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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-30 · Heft 27 (30.6.1885) · p. Seite 434

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 27 (30.6.1885)
Date
1885-06-30
Page
Seite 434 (sequence 10)
Language
German
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434 höchst schwierig ist, noch dazu, da sich hierbei ein heftiger gebracht. Ein Punkt des neuen Reglements lautet nämlich, Jnteressenkampf entwickelt, der bekanntlich die Augen verdaß Personen nichtchristlicher Confeffion von der Kroiie keine blendet und die richtige Einsicht mit Gewalt zurückstaut. Frankreich. Paris, im Juni. Das diesjährige Amraaire des Arch. Stipendien erhalten können. Diese Beschränkung existirte früher nicht, und wenn auch die Form derselben so recht christlich salbungsvoll gehalten ist, so trifft doch der Kern nur die studirenden Juden, da die wenigen Mohamedaner, welche die ruffischen Universitäten besuchen, meist gut fituirt Isr. bringt eine Statistik der Bevölkerung Frankreichs. In. m Eine Beschränkung der jüdischen Kranstipendiaten war deß muß er selb« gestehen, daß diese Zahlenangaben keine z^igenr in den letzten vier Jahren L« schvn ringegenügenden Bürgschaiten besitzen, da in Frankreich jede Bvlkr- ,r§„, „„d aber vfficiell noch nicht knndgegeben und nur Zahlung nach GlanbenSbekenntnissen ungesetzlich ist. Die «n. af> m>1 ju ffiurbeit 3„bcn in bie Zahl bet Kronstipen geben der isr. Comiftorien b,eten deshalb das einzige Material. bi.^, glommen. Den sertigen Aerzten wurde entweder «der gerade sür Paris vermochte das dortige Constftorium. baS ^holten- Stipendium geschenst, um ihnen nur keine keine Zahlen zu liesern. Und doch ist Paris der Hauptfitz 3teae„ gefe„ „,aficn. obet aia «z wurden ihnen Flecken der französischen Israeliten. Bor 15 Jahren rechnete man aus, daß daselbst 30 000 Seelen wohnten, und glaubt sich nun berechtigt, für jetzt 5uOoO anzunehmen. Mit demselben in den entlegensten Winkeln des so weiten Rußlands angewiesen, wo sie ihre Zeit abzudienen hatten, so in Sibirien, am Amur; in Taschkent. Durch das neue Reglement ist nun Rechte hätte man 400.>0 oder 60000 annehmen können. b,„ jabiWeI, stubi„„be„ jebe H„ff„ung auf eine Unter Die übrigen Consistorien konnten schon sicherere Angaben machen, da ihre Bezirke viel weniger Juden enthalten, die in den verschiedenen Gemeinden natürlich bekannt waren. Der Sprengel von Bayonne zählt 2500. von Besanyon, 2600, Bordeaux 3500, Lille 2600, Lyon 22wO. Marseille 5300, Nancy 4500, Lesoul 3500. Dies macht zusammen mit den angeblichen 50i;00 von Paris 76 000. Der Sprengel von Algier zählt 15 000, Constantine 7750 und Oran 2500O, zusammen 47 750. Total 124 650. Mit der, wie das Annuaire sagt, flottircuden Bevölkerung könne man 12800'J bis 133 UOO rechnen. Alle diese Zahlen, weil sie so rund sind, entsprechen einer wirklichen Statistik nicht. Uebrigens härte man auch die 60 0O0 Juden von Tunesien hinzurechnen dürfen, so daß man bis circa 200 000 Seelen gekommen wäre. — Rußland. S1. Petersburg, 14. Juni. Aus Radomisl vom 27. Mai meldet die „Nowoje Wremja" eine neue Judenverfolgung. Beranlaffung zu derselben soll ein jüdischer Schlächter gegeben haben, der eine bei ihm kaufende Christin so schlug, daß sie drei Stunden darauf starb. Die Arbeiter der großen TuLfabrik in Chablom griffen in Folge dessen die Juden mit Steinwürfen an. Dem sofortigen Eingreifen der Behörden gelang es, den Tumult bald zu unterdrücken. Die Rädelsführer wurden gefänglich eingezogen. Bei der bekannten Tendenz der Now. Wrem. ist es ihr gewöhnliches Maneuvre, die Veranlassung den Juden in die Schuhe zu schieben. Dorpat, 17. Juni. (Privatmitth.) Wie in Rußland die Juden im Allgemeinen nur unter dem Schutze von Ausnahmegesetzen leben, so hat auch das neue Universitätsregle- Dankbarkeit der gesammten russischen Judenheit erworben, matt uns seine Beschccrnng in Form einer solchen Clausel1 s?luf der diesjährigen Handwerker Ausstellung zu Petersburg stützung von Seiten der Krone genommen, was um so schwerer ist, da durch dasselbe Reglement die Zahlungen von 50 Rbl. jährlich auf 70 80 Rbl. erhöht worden sind. E. B. L. Turek, 18. Juni. (Privatmitth.) Zufolge der neulich an die residenzliche Polizei ergangenen tiefeinschneidenden Verfügung in Betreff der ansässigen jüdischen Soldaten, die ihren Dienst nach dem Wehrpflichtstatut von 1874 begonnen haben und bis jetzt eo ipso des Wohnrechtes sich erfreuten, sollen ca. 200 Familien die harte Vorschrift erhalten haben, schleunigst das Weichbild der Residenz zu verlassen und in den „Ansicdelungsrayon" zurückzukehren. Nach der besagten üblichen Deutung des Statuts find jüdische Soldaten ganz denselben „Ausnahmegesetzen" unterworfen, wie ihre übrigen Glaubensgenossen und zeichnen sich selbst hinsichtlich des „Aufenthaltsrechts" nicht vor ihnen aus, während die jüdischen Soldaten, die aus Grund des alten Statuts ihre Wehrpflicht erfüllten, sich wenigstens das „Aufenthaltsrechtverdienten. — Diese meistentyeils äußerst arm ausgedienten Soldaten, welche von diesem harten Schlag zu sehr betroffen worden, find beim regierenden Senat klagbar geworden, und der geniale Rechtsanwalt, einer der größten Juristen und berühmtesten Redner Rußlands, Fürst Urussow, soll sich bereit erklärt haben, der Sache dieser unglücklich Bedrückten gratis sich anzunehmen, und diesen Prozeß zu führen. Das großmüthige humane Benehmen dieses Fürsten gegen unsere Brüder, überall dort, wo sie von falschen Beschuldigungen und ungerechten Anklagen, wie in den vielen Prozessen zur Zeit der „Judenkrawalle", so auch in denen, welche eine Folge der „temporären Vorschriften" waren, heimgesucht werden, hat ihm schon lange die ungetheilte Verehrung und

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