Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1885)
- Date
- 1885-06-09
- Page
- Seite 388 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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888 welcher der Betreffende zu den Studirenden jener Schule gehört. — Ein Residenzliches Blatt bringt eine die Juden betreffende Nachricht, welcher wir folgendes entnehmen. In der unter dem Präsidium des Fürsten Kochanow stehenden Commision zur Ausarbeitung eines Reorganisations-Statuts für die innere örtliche Verwaltung fand eine letzte Sitzung statt, wobei auch gerade die Rede von der Theilnahme der Juden an der städtischen Selbst- und Landschaftsverwaltung des „Ansiedlerrayons" gewesen war. Bei dieser Gelegenheit wurde die ganze „Judenfrage", welche sie blos indirect berührt, im Allgemeinen zur Erörterung gebracht und verhandelt, dabei hat sich mehrmals die Majorität dafür entschieden: „daß alle Ansässigen der betreffenden Landschaft nach einem gewissen Census ihrer Staatsabgaben und Steuern, ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, der Nationalität und des Standes, an der Selbstverwaltung Theil nehmen können. “ Allein diese günstige Entscheidung erfuhr einen heftigen Widerstand bei der aristokratischen Partei, und der Vorsitzende Fürst Kochanow hielt es am angemessensten, die Protokolle dieser Verhandlung der sogenannten „Pahlen'schen Judencommission" zuzustellen. — Trotz aller dieser Verhältnisse erhalten doch manche Glaubensgenossen höhere Auszeichnungen. So bringt die jüngste Nummer „Hazefirah" folgende Nachrichten. Außer unserem rühmlichst bekannten Glaubensgenossen, der bis jetzt der erste und einzige jüdische Geheimrath war, Herrn Samuel Poljakoff, wurden noch zwei ebenso bekannte Männer, der Wirkliche Staatsrath, Baron Horace von Günzburg und der Cvnsulent E. Bank zu Stadtverordneten in die „Duma" zu Petersburg mit Majorität gewählt, welche Sitz und Stimme haben. Zum ersten Male sind also drei Glaubensgenossen Mitglieder der Petersburger Duma, was bis jetzt niemals der Fall gewesen. — Herr Jacob Poljakow aus Tangarog ist von Sr. kaiserl. Majestät wegen seiner ausgezeichneten Verdienste um den russischen Handel nunmehr auch zum „Wirklichen Staatsrath" ernannt worden; alle 3 Gebrüder Poljakoff gehören nun dem Adelstand an und sind Ritter des Wladimir-Ordens III. Klaffe, die „erste" und bis jetzt die „einzige" jüdische Familie in Rußland, die es so weit in der Staatscarridre gebracht hat. — Auch verlieh Se. Majestät dem Herrn vr. I. Feinberg in Kowno für seine Verdienste als Director des dortigen Gefängnißrathes den Wladimir-Orden III. Klasse. — Bei den jüngst in Jakobstadt (Curland) vollzogenen Stadtverordneten-Wahlen wurden 10 Juden gewählt. Auch sind daselbst zwei Glaubensgenossen, die Herren Abram Notkin und Abram Lizman zu Stadträthen gewählt worden. — Nach dem „ Russki Kurjer" hat der berühmte jüdische russische Bildhauer Marcus Antokolsky aus Wilna unlängst das Gipsmodell eines Denkmals vollendet, das dem in Gott ruhenden Kaiser Alexander II. errichtet werden soll, welches in dem historischen Museum ausgestellt war. Dasselbe Modell hat die Jury als das Gelungenste von allen ausgestellten anerkannt. — Moses Feinkind. Turek, 28. Mai. (Privatmitth.) Bekanntlich genießen gegenwärtig auf Grund der sogenannten „temporären Vorschriften" nur folgende inländische Juden im Besitze eines Passes das Recht, im ganzen russischen Reiche sich anzusicdeln und Handel und Gewerbe zu treiben: 1) Kauflente „erster" Gilde; 2) Personen, die den Grad eines Doctors, eines Magisters, eines Candidaten, und Andere, die den Lehrcursus irgend einer russischen Universitäts-Fakultät absolvirt haben; 3) die das Petersburger technologische Institut mit dem Grade eines Technologen 1. und 2. Ordnung absolvirt haben und die Ingenieur-Technologen; 4) Handwerker, Mechaniker, Bierbrauer und Branntweinbrenner. — Nun aber giebt es noch Kategorien von Personen mosaischer Confession, denen zwar das allgemeine Domicilrecht gewährt wird, ohne daß ausdrücklich bemerkt wird, daß sie auch Handel und Gewerbe im Innern des Reiches betreiben dürfen, wie z. B. Pharmaceuten, Winkeladvocaten u. s. w. Infolgedessen gelangte am 10. April (a. St.) er. diese Frage unter Betheiligung des Ministeriums des Innern und der Finanzen zur Verhandlung im ersten Departement des dirigirenden Senats, wobei, wie der Petersburg, jüd. russ. „Woschod" zu berichten weiß, die Stimmen getheilt waren. Während nämlich die Mehrheit der Herren Senatoren sich dafür entschieden, daß diejenigen Juden, die das Domicilrecht im Innern des Reiches besitzen, auch gestattet sei, dort Handel und Gewerbe zu treiben, war die Minorität der Ansicht, daß dieses gesetzlich unzulässig sei. Damit blieb diese Frage einstweilen noch unentschieden, und es wird dieselbe, wenn keine Einstimmigkeit unter den Senatoren erzielt werden sollte, der nächsten Plenarversammlung des Senats zur Entscheidung unterbreitet werden. — Am 28. April h. a. trat der zwischen der preußischen und russischen Regierung vereinbarte „Auslieferungsvertrag" in Kraft und schon jetzt machen sich die Folgen dieser harten Ausweisungsverfügung bei den unglücklichen jüd. russ. Flüchtlingen in Preußen recht fühlbar. — Was ihre überaus traurige Lage noch weit schlimmer macht, ist der Umstand, daß gegen diejenigen Juden, die sich aus dem russischen Unterthanenverbande geflüchtet, oder ohne gesetzliche Genehmigung im Auslande angefiedelt haben, nach aller Strenge eines hier angezogenen Artikels 298, Bd. XIV, „Verordnung über Pässe und Läuflinge" verfahren werden wird. Der betreffenden Gesetzstelle nach, ist solchen Juden die Rückkehr nach Rußland untersagt. Im Falle der Uebertretung des Gesetzes unterliegen die schuldigen Individuen auf Grund der Artikel 354, 1220 und 1217 des Strafcodex bestimmten Strafen. — Der Kischinewer Josef Rabbinowitsch