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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-23 · Heft 26 (23.6.1885) · p. Seite 420

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 26 (23.6.1885)
Date
1885-06-23
Page
Seite 420 (sequence 12)
Language
German
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420 ) i i : r * l! il i Aushängeschild sei. unter welchem der Aufruhr sich auch auf! andere Klassen erstrecken wird. Seien Sie ruhig, meine Herren, seien Sie nicht zu empfindlich und ich glaube, es wird immer gut sein." Kralan, im Juni. Im Proceß Ritter hat rer Untersuchungsrichter die Acten zur Abfassung einer neuen Anklage bereits dem Untersuchungsrichter übergeben. werben. Calmer machte selbst bei dem Minister die größten Anstrengungen, dies zu hintertreiben. Es gelang ihm jedoch nicht und die Aschkenasim legten einen eigenen Friedhof an. Im Jahre 1804 wurde der jüdische Friedhof auf dem Psre Lachaise eröffnet, und damit waren jene Zwistigkeiten zu Ende. Italien. Frankreich. Paris, 14. Juni. In diesen Tagen erschien von Leon Kahn eine Geschichte der jüdischen Gemeinde von Paris: Histoirs äs 1a Oornmunants äs Paris; les professions manuelles et les institutions äs patronage. Paris, A. Durlacher, £diteur, 1885. Interessant sind die Angaben aus dem Jahre 18< 9, die wir hier nach dem Arch. isr. verzeichnen. Im gedachten Jahre bestand die Gemeinde bereits aus 2908 Seelen. Bon diesen waren 421 Personen mit dem Kleinhandel, 43 mit dem Großhandel, und darunter 4 Banquiers, beschäftigt. Ein Advokat, 5 Musiklehrer, 7 Sprachlehrer, 4 Zöglinge der Polytechnischen Schule. 230 Handwerker und Arbeiter in den verschiedensten Gewerben. Unter den öffentlichen Aemtern sieht man nur einen Namen: den des Postdirektors Alkan. Bon diesen 2908 Personen waren 1324 in Paris geboren; die übrigen meist aus Lothringen und Elsaß gekommen; Deutschland hatte 99 Personen, Holland 53, Polen 37 und Jamaika 4 geliefert. — Es ist auch der zweite Jahrgang des von H. Prague herausgegebenen „Annuaire <les Archives Israelites" erschienen, in welchem Herr Isidore Löb eine interessante Abhandlung über einen jüdischen, französischen Baron im 18. Jahrhundert, Liefinann Calmer, gegeben hat. Dieser war 1711 in Aurich (Hannover) geboren, hatte sich im Haag ansässig gemacht und ließ sich 1769 in Paris nieder, wo er naturalisirt wurde. Er mußte wohl hier dem Könige als Armeelieferant bedeutende Dienste geleistet haben. Einen Blick in die „gute, alte Zeit" eröffnet uns die Friedhofsangelegenheit. Man bestattete die Todten gegen Entgelt in einen Garten, der zu einer Herberge gehörte, und wurden nicht selten Rinder und Pferde auf den Gräbern getödtet. 1770 und 1775 suchte Calmer um die Erlaubniß nach, einen jüdischen Friedhof anzulegen; aber er wollte unumschränkter Herr darüber sein, und die portugiesischen Juden hintertrieben es deshalb. Die Syndiken der verschiedenen jüdischen Gemeinden in Paris traten am 27. Oktober 1778 zu einer Conferenz über diese Angelegenheit zusammen. Ein Akt wurde unterzeichnet; aber nochmals brachen die Zwistigkeiten zwischen Calmer und den portugiesischen Juden aus. Die letzteren kauften endlich 1780 für 3000 Livres einen Platz, der allein der portugiesischen Gemeinde gehören sollte. Da entschlossen sich die Aschkenasim, auch einen Platz zu er- Rom, 14. Juni. (Privatmitth.) In den nächsten Tagen wird nunmehr an das Ghetto, das älteste in Europa, Hand angelegt, um dienigen Theile zu demoliren, die unbewohnbar geworden und den übrigen Thcil zu reguliren, wobei die Reste des heidnischen Altcrthums, die in ihm vorhanden sind, möglichst conservirt werden sollen. Diesem gegenüber haben wir die erfreuliche Mittheilung zu machen, daß endlich die jüdische Gemeinde Roms construirt worden ist. Die vom Könige sanctionirten Statuten liegen jetzt gedruckt uns vor. Das Gemeindestatut ist am 27. September 1883, das Statut der wohlthätigen Anstalten der Gemeinde am 26. Februar 1885 genehmigt. Nach dem italienischen Gesetze besteht unbedingte Religionsfreiheit, und es kann daher Niemand gezwungen werden, sich zu einem Cultus zu bekennen und einer Gemeinde anzugehören. Hingegen kann eine Religionsgemeinde durch ein vom Könige sanctionirtes Statut sich organisiren. Das vorliegende Statut erkennt daher die jüdische Gemeinde als Corporation an. Jeder Jude, sei er in Rom geboren oder dah'n verzogen, kann der Gemeinde beitreten und wird durch seine Unterschrift auf drei Jahre verpstichtet. Die Gemeinde wählt eine Repräsentanz von 42 Vertretern. Jeder Beitragende hat das active und paffive Wahlrecht. Die Repräsentanz wählt einen Präsidenten und Berwaltungscommiffionen für die verschiedenen Zweige. Das Statut ordnet all diese Berhältniffe sehr sorgfältig. Auch über den anzustellenden Oberrabbiner mit einem Rabbinercollegium; Predigt und Religionsunterricht und die Aufsicht über den Cultus sind dem Oberrabbiner zur Pflicht gemacht, der jedoch Mitgliedern des Collegiums einzelne Funktionen übertragen kann. Fünf Synagogen, genannt 8cuoIa del Tempio, ScuolaJsuova. Scuola Siciliana, Scuold Castigliana! e Suola Catalana, sind als Betstätten anerkannt. Sechsund-! zwanzig wohlthätige Anstalten und Vereine sind der Gemeinde und ihrer Verwaltung unterstellt. Zum ersten Präsidenten! ist der verdienstvolle Samuele Alatri erwählt worden, und er hat am 17. Mai c. eine Ansprache an die Glaubens- : genoffen in Rom erlaffen, in welcher er die vollendete Organisation der Gemeinde verkündet und die Theilnahme und den gewissenhaften Eifer der Glaubensgenossen zur Erfüllung ' der erhabenen Zwecke der Gemeinde aufrust. Somit ist der Weg geebnet, auf welchem die fast 2000jährige israelitische! Gemeinde Roms zu neuem Leben und zu frischer religiöser

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