehmen können. Berlin, 8. Juli. (Privatmitth.) Der rechte Flügel der Conservativcn, die Männer der „Kreuzzeitung", sind ganz außer dem Häuschen. Sie fühlen, daß die letzten Vorgänge einen beträchtlichen Theil der conservativcn Partei ihnen und ihrem Agitator Stöcker abwendig machen, und versuchen nun durch leidenschaftliches Geschrei die Niederlage zu verdecken, die sie erfahren haben. Außerdem, daß sie die Handlungsweise Stöckers sür tadellos und sich selbst vom gleichen sittlichen Werthe erklären, stellen sie, was in dem Processe Stöcker geschehen, als Manöver der Juden dar, und ergehen sich nun in schrankenlosen Drohungen gegen diese. Sie sagen ihnen eine Katastrophe voraus, um ihren Gegnern Furcht einzuflößen. So auch der Baron von Hammerstein in einer Versammlung der Confervativen, der behauptete, er und Stöcker hätten nur mit Mühe „die rabiaten Antisemitenim Zaume gehalten, d. h. um über die Juden herzufallen. Nun, derartige Drohungen sind kein Zeichen der Stärke, und greift man zum Knüttel, so hat man eben keine andere Rechtfertigung mehr. Die „Franks. Ztg." bemerkt hierzu: Wer sind denn die rabiaten Antisemiten, die zum Einhauen gerüstet sind? Die Arbeiter Berlins gehören bekanntlich nicht dazu, und Redacteure, verunglückte Offiziere und die Beamten, die den Kern der hiesigen Antisemiten bilden, dürften zur Propaganda der That doch nicht ausreichen. Man kann die Katastrophe wohl mit Gemüthsruhe abwarten, und auf die Gefahr hin, sie zu beschleunigen, die gefährlichen Drohungen der „Kreuzzeitung" nur für die Kanonade erachten, welche die Niederlage vertuschen und den Rückzug decken soll. Aus der Provinz, 1. Juli. (Privatmitth?, Der Bericht aus Berlin in Nummer 25 widerspricht dem §. 0 des Austrittgesetzes, welcher bestimmt, daß der aus der Gemeinde Ausgetretene „so lange als ihm nicht die Berechtigung zusteht, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen, auf dem Fried- Hose der Synagogengemeinde beerdigt werden muß." Bekanntlich haben aber bis jetzt nur einige Großstädte interconfessionelle Communalsriedyöse. Die anveren haben nur confessionelle Kirchhöfe, sodaß die Synagogengemeinden ihre Friedhöfe zur Beerdigung Ausgetretener gestatten müffen. Doch walten einige Erschwernisse vor. Eine reichsgerichtliche Entscheidung vom 2. Februar 1d80, übereinstimmend mit dem Appelgericht zu Köslin, erklärte die Gestattung der Errichtung eines Denkmals für die Frau eines Ausgetretenen als nicht obligatorisch für die jüdische Gemeinde. Die kön. Regierung zu Trier hat im Jahre 1881 die Rechte der Ausgetretenen beschränkt, indem sie die Friedhofsordnung der dortigen Synagogengemeiude bestätigt, nach welcher die Beerdigung Ausgetretener ohne jede Leichenfeier abgehalten und ihnen Leichensteine nicht gefetzt werden dürfen. Es sind noch ähnliche Entscheidungen erfloffen, deren Mittheilung in diesem Blatte wünschenswerth wäre. Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Juni. Trotz der heftigsten Agitation unterlag bei der heutigen Nachwahl der Landgemeinden Hietzing- Bruck der antisemitische Candidat Wittmann gegen den deutsch-liberalen Josef Fischer, welcher sich dem deutschen Club . anfchließen wird.

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