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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-23 · Heft 26 (23.6.1885) · p. Seite 416

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 26 (23.6.1885)
Date
1885-06-23
Page
Seite 416 (sequence 8)
Language
German
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416 „Fr. Zig " vom Jahre 1884 und ein Extrablatt derselben hatte seinen Gegencandidaten in Siegen, Fabrikanten Schmidts Zeitung, welches einen der Artikel wiederholt. Der erste! in öffentlichen Versammlungen mit recht argen Injurien trac- Artikel ist der mehrfach unter der Ueberschrift „ Hofprediger, j tirt. Dieser hat Anklage dagegen erhoben, und der Hof- und Reichstagscandidat und Lügner" erwähnte, welcher s. Z. zur! Domprediger Stöcker wird sich zu verantworten haben. Confiscation der betreffenden Nummer geführt hat. Derselbe — In den letzten Heften der „Deutschen Rundschau" beschäftigt sich in heftigen Ausdrücken mit der moralischen hat Rodenberg Schilderungen Berlins gegeben, wie es vor Qualification des Hospredigers Stöcker und seiner agitatori-! zwanzig bis dreißig Jahren war und wie es jetzt ist. Er scheu Thätigkeit, mit der Art seiner agitatorischen Sprache j besucht da auch den „Wedding" und spricht die Freude aus, und kritisirt die Wahrheitsliebe deffelben in scharfer Weise.! die der Menschenfreund empfindet, wenn er daselbst das Der zweite Artikel betitelte sich: „Denkwürdigkeiten des Schnei-! Reichenheinsche Waisenhaus, welches die jüdische Gemeinde ders Grüneberg." Darin werden die Enthüllungen, welche j zu Berlin adoptirt hat, erblickt, als ein Asyl für Vater- und Hr. Grüneberg über die Thätigkeit des Hofpredigers Stöcker j mutterlose Kinder. Diese Freude theilt man, wenn man den gemacht, eingehend besprochen und die Behauptung aufgestellt, i eben ausgegebenen Rechenschaftsbericht für 1884 durchlieft, daß sich solche Thätigkeit mit dem Talar nicht vertrage. Es hat jetzt 75 Zöglinge, nämlich 45 Knaben und 30 Mäd- Schon hieraus zeigt sich der Charakter des Processes. chen. Auf den Kopf betrugen die Ausgaben M. 302. Bei Denn da der angeklagte Redakteur den Beweis der Wahrheit! M. 51O00 wurden M. 48000 verausgabt; der Ueberschuß angetreten, mußten eine Menge Stöcker betreffender Vorgänge, - von M. 3000 floß in die jüdische Gemeindekaffe zurück, welche Aeußerungen und Handlungen Stöckers zur Sprache kommen,! in diesem Jahre einen Zuschuß von Mark 23000 geleistet und ihr moralischer Werth erörtert werden. So geschah es,! hatte. — daß es an Gelegenheiten nicht fehlte, wo man sich fragend Berlin, 15.Juni. (Privatmitth.) In der Verhandlung konnte, ob Stöcker Ankläger oder Angeklagter sei? Wir des oben erwähnten Prozesses am 13. kam ein Jncidenzfall können hier nicht auf die Details der weitläufigen Proceßvor, dessen wir hier erwähnen müssen. In einem früheren Verhandlungen eingehen, die in den politischen Tagesblättern Prozesse hatte Stöcker als Zeuge eidlich ausgesagt, daß er ausführlich wiedergegeben werden. Es fehlt uns hierzu an den Stadtverordneten Ewald nicht kenne und ihn bis zu Raum, aber auch an Bedürfniß. Für uns ist der Charakter diesem Tage nicht gesehen habe. Jetzt wurde nun durch Stöckers längst nicht mebr zweifelhaft, und die Thatsachen,: namhafte Zeugen erwiesen, daß Stöcker früher mit Ewald die hier zur Sprache kamen, und die vielen „Jrrthümer" gesprochen, daß er neben ihm in einer Versammlung auf dem oder „Mißverständnisse", die Stöcker in Versammlungen und Podium gestanden, von wo sowohl Stöcker als Ewald Reden selbst im Parlamente zur Last fallen, sind schon zu oft erörhielten, daß also die eidliche Aussage Stöcker's falsch gewesen, tert worden und keinem Zweifel mehr unterworfen. Ob sie Die Vertheidiger trugen darauf an, Ewald selbst zu vernehnun auch juridisch erwiesen werden, ist uns gleichgültig: das men, und da dieser als Socialdemokrat von Berlin ausgemoralische Urtheil ist in der öffentlichen Meinung längst gewiesen ist, hatten sie sich an das Polizeipräsidium und an fällt. Von Interesse sind die Leute, die, als antisemitische das Ministerium des Innern um einen Geleitschein für den Agitatoren und Stöckers Helfershelfer, jetzt als Zeugen be- Ausgewiesenen gewandt, waren aber abschlägig beschieden rufen waren. Darunter sehen wir solche siguriren, die früher worden. Der Gerichtshof zog sich zurück, um darüber zu schon wegen gemeiner Vergehen strafrechtlich verurtheilt waren, beschließen. Traurig ist es, daß auch Juden unter dem Anhang Stöckers Ter Präsident publizirt den Beschluß dahin: In Ererscheinen. Da ist ein vr. Morgenstern, der an Stöcker wägung, daß schon durch das eidliche Zeugniß der Herren schreibt, daß er die Juden viel zu glimpflich behandle; ein Tutzauer und Görcki es thatsächlich erbracht ist, daß der Zeuge gewisser Simon May, der bereits den Strafrichter nachdrück- Stöcker schon yor Ablegung seines entgegengesetzten eidlichen lich erfahren hat. Mit einem Worte, man wendet sich voll Zeugnisses mehrmals mit dem Ewald in persönliche Berüh- Ekels von dem Bilde einer Agitation ab, der jedes Mittel rung getreten ist und daß durch die persönliche Vernehmung und jedes Werkzeug genehm war. Konnte es doch nicht des Zeugen Ewald an dieser thatsächlichen Feststellung nichts einmal geläugnet werden, daß selbst Hödel in die Liste geändert werden kann, wird Ewald nicht vorgeladen. Rechtsder christlich-socialen Partei eingereiht war. Stöcker selbst anwalt Munkel: Ich glaube, daß durch diesen Beschluß des Gehat sich mit jener Gewandtheit zu verantworten verrichtshofes festgestellt ist, daß der Zeuge Stöcker in der qu. standen, die ihm in so hohem Maße eigen ist. Aber diese Gerichtsverhandlung eine falsche eidliche Aussage genügt doch nicht, um den Charakter und den Eindruck dieser gemacht hat. Ich vermisse aber jede Andeutung darüber, ob Verhandlungen zu verwischen. Uebrigens steht dem Herrn der Gerichtshof sich darüber schlüssig geworden ist, ob für den Hof- und Domprediger am 23. d. M. noch eine andere Profalschen Eid den Zeugen Stöcker eine persönliche Berantwortceßverhandlung bevor, in welcher er der Angeklagte ist. Er lichkeit trifft. Tie Vertheidigung ist der Ansicht, daß den

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