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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-07-07 · Heft 28 (7.7.1885) · p. Seite 450

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 28 (7.7.1885)
Date
1885-07-07
Page
Seite 450 (sequence 10)
Language
German
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450 die Sache behufs anderweitiger Feststellung der Strafe in die Borinstanz zurück zu verweisen sein. Am 23. d. hat nun auch die Verhandlung in der Privatbeleidigungs-Klage des früheren Reichstagsabgeordneten stand. Hat deshalb das Kirchcnregiment dem Treiben Stöcker's bis jetzt ruhig zugesehen, wie die E. Z. glaubt, weil man von der Wirksamkeit Stöckers doch einige Wahlerfolge erwartet habe, so winde ein gegenwärtiges Einschreiten doch Schmidt gegen Stöcker stattgefundcn. Bei der Stichwahl i keinen Einfluß auf die öffentliche Meinung mehr üben. Es im Siegener Kreise war Herr Schmidt bekanntlich der Gegen-! käme zu spät. Wir wären dieser Ansicht nicht; denn immerhin candidat des Herrn Hosprediger Stöcker, gegen welchen kurz! ist ein großer Unterschied zwischen dem, was im Getreibe der vor dem Wahltermin im Siegener Kreise ein polemisches! Parteien als sicher und erwiesen angenommen wird, und dem, Flugblatt verbreitet wurde. Am 7. November hielt nun was das Erkenntnis; eines unparteiischen Gerichtshofes als Herr Stöcker im Stadtmissionshause am Johanncstisch eine unzweifelhaft ausspricht. Eine Behörde kann aus mancherlei Rede, in welcher er u. A. sich dahin äußerte: „Die elenden Gründen von den Ergebnissen der öffentlichen Meinung ab- Lügen, welche jetzt mein Gegeucandidat Herr Schmidt sogar auf rothes Papier drucken läßt, werden nicht verfangen: gegen solche Infamien schützt der dortige gesunde conservativc Sinn und das dortige gesunde und kräftig lebende Christenthum. Sie wissen, was solche Buben von mir schreiben, ist nicht wahr, einfach, weil ich ein evangelischer Geistlicher, weil ich Hofprediger Sr. Majestät des Kaisers bin." Am 10. November soll Hofprediger Stöcker ferner in einer Versammlung im Clubhause den Prioatkläger „Taugenichts" genannt haben. Durch diese Bemerkungen fühlte sich Herr Fabrikant Schmidt sehen, während sie ein gerichtliches Urtheil als nicht zu umgehen ansehen müßte. Die Boss. Z. schließt: „Ganz anders verhält es sich aber mit der zweiten, die öffentliche Meinung beschäftigenden Frage nach dem Verhalten der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den am 24. Januar d. I. in Sachen Ewald und Genoffen wider Berndt geleisteten Eid. Selbstverständlich muß dieser Theil der Thätigkeit des Herrn Stöcker, ebenso wie die Frage der etwaigen Strafbarkeit der bcstimmungswidrigen Verwendung der dem Herrn Hofprediger auverirauten 2000 Mk., zur Zeit noch der Cognition der (Elberfeld) beleidigt und stellte Strafantrag. Judeß hatte! geistlichen Behörde entzogen bleiben. Hier gebührt unzweifclwohl Stöcker Veranlassung, gerade in dem jetzigen Augen-! hast dem weltlichen Richter der Dortritt. Erst wenn dieser blicke eine gründliche Prüfung seines Verhaltens auch bei! gesprochen hat, oder wenn cs feststeht, daß er gar nicht andieser Gelegenheit und eine etwaige Beurthcilung zu scheuen. > gerufen wird, würde sich die kirchliche Tiseiplinarbehörde Nachdem deshalb — beide Parteien waren persönlich nicht erschienen, sondern nur durch Rechtsanwälte vertreten — die über die Opportunität ihres Einschreitens in Bezug auf diese Fälle schlüssig zu machen haben. Es war daher auch gc- Zeugenvernchmung bereits vor sich gegangen, stellte dcrBerboten, bei vorstehenden, lediglich aus die Stellung der geist treter Stöckers den Antrag auf Gegenklage. Ter Gerichts-! lichen Behörde zu Herrn Stöcker bezüglichen Erörterungen Hof beschloß, die Sache zu vertagen. Da aber aus dem Ber-! die genannten beiden Fälle ganz anszuscheivcn." So viel halten des Angeklagten, namentlich auch daraus, daß er trotz! wir wissen werden beide Fragen unerledigt bleiben. der Zustellung der Klage im Deccmber erst kurz vor dem ersten Termin einen Vertreter iustruirt hat, zu erkennen ist. — Gestern hatte sich das Schöffengericht mit der gegenseitigen Anklage zweier roriservativer Parteimänner, Neve und daß er lediglich auf einen Bcrschleif der Sache aus ist, hat •; Bredow, zu beschäftigen. Ter eine ist ein Gegner, der ander Gerichtshof beschlossen, bei Berineiduug der Einstellung! dere ein Anhänger der Christlich Socialen. Beide hatten sich des Verfahrens der Widerklage von Herrn Hofprediger Stöcker! mit einer genügenden Menge von Schimpfwortcn traktirt. einen binnen acht Tagen zu zahlenden Kostenvorschus; von; Der Gerichtshof entschied, das; die Beleidigungen hüben wie 300 Mk. zu erfordern, das persönliche Erscheinen der Parteien! drüben etwa aus derselben Werthstufe ständen und deshalb anzuordncn und zum nächsten Termin den Fabrikant Sckaeffer : mit einander zu compensireu seien. Es charakterisirt dies die in Siegen und den Pfarrer Schmidt in Laasphe zu laden. 'Zustände in gewissen Kreisen der Conservativen. — Ter Fall Stöcker beschäftigt die hiesige Welt noch Berlin, 28. Juni. Daß, wie cs bis jetzt scheint, in immer ganz besonders. Zwei Fragen sind cs, die man veuder Eidcsgeschichte Stöckers Seitens der Staatsanwaltschaft tilirt: Wird das Kirchcnregiment eine Disciplinaruntcrsnchnng j nichts geschieht, regt in manchen Schichten das Publicum auf. gegen Stöcker cintrctcn lassen? und zweitens, wird die Die „Voss. Ztg." spricht sich folgendermaßen aus: „Die Staatsanwaltschaft wegen des von Stöcker geleisteten Eides > Gegner des Herrn Stöcker — er selbst hat Juden, Social- und der mißbräuchlichen Verwendung von i000 Mk. ein-! demokraten und Fortschrittler als solche bezeichnet, obwohl schreiten? Die „Voss. Ztg." vom 2l. d. ergeht sich hierüber noch sehr viele Andere auch dazu gehören — haben an einer in einem längeren Leitartikel. Hinsichtlich der crstercn Frage > Bernrtheilung dieses Herrn nicht das mindeste Interesse, meint sie, durch die letzten Vorgänge sei nur gerichtlich con-! Ihnen kann es gleich sein, ob der Gerichtshof ihn eines fl otirt, was in der öffentlichen Meinung schon längst fest-! Meineides, wissentlichen oder rabrlüssigen, für schuldig erklärt.

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