Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1885)
- Date
- 1885-07-14
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
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Deutsche gehandelt. Wenn diese Antisemiten den Juden zu-! rufen: „Erkenne Dich selbst", so rufen wir ihnen zu: „Das habt Ihr noch nöthiger als wir." Wir glauben nun nicht, daß der Bankerutt des Antisemitismus dessen Anhänger verhindern werde, zu suchen, ihre Rolle weiter zu spielen. Aber die Augen gehen doch immer Mehreren über den Werth und Gehalt, über die sittliche und intellectuclle Bedeutung dieser Partei auf, und dadurch können wir uns der „Hoffnung" hingeben, daß der ruhigen Entwickelung auch dieser Verhältniffe wieder freies Feld geboten werde. Aus der Provinz Posen, im Juli. Lol-Uidre. 11. In den Kampf gegen das Kol - Nidre eintretend, kann ich nicht umhin, vorerst, wie bereits in meinem Artikel I. geschehen, für die Ehrenhaftigkeit des Kol-Nidre den Beweis zu erbringen, daß es ausschließlich religiösen Charakters ist, dem Mein und Dein aber nicht entfernt gilt. Das Kol-Nidre enthält an Verfänglichem nicht mehr als das eine Wort welches dem Antisemitismus, namentlich unter Andern Rohling, die Waffe in die Hand giebt, gegen die Glaubwürdigkeit des Judeneides aufzutreten. Nun sehe man sich aber einmal genau die Nachbarschaft dieses Wortes an, und man wird, nach dem bekannten Sprichwort, bald erfahren, daß es lediglich Unkenntniß oder Feindschaft, oder vielmehr beides zugleich sein können, die jenes Wort als aus den weltlichen Eid bezüglich deuten. Wer nämlich den Pentateuch nur einigermaßen im Ori-1 ginal kennt, muß sogleich auf den ersten Blick errathcn, daß die ersten drei Wörter des streitigen Stückes —r.vi '■'j'Z'Z" die wortgetreue Wiederholung von 4. B. M. 30, 3.; sind. Dieser Vers aber lautet: yz'y~ vr srs j „Wenn Jemand ein Gelübde eingeht dem Ewigen j (zuliebe), oder schwöret, sich etwas zu versagen, so soll er sein Wort nicht entweihen, sondern halten, was er gesagt hat." Nun frage ich, sollte es von Rechts wegen Jemand geben können, der die Stirn hätte, diesem Verse nachzusagen, daß er den weltlichen Eid über Mein und Dein im Sinne führt? Nein, und abermals nein! Nun, ebenso wenig kann aber auch jeder nur irgendwie billig Denkende dem Kol-Nidre als Imitation desselben Verses diese Unterstellung machen. Allein gerade deswegen steht cs um so erbärmlicher um die Beibehaltung des Kol-Nidre. — Der Abend zum Versöhnungsfeste ist unstreitig die feierlichste Stunde des Jahres im Leben des nur einigermaßen fühlenden jüdischen Herzens. — Wenn selbst durch das ganze Jahr nicht, so wird an diesem Abende dem Frivolen selbst der Gedanke aufgehen an die eigene Vergänglichkeit in ihrem Gegensätze zur göttlichen Ewigkeit. — Und gerade im Momente dieser gehobenen Stimmung fällt ein kalter Wasserstrahl in die warme Empfindung: die im geschäftsmäßigsten Kanzleistyl abgefaßtc Erklärung, daß jegliches höhere Versprechen, welches im bevorstehenden Jahre eben diesem ewigen Gotte gegenüber von uns freiwillig abgegeben werden sollte, jedwedes Gelübde, jede Entsagung, und selbst derartige Eide, behufs Anspornung des sündigen und widerspenstigen Herzens: — daß all dieses als eitel Tand und Wind, Spreu! und Schaum anzusehen sei, das nicht gehalten werden 'dürfe! — — Wahrlich! Solches legt sich wie ein giftiger! Melthau auf unser Herz, und cs entflieht alle Poesie für den! heiligen Abend, für den heiligen Tag und für das ganze Jahr. — Ich gestehe, daß ich deswegen schon lange, lange be-! vor der Antiscniitismus noch austauchte, das Kol-Nidre ' niemals leiden mochte — und daß ich daher der antisemitischen Strömung der Jetztzeit mich gern bediene, um, selbst ' wider meine Gepflogenheit, öffentlich gegen das Kol-Nidre aus-! zutreten.! Aber auch für jeden andern Tag des Jahres hat es mit dem Kol-Nidre seinen großen Haken, und zwar vom Standpunkte selbst der jüdischen Wissenschaft aus. — Besehen wir uns einmal etwas genauer die Urbasis, welcher das Kol-Nidre sein Dasein verdankt. Sie befindet sich 4. B. M. Kap. 30, deffen dritter Vers zwar als oberstes Princip die unverbrüchliche Erfüllung aller freiwillig übernommenen Verbindlichkeiten gegen Gott aufstellt. Es werden jedoch in der Fortsetzung dieses Kapitels auch Einsprüche gestattet, sobald dieselben innerhalb vierundzwanzig Stunden abgegeben werden, seitens des Vaters gegen die im Hause befindliche Tochter, und seitens des Ehemannes gegen seine Frau; gleichviel ob diese die Gelübde mit in sein Haus gebracht oder erst in diesem auf sich genommen hat. Nach vierundzwanzig Stunden aber gehen auch diese Einspruchsrechte verloren. So der reine Pentateuch. Es sollte jedoch hierbei nicht verbleiben, und, um die hier gebotene Grenze nicht zu überschreiten, beschränke ich mich , darauf, kurz auf die Merkwürdigkeit hinzuweisen, daß derselbe Talmud, der die Gelübde, welche die Frau aus dem elterlichen Hause mitbringt, dem Einspruch des Ehemannes entzieht (Nedarim 67, 2.), in Bezug auf Gelübde überhaupt die I ebenso neue, als erleichternde Institution der jcdcrzeitigen i Lossprechung durch einen Gelehrten (das. 77, 1.) oder drei Nichtgelehrte (das. 78, 1.) einführt. Der Eigenmächtigkeit.; welche in jener Lossprechung liegt, ist (Chagigah 10, 1.) Ausdruck gegeben in dem Satze: „Die Lossprechung von Ge-