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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-30 · Heft 27 (30.6.1885) · p. Seite 432

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 27 (30.6.1885)
Date
1885-06-30
Page
Seite 432 (sequence 8)
Language
German
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432 sich verurteilende Stimmen hören. Unter dem Titel „Hof» Prediger Stöcker" bringt das „N. Evang. Gmdb." an leitender Stelle einen Artikel über den Prozeß des Genannten gegen die „ Freie Ztg.", an dessen Schluß es heißt: „Mag man die einzelnen in diesem Prozeß in Betracht kommenden Fälle sich psychologisch zurechtlegen und noch so mild beurtheilen: wer im öffentlichen Leben steht, und erst recht, wer sich mit so herausfordernder Agitation in das öffentliche Leben gestürzt hat wie Stöcker, in der erklärten Absicht, es zu reformiren und praktisches Christenthum zur Geltung zu bringen, der wird angesichts solcher unter Beweis gestellter Thatsachen dem Wahrspruch nicht entgehen, daß er die Partie verloren hat. Das Evangelium ruft denen, welche ihr Licht leuchten lasten vor den Leuten, auch warnend zu: es mag die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein! Oeffentliche Persönlichkeiten, zumal wenn sie als Vorkämpfer des Christenthums auftreten, müffen sich gefallen lasten, daß sittliche Defecte, die man sonst mild beurtheilt, bei ihnen unwiederbringlich den Bankerott bedeuten und sie zu den Todten bringen. Stöcker hat sich veranlaßt geseben, in der „Kreuzz." eine Erklärung zu erlassen, deren Worte von unvermindertem Selbstbewußtsein zeugen. Die Thatsache, daß er das Bedinsniß zu einer solchen Erklärung nach einem richterlichen Spruch gefühlt hat, straft vielleicht an sich schon dieses Selbstbewußtsein Lügen. Aber mag er nun die leise Stimme hören, welche zu ihm von Verirrungen spricht, oder nicht, eine unheilbare Wunde hat er aus diesen Verhandlungen davongetragen. Noch hält ihn seine Partei, deren Seele er ist, mit ganzer Macht; wenn einmal sein Stern erbleicht, dann wird er die bekannte bittere Erfahrung machen, daß Manche, die ihn heute preisen, auch Solche zumal, denen er wohlgethan, ihn nicht demonstrativ genug werden von sich stoßen können. Wie sich auch Stöcker's persönliche Lage in der nächsten Zeit gestalten mag, gleichviel namentlich, ob und welche Stellung die kirchlichen Behörden zu ihm nehmen — dasjenige, was die Gerichtsverhandlungen zu Tage gefördert haben, genügt vollkommen, um wenigstens das eine Urtheil zu rechtfertigen: solch ein Prozeß ist eine schwere Schädigung! des geistlichen Standes und der evangelischen Kirche, undj der Mann, welcher durch sein gewagtes Spiel dazu die Ber-! anlaffung gegeben hat, wird einst nicht wiffen, wie er die j Verantwortung dafür tragen soll." > — Das antisemitische „Deutsche Tageblatt", das bis jetzt geschwiegen, sagt nun: „Es war uns, wir gestehen es ganz offen, eine gewiffe Scheu, dem Herrn Hofprediger Stöcker, mit dem wir uns in Bezug auf seine Propaganda in vielen Punkten eins wiffen, etwas zu sagen, was ihm vielleicht gerade in diesem Augenblick, in dem sich auch viele von denen, die bisher zu ihm gehalten, nicht verhehlen konnten, daß die Sache mit dem Proceß doch sehr trübe sei, dop- 'pelt zu verletzen angethan war." In seinen weiteren Aus- > führungen giebt das Blatt dann zu, „daß sich Herr Stöcker j zum Hofprediger weiter nicht eigne, aber als Agitator nicht! unmöglich gemacht habe." Dagegen sagt der Stöcker freilich! noch näher stehende „Reichsbote": „Die Kirchenbehörde kann j Stöcker ermahnen, sich in Zukunft in einzelnen Ausdrücken! über die Gegner zu mäßigen, bedächtiger in seinen Worten j zu sein, um sich möglichst vor Jrrthum zu hüten — aber zur Amtsentlassung liegt Stöcker gegenüber kein Grund vor." | — In einer „Volksversammlung", welche der Deutsche Antij semiten-Bund vorgestern Abend zur Besprechung des Stöcker-! Proceffes nach dem Berliner Bock einberufen hatte, wurde,! wie wir einem Berichte der „Post" entnehmen, folgende an > Stöcker zu entsendende Depesche genehmigt: „Biele (?) Tausend deutsche Bürger, versammelt in öffentlicher Versammlung des D. A. B. auf der Bockbrauerei senden Ihnen, hochverehrter Herr Hofprediger, den Dank für Ihr stets mannhaftes Auftreten gegen die Anmaßung der Juden und geloben mit Herz und Hand auch fernerhin treu und unentwegt zu Ihrem gewaltigen Kampfe zu stehen." Außerdem gelangte einstimmig eine Resolution zur Annahme, in welcher es heißt: „Die Versammlung spricht Herrn Hofprediger Stöcker ihr vollstes Vertrauen aus und bittet ihn, muthig in dem Kampfe gegen das übermüthige Judenthum so wie bisher zu verharren. Sie sieht in dem beendeten Proceß und den in der Preffe jetzt fortgesetzten Schmähungen und Verleumdungen wieder, j wie weit sich jüdische Intoleranz, Frechheit und Bosheit in einem christlich deutschen Staate ungestraft breit machen darf." (Das geht wohl auf das gerichtliche Erkenntniß?!) Mit Hochrufen auf Stöcker trennte sich dann die Versammlung. —. Der Hosprediger Stöcker hat, wie die Blätter seiner Richtung melden, einen vierwöchentlichen Urlaub genommen. In den ersten Berhandluugsragen des Prozeffes eilte Stöcker in die Versammlungen seiner Partei und ließ sich da anjubeln — jetzt verreist er doch lieber. Nun, seine angegriffene Gesundheit wird es nöthig haben. Wie steht es aber nun mit dem Termin am 23. d. Schmidt gegen Stöcker? Uebrigens wird es an einem Nachspiel doch nicht fehlen. In dem Prozeß des Hofpredigers Stöcker gegen die „Freie Zeitung" hatte Rechtsanwalt Sachs für seinen Clienten auf Grund des § 193. St.-G.-B. den Strafantrag wegen der Beleidigung, die rc. Stöcker mit seinem gegen Bäcker gerichteten Strafantrag verknüpft hatte, gestellt, und der Gerichtshof hatte mit Rücksicht darauf, daß ohne förmliches Verfahren gegen Stöcker nicht verhandelt werden durfte, diesen Antrag lediglich zu Protokoll genommen. Nunmehr hat Rechtsanwalt Sachs ein , Gesuch an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die öffentliche; Klage wegen dieser Beleidigung zu erheben, da das öffentliche Jntereffe in den von dem Landgerichtsdirector Lüty publicirten; Uriheilsgründen genügend gewürdigt worden sei.

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