Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 27 (30.6.1885)
- Date
- 1885-06-30
- Page
- Seite 428 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227583--42735-3311315- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
428 Gestalt mit der mosaischen Lehre vollständig übereinstimmt, die da lehrt, daß „kein Mensch lebt und Gott schaut", daß selbst der gottbegeistertste Prophet Gott nur aus seinen Werken und Thaten erkennt. (2. Mos. 34, 20). Sehen wir nun, wie von hier aus die Vorstellung der Cherubim sich weiter entwickelte. (Fortsetzung folgt.) Der LauKeruli des Antisemitismus. In zwei Bildern. I. wirrten. Wir können hier nicht in das Detail der Gerichtsverhandlungen eingehen; auch sind diese bereits nach dem stenographischen Berichte (im Büreau des „Reichsfreundes" zu M. 0,30 das Exemplar) erschienen. Wir rekurriren vielmehr lediglich auf das Erkenntniß des Gerichtshofes selbst, der selbstverständlich doch nur die juridische, weniger die moralische Seite in Betracht ziehen konnte. Und selbst innerhalb dieser Grenzen enthält das Erkenntniß genug, um die öffentliche Meinung über Stöcker und Genossen auch nicht im geringsten Zweifel zu lassen. Nur eines Umstandes müssen wir doch erwähnen, welchen der Gerichtshof aus Man hatte geglaubt, daß der AnIistmitiSmu« au«Erwägung -usich-ide» mußte, weil der Bergung nach Mangel an sernerem Interesse des Publikums im Sande ver.! der Beröffentlichuug der iucnm.uirten Artikel geschah. Es laufen werde. Dies ist nun nicht der Fall. s°»d-rn er tritt!«' die« der gerichtliche Eid. den Stöcker g-ichwar-n. daß er vielmehr mit recht vielem G-ränsche von der öffentlichen! d-° Stadtverordneten B-rgvld-r Ewald bi« dahin niemals Bühne ab; er erweist thatiächlich i-inen Bankern». Dieser!»"'^"- w°^"d ihm durch Zeugen nach,-wie,-n ward, daß thut sich einerseits als -inen sittlichen, in dem Prozeß " mit di-s-m in zwei öffentlichen B-rtammlung-n zusammen- Stöcker Wider Bäcker, und °l« -inen i»t-l>°-tu-ll-° in. Betroffen, g-iprvchen. sich auf demselben Podium mit ihm beeinem Artikel im Junihefte der unter der Flagge de« Pros.!-nd°n und beide nachemauder Reden gehalten. Welcher H. °. Treitschke und eines gewiffen H. Delbrück segelnden Charalter diesem Eide beizulegen fei, wollen wir hier nicht .Preußischen Jahrbücherkund.! erörtern. Aber °« ist doch genug . um denjenigcn in eigenthümlichem Lichte zu zeigen, der es gewagt, allen Juden 1. Der sittliche Bankerutt. «Lauheit in der Heilighaltung des Eides zu infinuiren! Niemand wird leugnen, daß der Antisemitismus, d. h. Bor- Den Charakter des Processes bezeichnet das Erkenntniß urtheil und feindselige Gesinnung gegen die Juden nicht lange, gleich zu Anfang mit folgenden Worten: „Daß es sich in sehr lange vor Stöcker vorhanden war, und daß er auch nach dem vorliegenden Falle um einen ParteiundTendenzproceß, diesem, nachdem er längst aus der Oeffentlichkeit verschwunden um einen, wenn ich so sagen soll, persönlichen Proceß hansein wird, vorhanden und wirksam sein werde. Aber es steht jbett, ist im Laufe der Verhandlung genügend kenntlich gedoch fest, daß die antisemitische Agitation in unseren Tagen j worden; daß dabei die Wogen der Leidenschaft und Leidenals Agitation und als eine sichtbare Partei in Stöcker ihren ■ schaftlichkeit hoch gehen würden, wußten wir. War es doch Urheber, ihren nachhaltigsten Förderer und Träger hatte, wie! der ursprüngliche Zweck, eine Persönlichkeit, einen Gegner, in Ungarn in Jstoczy. Wir haben in Stöcker den eigent- und man darf wohl sagen, einen Hauptgegner aus politischen lichen Repräsentanten des deutschen Antisemitismus. Was wie conventionellen Gründen in Bezug auf feinen sittlichen nun in den jüngsten Tagen vor dem Forum der unparteiischen Werth zu prüfen, an die Prüfung dieses sittlichen Werthes Justiz vor sich gegangen, ist nichts Anderes als die Bandie scharf eingehende und scharf einschneidende Sonde zu kerutterklärung des Antisemitismus vom sittlichen Standpunkte legen, eine Aufgabe, die — nebenbei bemerkt — am besten aus. Nicht allein oas Benehmen Stöcker's selbst und was. und passendsten sieilich durch einen ernsten, dem Ernste der über sein Thun und Lassen sich klar und deutlich heraus- Sache angemessenen Ton erzielt wird." Alsdann weist das stellte, sondern auch was über die Helfershelfer und Werk- Erkenntniß nach, daß die incriminirten Artikel Beleidigungen zeuge Stöcker's und über seine Agitationsmittel zur Sprache und Ehrverletzungen im Sinne des § 18.) des Str.-G.-B. kam, gleicht einem sittlichen Bankerutt wie ein Ei dem an enthalten und daß ihnen § 193, nämlich Vertheidigung bederen. Eine Zeitung hatte injuriöse Artikel über Stöcker rechtigter Interessen, nicht zu gute käme. Die Absicht der veröffentlicht. Er klagt sie, und zwar durch den Staats-! Beleidigung könne daher nicht verkannt werden. Hinsichtlich anwalt, deshalb an. Sie tritt den Beweis der Wahrheit an,! des sog. adminiculirenden Beiwerks spricht es sich folgender¬ und so geschieht es, daß der Zeuge Stöcker so oft wie ein! maßen aus: „Daß der Angeklagte auf der Thüringer Con- Angeklagter erscheint, daß der Präsident des Gerichtshofes selbst bei Publicirung des Erkenntnisses wiederholt den „Zeugen Stöcker" den „Angeklagten" nennt, welcher Jrrthum doch nur daraus entstehen konnte, daß die Eigenschaft als Zeuge und die als Angeklagter sich völlig miteinander verferenz erklärt hat, er habe sich mit keinem Wort an der Debatte betheiligt, ist wahr und das Gegentheil davon ist erwiesen. Ebenso ist wahr und erwiesen, daß der Angeklagte (soll heißen Zeuge) bestritten hat, daß er die Antisemitenpetition unterschrieben hat.