Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1885)
- Date
- 1885-07-14
- Page
- Seite 464 (sequence 8)
- Language
- German
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464- Aber auch Aspiranten, die in Volks- und höheren! Schulen sich eine allgemeine Bildung erworben hatten, er-! wiesen sich nicht genügend vorbereitet. Sie entbehrten der gerade für ein Lehrer - Seminar und insbesondere für ein jüdisches erforderlichen Vorbildung. Durch die neue Einrichtung ermöglichen die Gemeindebehörden beiden Kategorien von Aspiranten eine zielbewußte und gleichmäßige Vorbereitung. Deshalb ist ihr Beschluß mit Freude zu begrüßen. Berlin, 3. Juli. (Privatmitth.) Die Angelegenheit des „Zeugen Stöcker" ist noch lange nicht abgcthan, und wir sammeln, um der Signatur der Verhältnisse willen, noch ferner die darüber laut werdenden Stimmen. Zuerst eine, von der man nicht recht weiß, ob man sie als Ernst oder Satire zu nehmen habe. Unter den „Bertrauensadressen" an den Zeugen Stöcker, die sein Blatt, der „Reichsbote", gewissenhaft mittheilt, befindet sich eine solche des christlichsocialen Bauernvereins für die Ostpriegnitz, die als ein Kleinod reservirt zu werden verdient. Es heißt darin: „Wir erkennen in dem Herrn Hochrediger Stöcker einen Propheten der Wahrheit, wie unsere evangelische Kirche nur wenige gehabt hat; wir bewundern in ihm den Mann wahrhaften Muthes, gepaart mit gläubigem Gottvertrauen, der, was viele deutsche Christen um des Gewissens willen schon lange forderten. allein den vertrauensvollen Muth hatte, öffentlich vor Freund und Feind zu vertreten; wir blicken aus ihn als auf den Helden der That, der zuerst und lange Zeit allein das Volk und die Männer der Wissenschaft gelehrt hat, alle socialen Fragen auf den allein richtigen Boden christlicher Weltanschauung zu stellen; wir lieben ihn als einen wahren Volksführer, der durch die Wahrhaftigkeit seiner Gesinnung, durch die Wucht seiner Rede, durch die Klarheit seiner Gedanken den Einfluß vieler Volksverführer bereits gebrochen hat wir danken ihm, daß er den großen Kampf begonnen; und in schwerer Zeit untadelig bis zu dieser Stunde geführt hat; wir bitten ihn, nicht müde zu werden, auch wenn die Schlacht um die Wahrheit noch heißer entbrennen sollte, wir geloben ihm unwandelbare Treue in diesem Kampf für Christenthum, Wahrheit, Freiheit, Recht und Ordnung." Stöcker „Prophet der Wahrheit" ist sehr gut! Daß diese Adresse von einem Pastor verfaßt ist und dann von dessen Bauern unterschrieben worden, braucht man Niemandem zu sagen. — Im gouvernementalen Lager mehren sich die Summen derer, welche eine gerichtliche Untersuchung gegen Herrn Stöcker verlangen. Das eonservative „Bromb. Tagebl." schreibt: „Richterliche Urtheile können durch richterliche Urtheile vernichtet werden — nicht aber durch Parteidemonstrationen. Wir wünschen, daß dem Herrn Hosprediger Stöcker bald Gelegenhenheit geboten wird, sich vor Gericht von allen ihm zur Last gelegten Verdächtigungetl zu reinigen. Es kann gar nicht schwer fallen, die bona iides auch hinsichtlich des Zeugeneides im Proceß Ewald festzustellen. Diese Genugthuung ist man dem „Zeugen Stöcker" schuldig. Im Uebrigen aber wäre es sehr unconservativ und unchristlich, wenn die Presse Alles billigen wollte, was Stöcker im Partei eifer gesagt hat. Wir lassen es gelten, daß man ihn gereizt hat, aber in der Ordnung sind doch die Ausfälle des Herrn Stöcker nicht. Wahr ist, daß Herr Hofprediger Stöcker in den letzten Jahren sehr starke Ausdrücke gebraucht hat. Tie eonservative Presse ist es der von ihr vertretenen Sache schuldig, daß sie hierüber ihre Mißbilligung äußert." Die „Nordd. Allg. Ztg." druckt diese Auslassungen ohne Zusatz ab und scheint dieselben sich damit anzueignen. Die „Köln. Ztg." endlich sagt: „Wenn die Beschuldigungen, die gegen den Hofprediger erhoben worden sind, gegen einen Officier oder einen Regierungsbeamten erhoben worden wären, so kann es kaum fraglich sein, daß der Beamte oder Officier, selbst wenn seine Vorgesetzten einen Grund zum Einschreiten aus jenen Anschuldigungen nicht entnehmen sollten, sofort eine Disciplinar- oder eine gerichtliche Untersuchung gegen sich beantragen würde und müßte, um auf diese Weise seine volle Unschuld an den Tag zu legen. Ein Geistlicher, wie es Herr Stöcker ist, dürste nicht minder gehalten sein, darüber zu wachen, daß sein guter Ruf nicht unter solchen öffentlichen Anschuldigungen leide. Dazu aber kommt ferner, daß diese Anschuldigungen von zwei Rechtsanwälten im öffentlichen Verfahren erhoben worden sind, die für frivole Behauptungen und Anschuldigungen sich einer Disciplinaruntersuchung aussetzen würden, sowie ferner, daß das erkennende Gericht die Anschuldigung des fahrlässig geleisteten Meineides nicht aus sachlichen, sondern aus formellen Gründen von der Erörterung ausgeschlossen und in dem Fall der unvorschriftsmäßigen Verwendung der für eine wohlthätige Stiftung gespendeten 2000 M. eine subjektive Aufklärung nicht herbeigeführt hat. Diese öffentlich erhobenen Anschuldigungen haften nach wie vor auf einem in hoher Stellung befindlichen evangelischen Geistlichen und sie werden dadurch in keiner Weise aus der Welt geschafft, daß ein Staatsanwalt — der in diesem Falle nicht einmal der entscheidende Staatsanwalt ist — oder daß öffentliche Versammlungen und Amtsbrüder die erhobenen Anschuldigungen für nichtig erklären. Wir hoffen immer noch, daß der öffentliche Ankläger sich finden werde, der auch an diesem Falle beweist, daß Rechtsgleichheit in Preußen herrscht, und wir möchten immer noch die Erwartung aufrecht erhalten. daß auch der Doinprediger selbst dafür sorgen werde, daß ein maßgebendes unparteiisches Urthcil über die beiden gegen ihn vorliegenden Anschuldigungen gefällt werde." Berlin, 5. Juli. Die Anhänger Stöcker's thun gerade, als ob sie den Verstand verloren, nachdem sie bewiesen, daß! von sittlichem Bewußtsein und Takt keine Spur mehr in! rhnen vorhanden. Die „Kreuz-Ztg." ging voran mit ihrem: